DB Netz schließt EQB-Herrichtung (inzw. nicht mehr) aus

wostei
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Re: DB Netz schließt EQB-Herrichtung (inzw. nicht mehr) aus

Beitrag von wostei »

Wenn die Bagger auf Bild 1 grau wären könnte man sie mit einer Elefantenherde verwechseln :D :lol:
Wolfgang
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Mayen West
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Re: DB Netz schließt EQB-Herrichtung (inzw. nicht mehr) aus

Beitrag von Mayen West »

reinout hat geschrieben: Mi 24. Nov 2021, 08:29 Das Video war irgendwie komisch, drei von solche Fahrzeugen emsig hintereinander fahren zu sehen :)
Hallo Reinout,

was ist daran komisch?

Hier arbeitet die "DEUTSCHE BAHN AG" bzw. läßt daran arbeiten!
Das da drei Bagger hintereinander im Einsatz sind ist doch völlig normal. Der erste besorgt den Vorschnitt, der zweite den Hauptschnitt und der dritte ist für den Nachschnitt zuständig!

Gründlicher kann man einfach nicht arbeiten. Auch bei der Deutschen Bahn AG nicht! 8)

Schöne Grüße,
Thomas
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reinout
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Re: DB Netz schließt EQB-Herrichtung (inzw. nicht mehr) aus

Beitrag von reinout »

Mayen West hat geschrieben: Mi 24. Nov 2021, 20:33 Gründlicher kann man einfach nicht arbeiten.
Gründlicher? Die haben sogar die Grund nicht erreicht! Sie hören stets ein paar Zentimeter darüber auf! :)

Spaß beiseite, ich bin wirklich gut gelaunt weil die Strecke so ordentlich freigeschnitten wird.

Reinout
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Mayen West
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Re: DB Netz schließt EQB-Herrichtung (inzw. nicht mehr) aus

Beitrag von Mayen West »

reinout hat geschrieben: Mi 24. Nov 2021, 22:48 ... ich bin wirklich gut gelaunt weil die Strecke so ordentlich freigeschnitten wird.
Nun das sind wir doch alle - fast alle!

Vielleicht gibt es ja noch so ein paar Fahrrad-Lobbyisten die nun völlig schockiert :shock: und den Tränen nahe sind.
Aber die können mir getrost den Buckel runterrutschen und sollen sich ihren Radweg sonstwo bauen.
Am besten im eigenen Vorgarten mit 2-Meter-Zaun und Sichtblenden. :lol:

Schöne Grüße,
Thomas
jwiessner
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Re: DB Netz schließt EQB-Herrichtung (inzw. nicht mehr) aus

Beitrag von jwiessner »

Der SWR meldet heute:

+++ Eingeschlossene Eisenbahn-Waggons werden abtransportiert +++

Die Wagen der Deutschen Bahn, die im Juli auf der Eifelstrecke eingeschlossen wurden, sollen über die stillgelegte Eifelquerbahn abtransportiert werden. Wie eine Bahnsprecherin auf SWR-Anfrage mitteilte, wird der Termin dafür voraussichtlich Mitte Dezember festgelegt. Derzeit würden noch technische und betriebliche Details geklärt. Insgesamt sollen vier Betriebswagen der Bahn, aber auch Fahrzeuge der Vulkaneifelbahn in eine Werkstatt gebracht werden. Die Eifelquerbahn könne für den Transport bei niedriger Geschwindigkeit einmalig genutzt werden.
eta176
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[SWR] Waggons werden einmalig über Eifelquerbahn abtransportiert

Beitrag von eta176 »

Hallo Jens, anscheinend hat noch jemand beim SWR am Text "geschraubt":

Kreis Vulkaneifel
Waggons werden einmalig über Eifelquerbahn abtransportiert
STAND: 6.12.2021, 11:14 Uhr
Die beim Juli-Hochwasser eingeschlossenen Wagen der Deutschen Bahn
auf der zerstörten Eifelstrecke sollen über die zurzeit stillgelegte Strecke
der Eifelquerbahn abtransportiert werden. Wie eine Bahnsprecherin auf
SWR- Anfrage mitteilte, werde der Zeitpunkt dafür aber voraussichtlich
erst Mitte Dezember festgelegt. Den Angaben zufolge sollen dann vier
Betriebswagen
der Bahn, sowie Fahrzeuge der Vulkaneifelbahn in Werk-
stätten gebracht werden. Derzeit würden noch technische und betriebliche
Details geklärt. Die Bahn hatte Mitte November festgestellt, dass ein ein-
maliger Transport über die Kyllbrücke in Pelm bei niedrigen Geschwindig-
keiten möglich sei. Damit täglich Züge mit hohen Geschwindigkeiten da-
rüber fahren könnten, müsse die Brücke aber aufwendig erneuert werden.
Daher sei eine Reaktivierung der Eifelquerbahn für den Personennahverkehr
derzeit nicht geplant.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland ... t-100.html

Was für ein Käse: Warum sollten die "Waggons" auch mehrfach über die EQB
abtransportiert werden?? "Betriebswagen" wären für mich ggf. TVT oder Gleis-
baumaschinen - und keine Alstom VAREO Lint 54/81!
Wie stellt man fest, dass nur ein "einmaliger Transport" möglich ist? Man ist ja
auch nicht nur "ein bisschen schwanger". Welche "hohen Geschwindigkeiten" will
man denn zukünftig dort fahren? 160 ??? Nur wegen der zur erneuernden Brücke
sei kein SPNV geplant. Das ist doch alles nur Stuß ... oder gequirlte ... :evil:

.
kurvenneiger
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Re: DB Netz schließt EQB-Herrichtung (inzw. nicht mehr) aus

Beitrag von kurvenneiger »

Na dann sollte der Verein doch nochmal beim EBA zum geplanten "Betriebmodus" der Strecke nachbohren, falls noch nicht geschehen.
Denn entweder ist die Stecke stillgelegt - dann fährt nix (auch nicht "einmalig") oder sie ist in Betrieb. Dann darf theoretisch alles fahren. Ein Zwischending wäre noch ein Baugleis auf beschränkte Zeit, aber auch das muss eine Betriebsaufnahme bzw. Betriebswiederherstellung zum Ziel haben.
Also muss DB Netz eine Betriebsgenehmigung für die derzeit stillgelegte Strecke beantragen. In diesem Zuge müsste dann wohl die grundlegende Sanierung der Brücke oder Ersatz der Brücke zumindest angegangen werden - sofern sie den einfachsten betrieblichen Anforderungen auch nicht mehr durch Reparatur bzw. einfache Sanierung gerecht werden kann. Vielleicht reicht es für eine vorläufge Betriebsgenehmigung mit Einschränkungen wenn das Brückenvorhaben erkennbar angegangen wird. Aber so einfach mit der altbekannten Hunsrücker Gutsherrenart kommen die DB Netzer normalerweise aus der Nummer nicht mehr raus.
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Re: DB Netz schließt EQB-Herrichtung (inzw. nicht mehr) aus

Beitrag von jwiessner »

kurvenneiger hat geschrieben: Mo 6. Dez 2021, 22:39 Na dann sollte der Verein doch nochmal beim EBA zum geplanten "Betriebmodus" der Strecke nachbohren, falls noch nicht geschehen.
Denn entweder ist die Stecke stillgelegt - dann fährt nix (auch nicht "einmalig") oder sie ist in Betrieb.
Das EBA hat sich hier wie folgt geäußert:

Welche Rahmenbedingungen sind notwendig, damit das für die Strecke zuständige EIU, in diesem Falle die DB Netz AG, Baufahrzeuge auf der Strecke einsetzen kann?

Ihre Frage verstehe ich dergestalt, dass Sie wissen möchten, ob und inwieweit die DB Netz AG Baufahrzeuge eingleisen darf, um die Strecke für die anstehenden Überführungsfahrten befahrbar zu machen. Da die Strecke weiterhin stillgelegt ist und die Befahrbarkeit nur zum Zwecke der Überführungsfahrten und nicht für eine Wiederaufnahme eines öffentlichen Betriebs wiederhergestellt wird, hängt dies von den Umständen des Einzelfalls ab. Starre gesetzliche Vorgaben existieren für derartige Fälle nicht. Die Entscheidung liegt allein beim Eigentümer der Strecke


Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um Fahrzeuge über eine stillgelegte Strecke zu überführen, insbesondere im Hinblick auf die Prüfung von Bauwerken und des Oberbaus?

Die Voraussetzungen, die im Falle von Überfahrten an die Prüfung von Bauwerken und des Oberbaus gestellt werden, hängen von den Umständen des Einzelfalls ab:

Im Grundsatz müssen sich die betroffenen Streckenabschnitte in einem für die vorgesehenen Überführungsfahrten betriebssicheren Zustand befinden.

Hierzu ist es unerlässlich, dass der Eigentümer die Bauwerke und den Oberbau im Rah-men seiner Verkehrssicherungspflicht auf die vorgesehene Nutzung hin bewertet. Hierzu kann etwa eine Gleisbegehung gem. Ril 821.2003 und/ oder eine Gleisbefahrung mit ei-nem Nebenfahrzeug (SKL, GAF) und langsamer Geschwindigkeit erforderlich werden, um den Oberbau hinsichtlich seiner Befahrbarkeit zu beurteilen. Reicht diese Prüfung jedoch noch nicht aus, um eine abschließende Beurteilung abgeben zu können, oder wurden si-cherheitsrelevante Mängel am Oberbau festgestellt, können weitere Maßnahmen (z.B. Messungen oder Instandsetzungen) notwendig werden. Anschließend legt der Eigentümer die zulässige Geschwindigkeit für die geplanten Überführungsfahrten fest.

Für die Brückenbauwerke empfiehlt sich die mögliche Nutzung durch geeignete Stellen prüfen zu lassen. Hierzu kann etwa eine:
- eine Begutachtung durch den Fachbeauftragten gemäß Richtlinie 804.8001;
- Angabe, welche Fahrzeuge überführt werden sollen und
- falls abweichend von der Streckenklasse, eine Beurteilung der Überfahrt durch den Fachverantwortlichen für Brückenbelastbarkeit (hierdurch wird ggf. auch die Geschwindigkeit für die Überführungsfahrt festgelegt)
erforderlich werden.



Besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung für Sonderfahrten auf einer stillgelegten Strecke zu erhalten? Wenn ja, wie sehen hier die rechtlichen Vorgaben aus?

Da auf stillgelegten Eisenbahnstrecken kein Eisenbahnbetrieb zulässig ist, besteht, anders als bei Überführungsfahrten, keine Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung für Sonder-fahrten zu erhalten.


Demnach scheint man bei DB Netz eine Sondergenehmigung beantragt zu haben, dies ist aber aktuell noch in Klärung.
jwiessner
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Re: [SWR] Waggons werden einmalig über Eifelquerbahn abtransportiert

Beitrag von jwiessner »

eta176 hat geschrieben: Mo 6. Dez 2021, 22:10 Was für ein Käse: Warum sollten die "Waggons" auch mehrfach über die EQB
abtransportiert werden?? "Betriebswagen" wären für mich ggf. TVT oder Gleis-
baumaschinen - und keine Alstom VAREO Lint 54/81!
Wie stellt man fest, dass nur ein "einmaliger Transport" möglich ist? Man ist ja
auch nicht nur "ein bisschen schwanger". Welche "hohen Geschwindigkeiten" will
man denn zukünftig dort fahren? 160 ??? Nur wegen der zur erneuernden Brücke
sei kein SPNV geplant. Das ist doch alles nur Stuß ... oder gequirlte ... :evil:

.
Der ständige Gebrauch des Wortes einmalig dürfte der Tatsache geschuldet sein, dass nur dann eine Ausnahmegenehmigung für Überführungsfahrten durch das EBA erteilt werden kann:

https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Bahnb ... ungen.html

Allerdings müssen für jede Überführung Loks nach Gerolstein fahren (Lok-ohne-Zug-Fahrten). Wir haben dazu beim EBA nachgefragt ob dies ebenfalls durch die Ausnahmegenehmigung abgedeckt werden kann oder ob es einer Betriebsgenehmigung braucht.
kurvenneiger
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Re: DB Netz schließt EQB-Herrichtung (inzw. nicht mehr) aus

Beitrag von kurvenneiger »

Vielen Dank der Nachfrage!

Denn hier geht es ja ganz offensichtlich nicht um eine einfache, viel zitierte „einmalige“ Überführungsfahrt, denn dies würde ja bedeuten dass in Gerolstein alle dort vorhandenen Schadfahrzeuge zu einem langen Zug zusammengeknotet und dann anschließend über die EQB gezerrt würden. Das ist bei schadhaften Fahrzeugen, dann auch noch mit unterschiedlichsten Kupplungen, ggf. funktionsloser Bremsanlage usw. dann doch eher unrealistisch. Vielmehr dürften dort wie schon angemerkt zahlreiche Fahrten, möglicherweise auch noch mit eigens dafür zu- und mitgeführtem Traktions- und Rollmaterial alleine zur Vorbereitung und Durchführung der Überführung anstehen.

In den Aussagen des EBA steckt aber auch noch ein bisschen Zündstoff: Das EIU einer öffentlichen Infrastruktur entscheidet also mal eben selbst wer und zu welchem Zweck fahren darf wenn es einfach keine Betriebsgenehmigung wie vorgesehen beantragt? Wirklich?

Eine mögliche sinnvolle Alternative wäre: Das EBA widerruft die Stilllegung von Amtswegen auf Grund des absehbaren Verkehrsbedürfnisses.
Mayen Ost
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Re: DB Netz schließt EQB-Herrichtung (inzw. nicht mehr) aus

Beitrag von Mayen Ost »

Also dieses "einmalig" wird vermutlich großzügig ausgelegt.

Was ist eigentlich mit dem ansässigen EVU in Gerolstein?
Die haben doch mit Sicherheit auch außerhalb der Evakuierungsfahrten Bedarf an Überführungsfahrten auf der EQB!?! Das ist ja praktisch ein 50 km langer Gleisanschluss momentan.
Oder machen die Betriebsferien bis der Wiederaufbau in Gerolstein ankommt?!?
jwiessner
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Re: DB Netz schließt EQB-Herrichtung (inzw. nicht mehr) aus

Beitrag von jwiessner »

Mayen Ost hat geschrieben: Di 7. Dez 2021, 15:13 Was ist eigentlich mit dem ansässigen EVU in Gerolstein?
Die haben doch mit Sicherheit auch außerhalb der Evakuierungsfahrten Bedarf an Überführungsfahrten auf der EQB!?! Das ist ja praktisch ein 50 km langer Gleisanschluss momentan.
Oder machen die Betriebsferien bis der Wiederaufbau in Gerolstein ankommt?!?
Das angesprochene EVU hat sich im Rahmen des Beitrags von Eisenbahn-Romantik geäußert. Neben den in Gerolstein festsitzenden Fahrzeugen ist man auch für die Werkstatt auf eine Erreichbarkeit über die Schiene angewiesen. Ansonsten können weder fertige Aufträge ausgeliefert noch neue angenommen werden.
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