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"Behördliche Maßnahme am Zug"

Verfasst: Di 4. Aug 2009, 19:05
von Roland Köthnig
Hallo ins Forum,

heute wurde als Grund für die unbestimmte Verspätung einer S2 (17.50 ab Eppstein Brehmthal) eine "behördliche Maßnahme am Zug" durchgesagt.
Was ist denn damit bitteschön gemeint? Und wer soll das verstehen? Aber immer gut, wenn man einen Grund nennen kann, der nicht dem Verkehrsunternehmen angelastet werden kann.

Gruß
Roland

Re: "Behördliche Maßnahme am Zug"

Verfasst: Di 4. Aug 2009, 22:07
von eta176
LVT771 hat geschrieben:ganz Einfach,
Sperrung der Strecke angeordnet durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
Eine Streckensperrung kann es aber offenbar nicht sein, wenn es lediglich
einen von vielen auf gleicher Strecke fahrenden Züge betrifft.

Als "behördliche Maßnahme am Zug" kann ich mir z.B. im Fahrgastbereich eine
Tatort-Ermittlung, Festnahme oder - nach diversen Vorfällen - auch die Durch-
setzung einer sofortigen Stillegung z.B. durchs EBA vorstellen :roll:

Gruß HP

Re: "Behördliche Maßnahme am Zug"

Verfasst: Di 4. Aug 2009, 23:14
von Bahnminister
Personalienfeststellung wäre auch noch sowas...