Hallo ihr Leut',
in der befreundeten Nachbarschaft erzählt man sich folgendes ...
http://www.eifelbahnforum.de/forum/view ... f=5&t=4213
Nachdenklich grüßt der
InterCargo
Aufprall auf der EQB ... mL
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- Amtsrat A12
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- Registriert: Di 20. Mai 2008, 20:41
- Bf Koblenz-Lützel
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- Beiträge: 998
- Registriert: Do 1. Mai 2008, 11:46
Re: Aufprall auf der EQB ... mL
Auch hier! Augen auf mein Freund!
http://forum.rail-server.de/viewtopic.php?f=48&t=36588
http://forum.rail-server.de/viewtopic.php?f=48&t=36588
Gruß aus dem Westerwald
Wolfgang
Für eine V100(exDB) oder Nohab und den Krabbenkutter der PKP ST43 las ich alles stehen!
Wolfgang
Für eine V100(exDB) oder Nohab und den Krabbenkutter der PKP ST43 las ich alles stehen!
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- Amtsrat A12
- Beiträge: 1349
- Registriert: Di 20. Mai 2008, 20:41
Re: Aufprall auf der EQB ... mL
Hallo Wolfgang,Bf Koblenz-Lützel hat geschrieben:Auch hier! Augen auf mein Freund!
http://forum.rail-server.de/viewtopic.php?f=48&t=36588
hatte ich doch glatt übersehen
Re: Aufprall auf der EQB ... mL
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr.
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1. in der Absicht handelt,
a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1. in der Absicht handelt,
a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
mendener
- Mayen West
- Oberschaffner A3
- Beiträge: 80
- Registriert: Do 31. Mai 2007, 18:45
Re: Aufprall auf der EQB ... mL
Na ja, die Leitungen sind ja schon fast alle an der Strecke geklaut!
Jetzt sind wohl die Masten dran?!
In Nassau an der Lahn wurden kürzlich die Kupferdiebe mal wieder bei ihrer
Arbeit gestört!
Siehe dazu folgender Link:
http://www.winklertv.de/aktuell/aktuell_wmv.php?id=1335
Der Inhalt des Kofferaums ist schon sehenswert!!!
Gruß
Mayen West
Jetzt sind wohl die Masten dran?!
In Nassau an der Lahn wurden kürzlich die Kupferdiebe mal wieder bei ihrer
Arbeit gestört!
Siehe dazu folgender Link:
http://www.winklertv.de/aktuell/aktuell_wmv.php?id=1335
Der Inhalt des Kofferaums ist schon sehenswert!!!
Gruß
Mayen West
- Heiner Neumann
- Amtsrat A12
- Beiträge: 1189
- Registriert: Di 17. Feb 2009, 16:21
Re: Aufprall auf der EQB ... mL
Könnte man die Telegrafenleitungen nicht mal mit Starkstrom beaufschlagen?
Gruß
Heiner
Gruß
Heiner
Wenn Du ein Licht am Ende des Tunnels siehst, bete, dass es kein Zug ist !!!
Vertraue nur Deinem eigenen Hintern - denn nur er steht immer hinter dir!
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