Hallo ins Forum,
heute wurde als Grund für die unbestimmte Verspätung einer S2 (17.50 ab Eppstein Brehmthal) eine "behördliche Maßnahme am Zug" durchgesagt.
Was ist denn damit bitteschön gemeint? Und wer soll das verstehen? Aber immer gut, wenn man einen Grund nennen kann, der nicht dem Verkehrsunternehmen angelastet werden kann.
Gruß
Roland
"Behördliche Maßnahme am Zug"
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Re: "Behördliche Maßnahme am Zug"
Eine Streckensperrung kann es aber offenbar nicht sein, wenn es lediglichLVT771 hat geschrieben:ganz Einfach,
Sperrung der Strecke angeordnet durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
einen von vielen auf gleicher Strecke fahrenden Züge betrifft.
Als "behördliche Maßnahme am Zug" kann ich mir z.B. im Fahrgastbereich eine
Tatort-Ermittlung, Festnahme oder - nach diversen Vorfällen - auch die Durch-
setzung einer sofortigen Stillegung z.B. durchs EBA vorstellen
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Gruß HP
Re: "Behördliche Maßnahme am Zug"
Personalienfeststellung wäre auch noch sowas...