Der nachfolgende verlinkte Artikel beschäftigt sich in heutiger Tageszeitungsausgabe mit der Thematik "Fahren ohne Fahrschein".
https://www.google.com/url?q=https://ww ... tSIb5LxFuj
https://www.google.com/url?q=https://rp ... m-yGO3_dXD
Beim Lesen von diesem assoziierte ich sofort sowohl die jeweiligen 60,- Euro € Fahrpreisnacherhebung als auch die 200,- Euro € Haft, was es den Staat angeblich kostet, den "kleinen Mann" einen Tag hinter Schloss und Riegel zu haben.
Es sollte als eine Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat geahndet werden, aber dafür existiert ja schon der erstgenannte Betrag.
Paragraf 265 a StGB - "Schwarz wie die Nacht" - ist der Fahrgast!
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Jonas Fuhrmann
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