Die Stilllegung und Endwidmung von Bahnstrecken sollen künftig deutlich einfacher werden. Dies geht aus dem Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) vom 12.09.2014, der der Stuttgarter Zeitung vorliegt, hervor.
Danach soll der §?11 des AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) geändert werden: künftig sollen Angebote an „Dritte“ nicht mehr nötig sein, wenn Anlagen nicht gesondert betrieben werden können oder „Kapazitätsreduzierungen in geeigneter Weise kompensiert werden“ Zudem muss das EBA (Eisenbahn-Bundesamt) dies nicht mehr genehmigen – eine Anzeige dort reicht. Angeblich sei der Gesetzentwurf auf „Wunsch“ der Bundesländer entstanden, so das Ministeriumgegenüber der Zeitung. Es wird aber vermutet, dass der Entwurf in direkten Zusammenhang mit Stuttgart 21 steht: Auf Seite 11 des Gesetzesentwurfes beziehen sich die Erläuterungen zu Änderungen am § 11 Absatz 1 Satz 5 (Kapazitätsverringerung) direkt auf den Ersatz eines Kopf- durch einen Durchgangsbahnhof. In Stuttgart will die Stuttgarter Netz AG den alten Kopfbahnhof weiter betreiben. Bislang hat die DB AG noch keinen Antrag auf Entwidmung des Areals gestellt. Die Nutzung der bisherigen Bahnhofsflächen für die Stadtentwicklung ist wesentlicher Bestandteil der Finanzierung des Großprojekts. (cm)
Quelle: http://www.eurailpress.de/news/politik/ ... erden.html
Gruß Reiner
Stilllegungen von Bahnstrecken soll vereinfacht werden
Re: Stilllegungen von Bahnstrecken soll vereinfacht werden
Wenn ich das richtig verstanden habe, soll hier eine Art "Ermächtigungsgesetz" für Streckenstilllegungen kommen (man verzeihe mir den Begriff, es geht nur ums Prinzip). Dann wäre es theoretisch sogar möglich, das gesamte Areal um den Münchener Hbf für viel Geld zu verkaufen und den Verkehr künftig über Pasing und den Ostbahnhof abzuwickeln.
Dass man der DB nicht freie Hand bei der Stilllegungspolitik lassen darf, hat sich schon einige Male gezeigt. Eine Strecke wie Düsseldorf-Mettmann wollte man abbauen (Regiobahn übernahm, heute trotz S-Bahn Takt vor allem zur HVZ überfüllt). Wiesbaden-Breckenheim darf aber weiterhin betrieben werden. Eine 2-gleisige Neubaustrecke für 160 km/h, die werktags von 4 Zügen genutzt wird (am Wochenende gar nichts), welche mehr oder weniger "heiße Luft" befördern (Fahrgastzahlen im zweistelligen Bereich).
Dass man der DB nicht freie Hand bei der Stilllegungspolitik lassen darf, hat sich schon einige Male gezeigt. Eine Strecke wie Düsseldorf-Mettmann wollte man abbauen (Regiobahn übernahm, heute trotz S-Bahn Takt vor allem zur HVZ überfüllt). Wiesbaden-Breckenheim darf aber weiterhin betrieben werden. Eine 2-gleisige Neubaustrecke für 160 km/h, die werktags von 4 Zügen genutzt wird (am Wochenende gar nichts), welche mehr oder weniger "heiße Luft" befördern (Fahrgastzahlen im zweistelligen Bereich).
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Re: Stilllegungen von Bahnstrecken soll vereinfacht werden
S21 kränkelt sowieso chronisch an den 15 Promille Neigung, wofür die EBO verbogen werden muss.
Ist schon interessant, was für geballte Interessen hinter diesem Großprojekt stehen müssen, wenn man dafür soviele Berge zum Propheten kommen lässt.
Ist schon interessant, was für geballte Interessen hinter diesem Großprojekt stehen müssen, wenn man dafür soviele Berge zum Propheten kommen lässt.
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Re: Stilllegungen von Bahnstrecken soll vereinfacht werden
Da gibt es nichts zu verzeihen - genauso ist es.Ruhri hat geschrieben:Wenn ich das richtig verstanden habe, soll hier eine Art "Ermächtigungsgesetz" für Streckenstilllegungen kommen (man verzeihe mir den Begriff, es geht nur ums Prinzip).
Wenn hier die Tugendstasi auf den Plan treten sollte, kann sie sich statt des Lamentierens über diese Begrifflichkeit mal mit dem Verschwinden einer ganzen politischen Grundhaltung mit der Bezeichnung "Wohl des Volkes" beschäftigen.
Dieses Wohl des Volkes ist bei der gegenwärtigen bundesdeutschen Bahnpolitik schon lange aus dem Blickfeld geraten - es werden ausschließlich unternehmerische Partikularinteressen verfolgt währenddessen der Volksgemeinschaft Stück für Stück ihre Bahn zerschlagen wird.
Der nächste Schritt wird die Stillegung des Rechtsweges sein.
Eine erfolgreiche Klage auf Betriebsgenehmigung wie in der Eifel wird es dann auch nicht mehr geben.
Andererseits:
Ein Volk, daß das alles mit sich machen läßt, hat wohl nichts anderes verdient, als daß man ihm sukzessive die Rechte nimmt.
SOLANGE NICHT DIE KULTUSMINISTERKONFERENZ EINE EINSTWEILIGE VERFÜGUNG ERWIRKT UND SIE MIR PERSÖNLICH AN DER HAUSTÜR ÜBERREICHT,BLEIBE ICH BEI DER ALTEN RECHTSCHREIBUNG.
Re: Stilllegungen von Bahnstrecken soll vereinfacht werden
Wenn dieses Gestzt wirklich kommt, dann wird es in Deutschland ein Streckensterben geben, wie es noch keines vorher gab..
Gruß: Schimi