Stilllegungen von Bahnstrecken soll vereinfacht werden
Verfasst: So 12. Okt 2014, 19:22
Die Stilllegung und Endwidmung von Bahnstrecken sollen künftig deutlich einfacher werden. Dies geht aus dem Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) vom 12.09.2014, der der Stuttgarter Zeitung vorliegt, hervor.
Danach soll der §?11 des AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) geändert werden: künftig sollen Angebote an „Dritte“ nicht mehr nötig sein, wenn Anlagen nicht gesondert betrieben werden können oder „Kapazitätsreduzierungen in geeigneter Weise kompensiert werden“ Zudem muss das EBA (Eisenbahn-Bundesamt) dies nicht mehr genehmigen – eine Anzeige dort reicht. Angeblich sei der Gesetzentwurf auf „Wunsch“ der Bundesländer entstanden, so das Ministeriumgegenüber der Zeitung. Es wird aber vermutet, dass der Entwurf in direkten Zusammenhang mit Stuttgart 21 steht: Auf Seite 11 des Gesetzesentwurfes beziehen sich die Erläuterungen zu Änderungen am § 11 Absatz 1 Satz 5 (Kapazitätsverringerung) direkt auf den Ersatz eines Kopf- durch einen Durchgangsbahnhof. In Stuttgart will die Stuttgarter Netz AG den alten Kopfbahnhof weiter betreiben. Bislang hat die DB AG noch keinen Antrag auf Entwidmung des Areals gestellt. Die Nutzung der bisherigen Bahnhofsflächen für die Stadtentwicklung ist wesentlicher Bestandteil der Finanzierung des Großprojekts. (cm)
Quelle: http://www.eurailpress.de/news/politik/ ... erden.html
Gruß Reiner
Danach soll der §?11 des AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) geändert werden: künftig sollen Angebote an „Dritte“ nicht mehr nötig sein, wenn Anlagen nicht gesondert betrieben werden können oder „Kapazitätsreduzierungen in geeigneter Weise kompensiert werden“ Zudem muss das EBA (Eisenbahn-Bundesamt) dies nicht mehr genehmigen – eine Anzeige dort reicht. Angeblich sei der Gesetzentwurf auf „Wunsch“ der Bundesländer entstanden, so das Ministeriumgegenüber der Zeitung. Es wird aber vermutet, dass der Entwurf in direkten Zusammenhang mit Stuttgart 21 steht: Auf Seite 11 des Gesetzesentwurfes beziehen sich die Erläuterungen zu Änderungen am § 11 Absatz 1 Satz 5 (Kapazitätsverringerung) direkt auf den Ersatz eines Kopf- durch einen Durchgangsbahnhof. In Stuttgart will die Stuttgarter Netz AG den alten Kopfbahnhof weiter betreiben. Bislang hat die DB AG noch keinen Antrag auf Entwidmung des Areals gestellt. Die Nutzung der bisherigen Bahnhofsflächen für die Stadtentwicklung ist wesentlicher Bestandteil der Finanzierung des Großprojekts. (cm)
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Gruß Reiner