es hat sich wieder was eingefunden:93-920 in Hermeskeil 1948
- Markus Göttert
- Präsident der Deutschen Bundesbahn B11
- Beiträge: 4829
- Registriert: Sa 23. Jul 2005, 10:14
- Kontaktdaten:
es hat sich wieder was eingefunden:93-920 in Hermeskeil 1948
Auf der Rückseite befinden sich noch Stempelabdrücke Bahnbetriebswerk Hermeskeil und Datum. 01. Mai 1948
Das ins Bild gepflanzte © bitte ich zu entschuldigen, aber leider geht es nicht mehr anders.
Fast jeden Monat erscheinen Bilder in Zeitungen usw ohne Hinweis auf die Quelle die von meiner Seite gezogen werden. Dabei habe ich noch nie Geldforderungen gestellt und würde mich mit der Quellenangabe zufrieden stellen. Nur durch Werbung kann ich solche Schätze bergen.
Gruss aus Unzenberg
-
- Oberrat A14
- Beiträge: 2194
- Registriert: Sa 18. Okt 2008, 23:07
Re: es hat sich wieder was eingefunden:93-920 in Hermeskeil 1948
Hallo Markus, ist doch an sich traurig, daß solche Bilder hier im Eisenbahnforum, wo überwiegend ernsthafte Mitstreiter um die Förderung der Hunsrückbahnen
bemüht sind, derart verunstaltet werden müssen.
Ich würde hier jetzt keinen Rundumschlag verteilen, sondern gezielt gegen die jeweiligen "schwarzen Schafe" vorgehen, etwa so:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Ausgabe Nr.... Ihrer Zeitung ist auf Seite ... eine Fotoaufnahme erschienen.
Ich bin Inhaber der Rechte an diesem Foto.
Grundsätzlich können Aufnahmen aus meinem Archiv unentgeltlich ohne Rücksprache mit mir unter folgenden beiden Voraussetzungen erscheinen: 1. Die Veröffentlichung dient dem Zweck, die Hunsrückbahn in Vergangenheit und Gegenwart einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen und auch positiv darzustellen, 2. Es erfolgt die Benennung der Quelle, z.B. "Archiv Markus Göttert, Unzenberg" oder "Sammlung http://www.hunsrückquerbahn.de". Sofern diese Voraussetzungen nicht vorliegen, ist eine Veröffentlichung untersagt und ich behalte mir den Rechtsweg einschließlich einer Nachforderung von Bildhonoraren vor.
Mit freundlichen Grüßen
Das dürfte doch künftige "Raubkopierer" in die Schranken weisen.
Etwas umformuliert könnte man diesen Text als eMail auch an die Betreiber von
Internetseiten schicken. und wir, die Ehrlichen, hätten wieder mehr Vergnügen an den Bildern, die der Spender ja sicherlich auch deswegen gespendet hat, gerade um sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Gruß, Horst
bemüht sind, derart verunstaltet werden müssen.
Ich würde hier jetzt keinen Rundumschlag verteilen, sondern gezielt gegen die jeweiligen "schwarzen Schafe" vorgehen, etwa so:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Ausgabe Nr.... Ihrer Zeitung ist auf Seite ... eine Fotoaufnahme erschienen.
Ich bin Inhaber der Rechte an diesem Foto.
Grundsätzlich können Aufnahmen aus meinem Archiv unentgeltlich ohne Rücksprache mit mir unter folgenden beiden Voraussetzungen erscheinen: 1. Die Veröffentlichung dient dem Zweck, die Hunsrückbahn in Vergangenheit und Gegenwart einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen und auch positiv darzustellen, 2. Es erfolgt die Benennung der Quelle, z.B. "Archiv Markus Göttert, Unzenberg" oder "Sammlung http://www.hunsrückquerbahn.de". Sofern diese Voraussetzungen nicht vorliegen, ist eine Veröffentlichung untersagt und ich behalte mir den Rechtsweg einschließlich einer Nachforderung von Bildhonoraren vor.
Mit freundlichen Grüßen
Das dürfte doch künftige "Raubkopierer" in die Schranken weisen.
Etwas umformuliert könnte man diesen Text als eMail auch an die Betreiber von
Internetseiten schicken. und wir, die Ehrlichen, hätten wieder mehr Vergnügen an den Bildern, die der Spender ja sicherlich auch deswegen gespendet hat, gerade um sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Gruß, Horst
SOLANGE NICHT DIE KULTUSMINISTERKONFERENZ EINE EINSTWEILIGE VERFÜGUNG ERWIRKT UND SIE MIR PERSÖNLICH AN DER HAUSTÜR ÜBERREICHT,BLEIBE ICH BEI DER ALTEN RECHTSCHREIBUNG.
rechtlicher Zwischenruf
Hallo,
ein kurzer rechtlicher Zwischenruf:
Natürlich ist es eine Schweinerei, im Internet fremde Bilder herunterzladen und sich "anzueignen".
Aber der Hinweis auf ein "eigenes Urheberrecht" sollte man im Rechtsverkehr vorsichtshalber nur erteilen, wenn man auch tatsächlich und nachprüfbar Rechteinhaber ist. Und wenn man das Bild nicht selbst gemacht hat (das 93-er Bild stammt ja wohl kaum vom "Chef"), sollte man sich schon sicher sein, dass die Urheberrechte auf einen rechtlich wirksam übergegangen sind. Und das passiert halt weder dadurch, dass man ein an sich fremdes Bild findet oder geschenkt bekommt oder kauft.
Um es überspitzt zu sagen: Das "c:Hunsrückbahn.de" ist eher ein Indiz dafür, dass man selbst gar nicht weiß, wer wirklich der Urheber und/oder der Rechteinhaber ist. Sonst könnte man den Rechteinhaber nämlich auch konkret bennen, wie man das bei selbst gemachten Bildern macht (und spätestens ab einer gewissen Pixel-Auflösung auch machen sollte).
Umgekehrt: Wenn man (wie es mir einmal gelungen ist) jemanden erwischt, der ein Bild unerlaubt veröffentlicht, dann wird es für denjenigen strafrechtlich eng (die betreffende Straftat der Urheberrechtsverletzung ist ähnlich schwerwiegend wie ein Diebstahl) und wirtschaftlich teuer. Für mein Bild habe ich damals 400 DM und Waren im Wert von weiteren 400 DM vom Rechteverletzer (einer Firma) bekommen.
Soviel als kurzer Zwischenruf.
Es grüßt Euch herzlich
Andreas T
ein kurzer rechtlicher Zwischenruf:
Natürlich ist es eine Schweinerei, im Internet fremde Bilder herunterzladen und sich "anzueignen".
Aber der Hinweis auf ein "eigenes Urheberrecht" sollte man im Rechtsverkehr vorsichtshalber nur erteilen, wenn man auch tatsächlich und nachprüfbar Rechteinhaber ist. Und wenn man das Bild nicht selbst gemacht hat (das 93-er Bild stammt ja wohl kaum vom "Chef"), sollte man sich schon sicher sein, dass die Urheberrechte auf einen rechtlich wirksam übergegangen sind. Und das passiert halt weder dadurch, dass man ein an sich fremdes Bild findet oder geschenkt bekommt oder kauft.
Um es überspitzt zu sagen: Das "c:Hunsrückbahn.de" ist eher ein Indiz dafür, dass man selbst gar nicht weiß, wer wirklich der Urheber und/oder der Rechteinhaber ist. Sonst könnte man den Rechteinhaber nämlich auch konkret bennen, wie man das bei selbst gemachten Bildern macht (und spätestens ab einer gewissen Pixel-Auflösung auch machen sollte).
Umgekehrt: Wenn man (wie es mir einmal gelungen ist) jemanden erwischt, der ein Bild unerlaubt veröffentlicht, dann wird es für denjenigen strafrechtlich eng (die betreffende Straftat der Urheberrechtsverletzung ist ähnlich schwerwiegend wie ein Diebstahl) und wirtschaftlich teuer. Für mein Bild habe ich damals 400 DM und Waren im Wert von weiteren 400 DM vom Rechteverletzer (einer Firma) bekommen.
Soviel als kurzer Zwischenruf.
Es grüßt Euch herzlich
Andreas T
Gute Eisenbahnfotografie zeigt sich in der Kunst, der Eisenbahn einen würdigen Rahmen Natur zu verleihen.
(frei nach Peter Müller)
Meine Beitrags-Linklisten (derzeit unvollständig und problematisch):http://forum.hunsrueckquerbahn.de/viewt ... 15&t=50299
-
- Oberrat A14
- Beiträge: 2194
- Registriert: Sa 18. Okt 2008, 23:07
Re: es hat sich wieder was eingefunden:93-920 in Hermeskeil 1948
So ist es nicht ganz richtig.Andreas T hat geschrieben: Aber der Hinweis auf ein "eigenes Urheberrecht" sollte man im Rechtsverkehr vorsichtshalber nur erteilen, wenn man auch tatsächlich und nachprüfbar Rechteinhaber ist. Und wenn man das Bild nicht selbst gemacht hat (das 93-er Bild stammt ja wohl kaum vom "Chef"), sollte man sich schon sicher sein, dass die Urheberrechte auf einen rechtlich wirksam übergegangen sind. Und das passiert halt weder dadurch, dass man ein an sich fremdes Bild findet oder geschenkt bekommt oder kauft.
Mit jeder rechtsgültigen Übereignung oder Zueignung des Originals, ob als Schenkung oder Verkauf, gehen auch alle Rechte an den Erwerber über.
Bei einer "Fundsache" freilich müßte geprüft werden, ob noch Berechtigte (z.B. Erben) vorhanden sind, die Vorrechte haben. Im Falle des Hermeskeiler Bildes hat der Eigentümer durch Schenkung seine Rechte an den "Chef" abgegeben, soweit ich das mitbekommen habe wie überhaupt bei den meisten Bildern in der Sammlung Hunsrückquerbahn,.
SOLANGE NICHT DIE KULTUSMINISTERKONFERENZ EINE EINSTWEILIGE VERFÜGUNG ERWIRKT UND SIE MIR PERSÖNLICH AN DER HAUSTÜR ÜBERREICHT,BLEIBE ICH BEI DER ALTEN RECHTSCHREIBUNG.
Re: es hat sich wieder was eingefunden:93-920 in Hermeskeil 1948
Einspruch Euer Ehren
Schaut mal hier:
http://www.urheberrecht.org/law/normen/ ... 9-13/text/
Dauer des Urheberrechts
§ 64
Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Abschnitt 2
Schutz der Lichtbilder
§ 72
Lichtbilder
(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine
erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der
Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wieder-
gegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
Schaut mal hier:
http://www.urheberrecht.org/law/normen/ ... 9-13/text/
Dauer des Urheberrechts
§ 64
Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Abschnitt 2
Schutz der Lichtbilder
§ 72
Lichtbilder
(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine
erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der
Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wieder-
gegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
-
- Amtmann A11
- Beiträge: 877
- Registriert: Di 11. Jul 2006, 20:00
- Kontaktdaten:
Re: es hat sich wieder was eingefunden:93-920 in Hermeskeil 1948
Das träfe nach meiner Einschätzung nur dann zu, wenn der Schenker auch zeitgleich der Bildautor ist oder die von eta176 genannten Fristen verstrichen sind. Oder aber - der Schenker ist wiederum einer in einer nachweislichen Kette von rechtsmäßigen Eigentumsübergängen der Rechte, z.B. wenn er das Urheberrecht zuvor einmal erworben hat. Maßgeblich ist nicht das Eigentum an der Aufnahme, sondern an den Rechten. Von einem Negativ kann ma 1000ende Abzüge machen - alle gleich .Horst Heinrich hat geschrieben:So ist es nicht ganz richtig.
Mit jeder rechtsgültigen Übereignung oder Zueignung des Originals, ob als Schenkung oder Verkauf, gehen auch alle Rechte an den Erwerber über.
Bei einer "Fundsache" freilich müßte geprüft werden, ob noch Berechtigte (z.B. Erben) vorhanden sind, die Vorrechte haben. Im Falle des Hermeskeiler Bildes hat der Eigentümer durch Schenkung seine Rechte an den "Chef" abgegeben, soweit ich das mitbekommen habe wie überhaupt bei den meisten Bildern in der Sammlung Hunsrückquerbahn,.
Im übrigen ist nach meiner Rechtsauffassung die Nennung einer Internetadresse als Urheber nicht sinnvoll, da eine Homepage an sich kein Urheberrecht inne haben kann. Das geht nur bei natürlichen und juristischen Personen, z.B. wenn es eine http://www.hunsrueckquerbahn.de-GmbH gäbe. Alternativ wäre hinter dem C der Bildator zu nennen. In Fachzeitschriften steht zumeist "Sammlung: XYZ, Foto: Harry Muster...". Das würde dann stimmig sein.
Wie dem auch sei - Bildklau ist sicher eine Sauerei. Wenn man aber die Bilder so "kennzeichnen" muss, wie bei der 93er, dann kann man auch von einer Veröffentlichung ganz absehen.
Bernd Andreas Heinrichsmeyer
http://www.heinrichsmeyer.com
http://www.heinrichsmeyer.com
- Markus Göttert
- Präsident der Deutschen Bundesbahn B11
- Beiträge: 4829
- Registriert: Sa 23. Jul 2005, 10:14
- Kontaktdaten:
Re: es hat sich wieder was eingefunden:93-920 in Hermeskeil 1948
ich seh schon:
Zuerst muss ich eine GmbH und Co KG gründen.
Anschließend benötige ich 5 Anwälte und 2 Mitarbeiter die den Kontakt zu den Anwälten halten und für mich dann noch eine Telefonisten die alle Anrufe für mich entgegen nimmt.
Ob ich dann aber zurück rufe muss ich erst mit den Anwälten klären!
Keine Angst:
Ich lasse es weiter als Hobby laufen und werde auch kein Geld damit verdienen.
Wer meine Arbeit zu schätzen weiß, bekommt auch Bilder von mir.
Einzige Bedingung: Bildquelle nennen, damit ich ein wenig kostenlose Werbung habe.
Bei dem 93iger Bild habe ich EXTRA nur im unteres Bereich mein © angebracht. So das die Lok voll zu sehen ist. Ich denke der eine oder andere FREUD sich doch über das Bild auch mit ©. Ansonsten würde es weiter in einem alten Karton liegen.
Für die Homepage wird das Bild neu aufgearbeitet.
P.S. Weitere Bilder sind im Zulauf
Zuerst muss ich eine GmbH und Co KG gründen.
Anschließend benötige ich 5 Anwälte und 2 Mitarbeiter die den Kontakt zu den Anwälten halten und für mich dann noch eine Telefonisten die alle Anrufe für mich entgegen nimmt.
Ob ich dann aber zurück rufe muss ich erst mit den Anwälten klären!
Keine Angst:
Ich lasse es weiter als Hobby laufen und werde auch kein Geld damit verdienen.
Wer meine Arbeit zu schätzen weiß, bekommt auch Bilder von mir.
Einzige Bedingung: Bildquelle nennen, damit ich ein wenig kostenlose Werbung habe.
Bei dem 93iger Bild habe ich EXTRA nur im unteres Bereich mein © angebracht. So das die Lok voll zu sehen ist. Ich denke der eine oder andere FREUD sich doch über das Bild auch mit ©. Ansonsten würde es weiter in einem alten Karton liegen.
Für die Homepage wird das Bild neu aufgearbeitet.
P.S. Weitere Bilder sind im Zulauf
Re: es hat sich wieder was eingefunden:93-920 in Hermeskeil 1948
Hallo Horst,Horst Heinrich hat geschrieben:So ist es nicht ganz richtig.Andreas T hat geschrieben: Aber der Hinweis auf ein "eigenes Urheberrecht" sollte man im Rechtsverkehr vorsichtshalber nur erteilen, wenn man auch tatsächlich und nachprüfbar Rechteinhaber ist. Und wenn man das Bild nicht selbst gemacht hat (das 93-er Bild stammt ja wohl kaum vom "Chef"), sollte man sich schon sicher sein, dass die Urheberrechte auf einen rechtlich wirksam übergegangen sind. Und das passiert halt weder dadurch, dass man ein an sich fremdes Bild findet oder geschenkt bekommt oder kauft.
Mit jeder rechtsgültigen Übereignung oder Zueignung des Originals, ob als Schenkung oder Verkauf, gehen auch alle Rechte an den Erwerber über.
Bei einer "Fundsache" freilich müßte geprüft werden, ob noch Berechtigte (z.B. Erben) vorhanden sind, die Vorrechte haben. Im Falle des Hermeskeiler Bildes hat der Eigentümer durch Schenkung seine Rechte an den "Chef" abgegeben, soweit ich das mitbekommen habe wie überhaupt bei den meisten Bildern in der Sammlung Hunsrückquerbahn,.
beim Verschenken des Originals magst du ja richtig liegen. Aber das gilt wirklich nur für das Original und das ist beim Foto nunmal das Negativ/Dia. Ein Bildabzug fällt unter Kopie und da findest du etwas unter folgendem Abschnitt:
Schaue dir mal den Abschnitt 5 - Rechtsverkehr im Urheberrecht an.
Dort ist klar definiert, dass du durch Schenkung lediglich ein Nutzungsrecht erwirbst. Weitergehende Rechte bedürfen ausdrücklich der Absprache. Dazu gehört definitiv auch das Recht zur Veröffentlichung, auch wenn das viele Zeitgenossen völlig anders sehen. Und bei einer Veröffentlichung muss der Name des Bildautors genannt werden.
Also Markus, ich kann deinen Frust sehr gut verstehen. Auch von meinem Vater gibt es diverse Bilder in Publikationen, die nur unter "Sammlung xy" veröffentlicht wurden. Nur, bei Fotos aus Sammlungen wäre ich vorsichtig beim Einstellen ins Netz, bzw. darf mich dann (leider) hinterher nicht wundern, wenn sie dann irgendwo sonst auftauchen.
Mich persönlich stört der Schriftzug in keinster Weise. Das Foto an sich ist auch so schon interessant genug.
edit: noch eine Ergänzung : §53
zuvor ist geregelt, dass man zu privaten Zwecken Kopien (=Vervielfältigungsstücke) machen darf oder erworben hat (z.B. Fotos - Abzüge gelten als Kopie) , an denen man kein Urheberrecht besitzt. In Absatz 6 kommt aber dann der entscheidende Punkt:
(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
Herzliche Grüße in den Hunsrück