Wilsenroth: Weichenstörung und kuriose HLB-Meldung

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eta176
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Wilsenroth: Weichenstörung und kuriose HLB-Meldung

Beitrag von eta176 »

Aufgrund einer Weichenstörung - mit Festlegung von Weiche 2 in Linkslage - können seit
dem 16.09.2025 im Bahnhof Wilsenroth keine regulären Zugkreuzungen mehr erfolgen.
Regionalbahnen in Richtung Westerburg werden bei Kreuzungen durch das bahnsteiglose
Gütergleis 3 geleitet.

Dazu gibt es von der HLB diese Meldung [sic], die dem im Ww-Kreis liegenden Berzhahn
(VG WEB) einen "Ortsteil" Wi(l)senroth hinzufügt :lol:

RB 90: Busse statt Züge zwischen Wilsenroth – Berzhahn-Wisenroth 22.09.- 02.10.2025
Aufgrund einer Weichenstörung in Wilsenrothkönnen entfallen vereinzelt die Züge der Linie RB 90 vom 22.09.-02.10.2025
zwischen Wilsenroth – Berzhahn-Wilsenroth. Ersatzweise verkehrt ein Schienenersatzverkehr.

Wir danken für Ihr Verständnis,
Ihre Hessische Landesbahn
.
eta176
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Weichenstörung auch nach vier Wochen nicht behoben ;-(

Beitrag von eta176 »

Grauwacke hat geschrieben: So 12. Okt 2025, 14:53 [...] im Bahnhof Wilsenroth bleibt die marode Einfahrweiche 2 vsl. auch über den 13.10.25 hinaus in Linkslage verschlossen, so dass auch weiterhin keine geordneten Kreuzungen möglich sind, und die Züge in Richtung Westerburg durch das Gleis 3 (ohne Bahnsteig) geleitet werden. Der seltsame SEV mit einem VW-Caravelle zwischen dem Hp Berzhahn und dem Bf Wilsenroth dürfte folglich auch erst einmal weiter Bestand haben.
Die Meldung über die - auch nach einwöchiger Streckensperrung - nicht erfolgte
Instandsetzung der Einfahrweiche 2 muss die HLB ziemlich überrascht haben, wie
der eiligst eingegebene Hinweis im Auskunftssystem zeigt [sic]:

Aufgrund einer WEichenstörung können in Wilsenroth keine Züge Kreuzen .
Es kommt bnei einigen Zügen zur Durchfahrt in Wilsenroth , Ein BNV wurde
für einige Züge eingerichtet zwischen Berzhahn und Wilsenroth. Die Fahr-
radmitnahme ist nicht möglich


... es ist aber auch kein Wunder, wenn InFRAGO offenbar erst am vorletzten Tag
der Sperrung einen Trupp losschickt, um den bestehenden Mangel zu beheben,
was dann aber nicht gelang. Wenn es einer neuen Weichenzunge bedarf, hätte
diese doch schon längst bestellt werden können?!?
(... oder es wäre ein Auftrag an eine auf solche Arbeiten spezialisierte Firma er-
teilt worden?)
Ich bin mal gespannt, welche "offizielle Aussage" ich dazu noch bekomme ...
Dass dabei kein "pfeifen aus dem letzten Loch" eingestanden wird, ist aber sicher.
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