Aufprall auf der EQB ... mL

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InterCargo
Amtsrat A12
Beiträge: 1349
Registriert: Di 20. Mai 2008, 20:41

Aufprall auf der EQB ... mL

Beitrag von InterCargo »

Hallo ihr Leut',

in der befreundeten Nachbarschaft erzählt man sich folgendes ...

http://www.eifelbahnforum.de/forum/view ... f=5&t=4213

:roll:

Nachdenklich grüßt der

InterCargo
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Bf Koblenz-Lützel
Amtmann A11
Beiträge: 998
Registriert: Do 1. Mai 2008, 11:46

Re: Aufprall auf der EQB ... mL

Beitrag von Bf Koblenz-Lützel »

Gruß aus dem Westerwald
Wolfgang

Für eine V100(exDB) oder Nohab und den Krabbenkutter der PKP ST43 las ich alles stehen!
InterCargo
Amtsrat A12
Beiträge: 1349
Registriert: Di 20. Mai 2008, 20:41

Re: Aufprall auf der EQB ... mL

Beitrag von InterCargo »

Bf Koblenz-Lützel hat geschrieben:Auch hier! Augen auf mein Freund! :wink:
http://forum.rail-server.de/viewtopic.php?f=48&t=36588
Hallo Wolfgang,

:oops: :oops: :oops:

hatte ich doch glatt übersehen :(
mendener
Hauptsekretär A8
Beiträge: 314
Registriert: Mi 5. Aug 2009, 16:48

Re: Aufprall auf der EQB ... mL

Beitrag von mendener »

Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr.

(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

1. in der Absicht handelt,
a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
mendener
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Mayen West
Oberschaffner A3
Beiträge: 80
Registriert: Do 31. Mai 2007, 18:45

Re: Aufprall auf der EQB ... mL

Beitrag von Mayen West »

Na ja, die Leitungen sind ja schon fast alle an der Strecke geklaut!
Jetzt sind wohl die Masten dran?!

In Nassau an der Lahn wurden kürzlich die Kupferdiebe mal wieder bei ihrer
Arbeit gestört!
Siehe dazu folgender Link:

http://www.winklertv.de/aktuell/aktuell_wmv.php?id=1335

Der Inhalt des Kofferaums ist schon sehenswert!!!

Gruß
Mayen West
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Heiner Neumann
Amtsrat A12
Beiträge: 1189
Registriert: Di 17. Feb 2009, 16:21

Re: Aufprall auf der EQB ... mL

Beitrag von Heiner Neumann »

Könnte man die Telegrafenleitungen nicht mal mit Starkstrom beaufschlagen? :twisted: :twisted: :twisted:

Gruß

Heiner
Wenn Du ein Licht am Ende des Tunnels siehst, bete, dass es kein Zug ist :shock: !!!

Vertraue nur Deinem eigenen Hintern - denn nur er steht immer hinter dir!
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