Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
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- Präsident der Deutschen Bundesbahn B11
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Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
Bilder gelöscht, weil sich jemand in seinen Persönlichkeitsrechten gestört fühlte.
Re: Fotofahrt am 05.09. ==>> Das andere Album mit 12 Bildern
Hallo Bernd,
zu dem Thema kann ich auch noch 3 Bilder nachtragen:
Markus beim Telefonat mit dem Fdl in Lalo
die Meute beim 1. Fotohalt
beim Einsteigen in Nickweiler
Herzliche Grüße an alle, die ich verewigt habe
zu dem Thema kann ich auch noch 3 Bilder nachtragen:
Markus beim Telefonat mit dem Fdl in Lalo
die Meute beim 1. Fotohalt
beim Einsteigen in Nickweiler
ich kenne ihn jetzt, denn ich habe ihn - im Gegensatz zu dir - nach seinem Namen gefragt, gell Robert.Bernhard Reifenberg hat geschrieben: Und zuletzt ein Bild, wo ich nicht weiß, wen oder was ich hier (in Bildmitte) fotografiert habe.
Herzliche Grüße an alle, die ich verewigt habe
- Markus Göttert
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Re: Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
Bitte das Gruppenfoto wieder einstellen.
Beim Aufstellen der Gesellschaft habe ich 2x auf die VERÖFFENTLICHUNG im MITTELRHEINFORUM hingewiesen.
Bitte die Person dann bitte mit einem Balken versehen.
Gruss Markus
Beim Aufstellen der Gesellschaft habe ich 2x auf die VERÖFFENTLICHUNG im MITTELRHEINFORUM hingewiesen.
Bitte die Person dann bitte mit einem Balken versehen.
Gruss Markus
- Der_Bopparder
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Re: Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
BITTE WAS?????? DAS DARF JAWOHL NICHT WAR SEIN!!!!Bernhard Reifenberg hat geschrieben:Bilder gelöscht, weil sich jemand in seinen Persönlichkeitsrechten gestört fühlte.
Bin mal gespannt, wer da bei der Wiederveröffentlichung des Bildes den Balken bekommt! *kopfschüttel*
- Bad Camberger
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Re: Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
Das sehe ich etwas anders.
Sofern ich mich recht erinnere, beinhaltete der Beitrag von Bernhard Reifenberg auch ein Portraitfoto eines Mannes im Schienenbus, von dem er nicht wusste wer er ist. Ich nehme an, dass er wegen dem Portraitfoto im Nachhinein gebeten wurde, das Bild rauszunehmen.
Es wurde ja bis jetzt nicht gesagt, dass jemand AUF DEM GRUPPENBILD zensiert werden möchte. Ich könnte mir vorstellen, dass es sich um das einzelne Portraitfoto handelt, welches ich auch so nicht gerne von mir im Internet sehen wollen würde, wenn mich jemand Fremdes auf dem Foto in ein Eisenbahnforum einstellt. Auf einem Gruppenfoto aufzutauchen, würde mir dagegen NICHTS ausmachen.
Meine Meinung dazu
Bad Camberger
Sofern ich mich recht erinnere, beinhaltete der Beitrag von Bernhard Reifenberg auch ein Portraitfoto eines Mannes im Schienenbus, von dem er nicht wusste wer er ist. Ich nehme an, dass er wegen dem Portraitfoto im Nachhinein gebeten wurde, das Bild rauszunehmen.
Es wurde ja bis jetzt nicht gesagt, dass jemand AUF DEM GRUPPENBILD zensiert werden möchte. Ich könnte mir vorstellen, dass es sich um das einzelne Portraitfoto handelt, welches ich auch so nicht gerne von mir im Internet sehen wollen würde, wenn mich jemand Fremdes auf dem Foto in ein Eisenbahnforum einstellt. Auf einem Gruppenfoto aufzutauchen, würde mir dagegen NICHTS ausmachen.
Meine Meinung dazu
Bad Camberger
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Re: Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
Hallo,Bad Camberger hat geschrieben:Das sehe ich etwas anders.
.....
Sofern ich mich recht erinnere, beinhaltete der Beitrag von Bernhard Reifenberg auch ein Portraitfoto eines Mannes im Schienenbus, von dem er nicht wusste wer er ist. Ich nehme an, dass er wegen dem Portraitfoto im Nachhinein gebeten wurde, das Bild rauszunehmen.
......
Meine Meinung dazu
Bad Camberger
zu dem betreffenden Bild mit Text hatte ich den "zwinkernden" Smile gesetzt,
ich weiß, wer dahinter steckt.
Den anderen Sachverhalt versuche ich gerade zu klären,
wobei es mir schwer fällt, das zu verstehen.
- Der_Bopparder
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Re: Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
Hey Bernd,
dann stell' doch wenigstens die nicht beanstandeten Bilder wieder ONline ...
dann stell' doch wenigstens die nicht beanstandeten Bilder wieder ONline ...
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- Präsident der Deutschen Bundesbahn B11
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Re: Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
Wenn ich wüsste, welcheDer_Bopparder hat geschrieben:Hey Bernd,
dann stell' doch wenigstens die nicht beanstandeten Bilder wieder ONline ...
- Der_Bopparder
- Oberamtsrat A13
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Re: Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
Ja wie - jemand hat sich bei Dir beschwert ohne zu schreiben, welches Bild ihm nicht gefällt?
Ich würde die Bilder wieder Online stellen und verlangen, dass der Betreffende genau sagt, welches Bild ihm nicht paßt
Ich würde die Bilder wieder Online stellen und verlangen, dass der Betreffende genau sagt, welches Bild ihm nicht paßt
Re: Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
5 Personen als Beiwerk § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUGBernhard Reifenberg hat geschrieben:Bilder gelöscht, weil sich jemand in seinen Persönlichkeitsrechten gestört fühlte.
Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein.
6 Personen bei Veranstaltungen § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG
Desgleichen dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen. Es reicht also nicht aus, daß real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit.
7 Berechtigte Interessen des Abgebildeten § 23 Abs. 2 KUG
Sämtliche oben aufgeführten Ausnahmen vom Bildnisschutz sind nicht als schrankenlose Regelung zur Veröffentlichung und Verbreitung von Bildern ohne Zustimmung des jeweils Abgebildeten zu verstehen. Vielmehr unterliegen all diese Ausnahmen der Einschränkung, daß durch die Veröffentlichung keine der berechtigten Interessen des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt werden dürfen. Insofern ist es erforderlich, zwischen dem Recht der Öffentlichkeit auf Berichterstattung und dem privaten Recht auf Bildnisschutz abzuwägen.
Frage mich jetzt an der Stelle, welches "berechtigten Interessen des Abgebildeten " hier verletzt wurde, und auf welche Rechtsgrundlage er sich hier berufen hat Vor allem glaube ich nicht, dass derjenige auf allen deinen Bilder zu sehen war.
Gruß: Schimi
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Re: Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
Na ja, vielleicht steht ja jemand auf der Fahndungsliste
Denn als soooo häßlich das es an mangelndem Selbstwertgefühl liegen müßte hab ich auf den Bildern jetzt eigentlich niemanden in Erinnerung...
Denn als soooo häßlich das es an mangelndem Selbstwertgefühl liegen müßte hab ich auf den Bildern jetzt eigentlich niemanden in Erinnerung...
Re: Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
na, das von meiner Frau und mir zum BeispielBernhard Reifenberg hat geschrieben:Wenn ich wüsste, welcheDer_Bopparder hat geschrieben:Hey Bernd,
dann stell' doch wenigstens die nicht beanstandeten Bilder wieder ONline ...