Hallo,
eine Frage ins Forum:
Kann mir jemand sagen, nach welchen Kriterien festgelegt wird (wurde) ob eine Strecke eine Hauptbahn oder einen Nebenbahn ist?
Meine "Haussstrecke" Andernach-Gerolstein ist ja zwischen Andernach und Mayen Ost eine zwei- bzw. ab Niedermendig eine eingleisige Hauptbahn - ab Mayen Ost bis Gerolstein wird aus der Strecke dann eine Nebenbahn.
Aber wieso? Hat (oder hatte) das irgendwann mal mit dem Verkehrsaufkommen zu tun?
Wann werden Strecken denn dann jeweils auf oder abgewertet?
Viele Gr??e
Guido / Knipser1
Frage zu: Hauptstrecke / Nebenstrecke
Hallo!
In der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) steht:
Man sieht: bei Nebenbahnen ist manches einfacher.
In der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) steht:
OK - hilft nicht wirklich weiter ...? 1
Geltungsbereich
[...]
(2) Die Strecken werden entsprechend ihrer Bedeutung nach Hauptbahnen und Nebenbahnen unterschieden. Die Entscheidung dar?ber, welche Strecken Hauptbahnen und welche Nebenbahnen sind, treffen
- f?r die Eisenbahnen des Bundes das jeweilige Unternehmen,
- f?r Eisenbahnen, die nicht zum Netz der Eisenbahnen des Bundes geh?ren (nichtbundeseigene Eisenbahnen), die zust?ndige Landesbeh?rde.
Man sieht: bei Nebenbahnen ist manches einfacher.
- Markus Göttert
- Präsident der Deutschen Bundesbahn B11
- Beiträge: 4829
- Registriert: Sa 23. Jul 2005, 10:14
- Kontaktdaten:
geht noch weiter
Hauptbahnen sind auch noch unterteilt
und dann gibt es noch eine vereinfachte Nebenbahn.
Ist einfach nur ein Unterteilung der Strecken und ihrem technischen Ausr?stungsstand.
Gruss Markus
und dann gibt es noch eine vereinfachte Nebenbahn.
Ist einfach nur ein Unterteilung der Strecken und ihrem technischen Ausr?stungsstand.
Gruss Markus
-
- Amtsrat A12
- Beiträge: 1141
- Registriert: So 7. Aug 2005, 15:14
- Kontaktdaten:
Hallo,
au?erdem ist bei Nebenbahnen die zul?ssige H?chstgeschwindigkeit begrenzt. Daf?r gibt es aber einige Erleichterungen bei der Ausr?stung der Bahn?berg?nge usw.
?1 der EBO sagt dazu schon:
>Geltungsbereich
>
>(1) Diese Verordnung gilt f?r regelspurigen Eisenbahnen. Sie gilt >nicht f?r den Bau, den Betrieb oder die Benutzung der >Bahnanlagen eines nicht?ffentlichen >Eisenbahninfrastrukturunternehmens.
>
>(2) Die Strecken werden entsprechend ihrer Bedeutung nach >Hauptbahnen und Nebenbahnen unterschieden. Die >Entscheidung dar?ber, welche Strecken Hauptbahnen und welche >Nebenbahnen sind, treffen
>
>f?r die Eisenbahnen des Bundes das jeweilige Unternehmen,
>f?r Eisenbahnen, die nicht zum Netz der Eisenbahnen des Bundes >geh?ren (nichtbundeseigene Eisenbahnen), die zust?ndige >Landesbeh?rde.
>(3) Die in voller Breite einer Seite gedruckten Vorschriften dieser >Verordnung gelten f?r Haupt- und Nebenbahnen,
>
>die auf der linken H?lfte einer Seite nur f?r Hauptbahnen, die auf >der rechten H?lfte einer Seite nur f?r Nebenbahnen.
Das betrifft unterschiedlichste Dinge.
z.B. sogar die Spurweite: 1465 mm in Hauptgleisen (1470 mm in Nebengleisen) bei Hauptbahnen - bei Nebenbahnen darf aber immer bis 1470 mm abgefahren werden.
Au?erdem gibt es vor allem entscheidene Unterschiede in die Anforderungen an die Sicherungstechnik, B?-Sicherungen usw.
Am besten bei Interesse einfach mal in der EBO nachlesen:
http://wedebruch.de/gesetze/betrieb/ebo1.htm
Gru?
Carsten
au?erdem ist bei Nebenbahnen die zul?ssige H?chstgeschwindigkeit begrenzt. Daf?r gibt es aber einige Erleichterungen bei der Ausr?stung der Bahn?berg?nge usw.
?1 der EBO sagt dazu schon:
>Geltungsbereich
>
>(1) Diese Verordnung gilt f?r regelspurigen Eisenbahnen. Sie gilt >nicht f?r den Bau, den Betrieb oder die Benutzung der >Bahnanlagen eines nicht?ffentlichen >Eisenbahninfrastrukturunternehmens.
>
>(2) Die Strecken werden entsprechend ihrer Bedeutung nach >Hauptbahnen und Nebenbahnen unterschieden. Die >Entscheidung dar?ber, welche Strecken Hauptbahnen und welche >Nebenbahnen sind, treffen
>
>f?r die Eisenbahnen des Bundes das jeweilige Unternehmen,
>f?r Eisenbahnen, die nicht zum Netz der Eisenbahnen des Bundes >geh?ren (nichtbundeseigene Eisenbahnen), die zust?ndige >Landesbeh?rde.
>(3) Die in voller Breite einer Seite gedruckten Vorschriften dieser >Verordnung gelten f?r Haupt- und Nebenbahnen,
>
>die auf der linken H?lfte einer Seite nur f?r Hauptbahnen, die auf >der rechten H?lfte einer Seite nur f?r Nebenbahnen.
Das betrifft unterschiedlichste Dinge.
z.B. sogar die Spurweite: 1465 mm in Hauptgleisen (1470 mm in Nebengleisen) bei Hauptbahnen - bei Nebenbahnen darf aber immer bis 1470 mm abgefahren werden.
Au?erdem gibt es vor allem entscheidene Unterschiede in die Anforderungen an die Sicherungstechnik, B?-Sicherungen usw.
Am besten bei Interesse einfach mal in der EBO nachlesen:
http://wedebruch.de/gesetze/betrieb/ebo1.htm
Gru?
Carsten
Hallo,
vielen Dank schon mal f?r eure Antworten.
Aber eine Frage ist -glaube ich- noch offen:
Wer legt fest, wann eine Strecke nun Haupt-oder Nebenstrecke ist (bzw. beim Neubau wird)
Gibt es da einen entsprechenden "Katalog" - also Z?ge je Stunde, Geschwindigkeiten, Zuggattungen die eine Strecke unbedingt zur Hauptstrecke machen?
Irgendwie sehe ich das n?mlich bei meiner "Hausstrecke" nicht, wieso das eine Hauptbahn sein soll.
Dort gibt es nur Nahverkehr, die Streckengeschwindigkeit ist nicht allzuhoch, die Zugdichte wurde erst wieder in den letzten Jahren erh?ht, es gibt keine G?terz?ge, so gut wie keine durchgehenden Z?ge etc.
Viele Gr??e
Guido
vielen Dank schon mal f?r eure Antworten.
Aber eine Frage ist -glaube ich- noch offen:
Wer legt fest, wann eine Strecke nun Haupt-oder Nebenstrecke ist (bzw. beim Neubau wird)
Gibt es da einen entsprechenden "Katalog" - also Z?ge je Stunde, Geschwindigkeiten, Zuggattungen die eine Strecke unbedingt zur Hauptstrecke machen?
Irgendwie sehe ich das n?mlich bei meiner "Hausstrecke" nicht, wieso das eine Hauptbahn sein soll.
Dort gibt es nur Nahverkehr, die Streckengeschwindigkeit ist nicht allzuhoch, die Zugdichte wurde erst wieder in den letzten Jahren erh?ht, es gibt keine G?terz?ge, so gut wie keine durchgehenden Z?ge etc.
Viele Gr??e
Guido