Schriftliches Urteil des BVerwG zur ?Hunsr?ckstrecke"
Verfasst: Di 29. Jan 2008, 12:05
Hallo,
bei DSO gefunden.
Gru? Reiner
[www.eba.bund.de] gibt bekannt
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) am 28.01.2008 das schriftliche Urteil zur Aufrechterhaltung des Streckenbetriebes der Hunsr?ckstrecke (Langenlonsheim - Simmern) zugestellt.
Wie bereits berichtet (siehe EBA-Pressemitteilung 25/2007 vom 26.10.2007), hat das BVerwG in der Hauptverhandlung am 25. Oktober 2007 vollumf?nglich die Rechtsansicht des EBA best?tigt und die Revision der Kl?gerin DB Netz AG abgewiesen.
Das Urteil enth?lt wesentliche Hinweise zum Umfang der einem ?ffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen obliegenden Pflicht zur Aufrechterhaltung des Streckenbetriebes (Betriebspflicht).
Das Gericht hat die wesentlichen Punkte in folgenden Leits?tzen zusammen gefasst:
Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetzt (AEG) verpflichtet, ihre Strecken in einem betriebssicheren Zustand f?r den Eisenbahnverkehr vorzuhalten und nicht betriebssichere Strecken wieder in einen betriebssicheren Zustand zu versetzen. Die Infrastrukturunternehmen k?nnen sich von dieser Pflicht nicht durch eine betriebliche Sperrung der Strecke befreien.
Eine genehmigungsbed?rftige dauerhafte Einstellung des Betriebes einer Eisenbahnstrecke im Sinne des ? 11 AEG liegt auch dann vor, wenn das Eisenbahninfrastrukturunternehmen sich vorbeh?lt, die Strecke m?glicherweise wieder in Betrieb zu nehmen.
Ist einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen der weitere Betrieb einer Strecke wirtschaftlich nicht mehr zumutbar, ist es darauf verwiesen, dies in dem nach ? 11 AEG vorgeschriebenen Stilllegungsverfahren geltend zu machen; der Einwand der Unwirtschaftlichkeit kann grunds?tzlich nicht gegen die Durchsetzung einer bestehenden Betriebspflicht geltend gemacht werden.
Weitere Informationen/Leits?tze/Urteil:
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) am 28.01.2008 das schriftliche Urteil zur Aufrechterhaltung des Streckenbetriebes der Hunsr?ckstrecke (Langenlonsheim - Simmern) zugestellt.
Wie bereits berichtet (siehe EBA-Pressemitteilung 25/2007 vom 26.10.2007), hat das BVerwG in der Hauptverhandlung am 25. Oktober 2007 vollumf?nglich die Rechtsansicht des EBA best?tigt und die Revision der Kl?gerin DB Netz AG abgewiesen.
Das Urteil enth?lt wesentliche Hinweise zum Umfang der einem ?ffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen obliegenden Pflicht zur Aufrechterhaltung des Streckenbetriebes (Betriebspflicht).
Das Gericht hat die wesentlichen Punkte in folgenden Leits?tzen zusammen gefasst:
Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetzt (AEG) verpflichtet, ihre Strecken in einem betriebssicheren Zustand f?r den Eisenbahnverkehr vorzuhalten und nicht betriebssichere Strecken wieder in einen betriebssicheren Zustand zu versetzen. Die Infrastrukturunternehmen k?nnen sich von dieser Pflicht nicht durch eine betriebliche Sperrung der Strecke befreien.
Eine genehmigungsbed?rftige dauerhafte Einstellung des Betriebes einer Eisenbahnstrecke im Sinne des ? 11 AEG liegt auch dann vor, wenn das Eisenbahninfrastrukturunternehmen sich vorbeh?lt, die Strecke m?glicherweise wieder in Betrieb zu nehmen.
Ist einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen der weitere Betrieb einer Strecke wirtschaftlich nicht mehr zumutbar, ist es darauf verwiesen, dies in dem nach ? 11 AEG vorgeschriebenen Stilllegungsverfahren geltend zu machen; der Einwand der Unwirtschaftlichkeit kann grunds?tzlich nicht gegen die Durchsetzung einer bestehenden Betriebspflicht geltend gemacht werden.
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