"Behördliche Maßnahme am Zug"

Gesperrt
Roland Köthnig
Amtmann A11
Beiträge: 762
Registriert: Di 18. Okt 2005, 20:54

"Behördliche Maßnahme am Zug"

Beitrag von Roland Köthnig »

Hallo ins Forum,

heute wurde als Grund für die unbestimmte Verspätung einer S2 (17.50 ab Eppstein Brehmthal) eine "behördliche Maßnahme am Zug" durchgesagt.
Was ist denn damit bitteschön gemeint? Und wer soll das verstehen? Aber immer gut, wenn man einen Grund nennen kann, der nicht dem Verkehrsunternehmen angelastet werden kann.

Gruß
Roland
eta176
Präsident der Deutschen Bundesbahn B11
Beiträge: 9492
Registriert: Do 21. Jun 2007, 19:52

Re: "Behördliche Maßnahme am Zug"

Beitrag von eta176 »

LVT771 hat geschrieben:ganz Einfach,
Sperrung der Strecke angeordnet durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
Eine Streckensperrung kann es aber offenbar nicht sein, wenn es lediglich
einen von vielen auf gleicher Strecke fahrenden Züge betrifft.

Als "behördliche Maßnahme am Zug" kann ich mir z.B. im Fahrgastbereich eine
Tatort-Ermittlung, Festnahme oder - nach diversen Vorfällen - auch die Durch-
setzung einer sofortigen Stillegung z.B. durchs EBA vorstellen :roll:

Gruß HP
Bahnminister

Re: "Behördliche Maßnahme am Zug"

Beitrag von Bahnminister »

Personalienfeststellung wäre auch noch sowas...
Gesperrt