Recht oder nicht, wir bauen ...
Recht oder nicht, wir bauen ...
Obwohl noch keinerlei Klarheit besteht, ob die Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes
zum Gleisrückbau im Bahnhof Wilsenroth vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in
Kassel überhaupt Bestand haben wird, ist bislang weder von Seiten des EBA eine Aufhe-
bung des Bescheides vom 17.04.2009, noch von der DB Netz ein Baustopp veranlasst
worden.
Stattdessen wurden die Vorbereitungsarbeiten kontinuierlich fortgesetzt. Die seit Jahren
mit Schotter blockierte Seitenrampe wurde freigeräumt. Über deren Zustand hatte sich das
EBA nach dem Ortstermin gegenüber dem Hess. Verkehrsministerium wie folgt geäußert:
„Die Laderampe befindet sich in schlechtem Zustand und in direkter Nachbarschaft zur
Ortsbebauung. Die Zufahrt zur Verladerampe befindet sich in schlechtem Zustand.“
Am Montag sollen die Bauarbeiten mit dem Lückenschluss der Weiche 4 beginnen:
Anschließend sollen die Flankenschutzweiche 22 (zum ehem. Ausziehgleis 9) und die Handweiche 20
zu den beiden Nebengleisen 4 + 5 (beide mit Betonschwellen-Oberbau!!) ausgebaut und mit einem
Lückenschluß "abgebunden" werden. Mieteinnahmen, Verpachtung oder Verkauf der Nebengleise
sind bei DB Netz unerwünscht. Man müsste ja am Ende noch Rechnungen für Trassengebühren aus-
stellen, die bei der Bedienung der Gleisanlagen anfallen würden ...
Hier noch mal der Überblick:
Ich wünsche mir ein objektiv alle Sachverhalte prüfendes Gericht
Sollte das Urteil gegen die klagende Brohltalbahn ausfallen, wird es für das Eisenbahn-
Bundesamt und die DB Netz AG wie ein Freibrief für alle noch geplanten Rückbauten
wirken. Man fragt auch weiterhin lediglich nur die EVU, die keinerlei Interesse an Güter-
verladeeinrichtungen haben, da sie als SPNV-Unternehmen nur im PV unterwegs sind.
Dass es alleine im Umfeld fünf auf Güterverkehr spezialisierte EVU gibt, kann in der
EBA-Außenstelle Frankfurt ja niemand wissen ...
- Westerwaldbahn GmbH des Kreises Altenkirchen (WEBA),
- Eifelbahn Verkehrsgesellschaft mbH (EVG) aus Linz,
- KSW Kreisbahn Siegen-Wittgenstein GmbH,
- RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH, Bonn
- Brohltal-Schmalspureisenbahn Betriebs-GmbH
zum Gleisrückbau im Bahnhof Wilsenroth vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in
Kassel überhaupt Bestand haben wird, ist bislang weder von Seiten des EBA eine Aufhe-
bung des Bescheides vom 17.04.2009, noch von der DB Netz ein Baustopp veranlasst
worden.
Stattdessen wurden die Vorbereitungsarbeiten kontinuierlich fortgesetzt. Die seit Jahren
mit Schotter blockierte Seitenrampe wurde freigeräumt. Über deren Zustand hatte sich das
EBA nach dem Ortstermin gegenüber dem Hess. Verkehrsministerium wie folgt geäußert:
„Die Laderampe befindet sich in schlechtem Zustand und in direkter Nachbarschaft zur
Ortsbebauung. Die Zufahrt zur Verladerampe befindet sich in schlechtem Zustand.“
Am Montag sollen die Bauarbeiten mit dem Lückenschluss der Weiche 4 beginnen:
Anschließend sollen die Flankenschutzweiche 22 (zum ehem. Ausziehgleis 9) und die Handweiche 20
zu den beiden Nebengleisen 4 + 5 (beide mit Betonschwellen-Oberbau!!) ausgebaut und mit einem
Lückenschluß "abgebunden" werden. Mieteinnahmen, Verpachtung oder Verkauf der Nebengleise
sind bei DB Netz unerwünscht. Man müsste ja am Ende noch Rechnungen für Trassengebühren aus-
stellen, die bei der Bedienung der Gleisanlagen anfallen würden ...
Hier noch mal der Überblick:
Ich wünsche mir ein objektiv alle Sachverhalte prüfendes Gericht
Sollte das Urteil gegen die klagende Brohltalbahn ausfallen, wird es für das Eisenbahn-
Bundesamt und die DB Netz AG wie ein Freibrief für alle noch geplanten Rückbauten
wirken. Man fragt auch weiterhin lediglich nur die EVU, die keinerlei Interesse an Güter-
verladeeinrichtungen haben, da sie als SPNV-Unternehmen nur im PV unterwegs sind.
Dass es alleine im Umfeld fünf auf Güterverkehr spezialisierte EVU gibt, kann in der
EBA-Außenstelle Frankfurt ja niemand wissen ...
- Westerwaldbahn GmbH des Kreises Altenkirchen (WEBA),
- Eifelbahn Verkehrsgesellschaft mbH (EVG) aus Linz,
- KSW Kreisbahn Siegen-Wittgenstein GmbH,
- RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH, Bonn
- Brohltal-Schmalspureisenbahn Betriebs-GmbH
Re: Recht oder nicht, wir bauen ...
Generalstabsmäßig vorbereitet und unter Mitwirkung der beauftragten Unternehmen HeringBau und der Spedition
Blasius Schuster (Schottertransporte) haben am Montagmorgen ab 6 Uhr die Rückbaumaßnahmen begonnen.
Obwohl nach Paragraph 80 der Hess. Verwaltungsgerichtsordnung die Einreichung der Klage gegen den Genehmi-
gungsbescheid des Eisenbahn-Bundesamtes eine aufschiebende Wirkung haben müsste, werden jetzt Tatsachen
geschaffen!
Alle zum Rückbau vorgesehenen Weichen wurden innerhalb kürzester Zeit von der Stellwerkstechnik abgehängt
und auf dem Nordkopf des Bahnhofs sind die Weichen 20 und 22 bereits kleingebrannt.
Mit zahlreichen Sattelzügen wurden Baumaschinen - und die zum Einbau vorgesehene Einfachweiche 3 - angeliefert.
Offenbar versucht man bereits heute die Lückenschlüsse am Nordkopf des Bahnhofes zu vollziehen.
Es ist ein absoluter Skandal !!!
Nach Aussage der Rechtsanwaltskanzlei hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Vorfeld zu erkennen gegeben,
dass einem Eilantrag auf sofortige Aussetzung der Genehmigung nicht entsprochen würde. Damit konnte die DB jetzt
mit den – vom Eisenbahn-Bundesamt genehmigten Maßnahmen – beginnen. Bislang konnte die Gerichtsbarkeit noch
"keine Benachteiligung privater Schienenverkehrsunternehmen" erkennen, wenn DB Netz Infrastruktur zurückbaut,
selbst wenn diese Unternehmen Gleisanlagen der DB Netz pachten oder kaufen möchten, um sie für eigene Verkehrs-
zwecke zu nutzen.
Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren kann dazu führen, dass die jetzt beseitigte Infrastruktur von DB Netz
wieder aufgebaut werden muss. Allerdings hat es bislang in ähnlich gelagerten Fällen noch keine Entscheidung zu-
gunsten eines privaten Eisenbahnunternehmens gegeben, Daher setzen DB Netz und Eisenbahn-Bundesamt offen-
bar auch in diesem Fall auf ein vergleichbares Urteil.
Blasius Schuster (Schottertransporte) haben am Montagmorgen ab 6 Uhr die Rückbaumaßnahmen begonnen.
Obwohl nach Paragraph 80 der Hess. Verwaltungsgerichtsordnung die Einreichung der Klage gegen den Genehmi-
gungsbescheid des Eisenbahn-Bundesamtes eine aufschiebende Wirkung haben müsste, werden jetzt Tatsachen
geschaffen!
Alle zum Rückbau vorgesehenen Weichen wurden innerhalb kürzester Zeit von der Stellwerkstechnik abgehängt
und auf dem Nordkopf des Bahnhofs sind die Weichen 20 und 22 bereits kleingebrannt.
Mit zahlreichen Sattelzügen wurden Baumaschinen - und die zum Einbau vorgesehene Einfachweiche 3 - angeliefert.
Offenbar versucht man bereits heute die Lückenschlüsse am Nordkopf des Bahnhofes zu vollziehen.
Es ist ein absoluter Skandal !!!
Nach Aussage der Rechtsanwaltskanzlei hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Vorfeld zu erkennen gegeben,
dass einem Eilantrag auf sofortige Aussetzung der Genehmigung nicht entsprochen würde. Damit konnte die DB jetzt
mit den – vom Eisenbahn-Bundesamt genehmigten Maßnahmen – beginnen. Bislang konnte die Gerichtsbarkeit noch
"keine Benachteiligung privater Schienenverkehrsunternehmen" erkennen, wenn DB Netz Infrastruktur zurückbaut,
selbst wenn diese Unternehmen Gleisanlagen der DB Netz pachten oder kaufen möchten, um sie für eigene Verkehrs-
zwecke zu nutzen.
Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren kann dazu führen, dass die jetzt beseitigte Infrastruktur von DB Netz
wieder aufgebaut werden muss. Allerdings hat es bislang in ähnlich gelagerten Fällen noch keine Entscheidung zu-
gunsten eines privaten Eisenbahnunternehmens gegeben, Daher setzen DB Netz und Eisenbahn-Bundesamt offen-
bar auch in diesem Fall auf ein vergleichbares Urteil.
Re: Recht oder nicht, wir bauen ...
Absolut lachhaft! Das zeigt einmal mehr, das es einfach nicht gewollt ist, Verlade,-und Gütergleisanlagen zu erhalten, um damit vielleicht bei langristig besserer Verkehrspolitik endlich auf mehr Schienenverkehr zu setzen. Jetzt erreicht im Vorfeld die DB Netz das, was sie sowieso schon wollte, und falls das Urteil im nachhinein für jene negativ ausfällt, würde auch die Festlegung, alles wieder aufzubauen, wohl mit irgendwelchen Mitteln wieder aufgehoben werden, da es mit Sicherheit zu teuer wäre, wieder alles einzubauen, von der Stellwerkstechnik mal sowieso abgesehen.. Aber der eigentliche Knackpunkt liegt ja bei den Wünschen der EVU's, auf die ja bewusst(?) nicht eingegangen wird Willkommen in der Bananenrepublik...
Re: Recht oder nicht, wir bauen ...
Es war einmal .... Flankenschutzweiche 22 und Handweiche 20 sind nicht mehr
Die einzige Äußerung der EBA-Pressestelle von heute:
... auf Grund des laufenden Gerichtsverfahrens gibt das Eisenbahn-Bundesamt
derzeit keine Stellungnahmen gegenüber der Öffentlichkeit ab.
Die entsprechenden Sachvorträge erfolgen gegenüber dem Gericht.
DB-Sprecher Torsten Sälinger meinte nur:
"Der Eilantrag der Brohltalbahn wurde am 24.07. zurückgezogen und anschließend ist
der Sofortvollzug der vom EBA genehmigten Umbaumaßnahmen angeordnet worden."
(Über die Gründe bitte in meinem letzten Beitrag informieren - jedenfalls lag diese Ent-
scheidung n i c h t an der Brohltalbahn!)
Im Hessischen Verkehrsministerium wurde mit Verständnislosigkeit auf die jetzt erfolgten
Baumaßnahmen reagiert, da man gegenüber Gisbert Brauner vom Kundenmanagement der
DB Netz AG, Regionalbereich Mitte, sowohl das Interesse des Landes Hessen als auch der
Brohltalbahn als zukünftige Nutzerin der Gleisanlagen am Bahnhof Wilsenroth nachdrücklich
hervorgehoben habe. Zu dem vom Ministerium erbetenen Gespräch ist es nicht gekommen.
1. Kreisbeigeordneter Helmut Jung zeigte sich frustriert von dem Desinteresse der Deutschen
Bahn AG an der Erhaltung von Güterverladestellen im Kreis Limburg-Weilburg. Er bedauerte die
kurzsichtige und offenbar nur auf den Augenblick gerichtete Firmenpolitik, die Interessenten am
Schienengüterverkehr aufgrund stetiger Rückbauten gar keine Chance zu einer Verlagerung gibt.
____________________________________________________________________________________
Nachfolgend die für die Verladung von Gütern "völlig ungeeignete" Seiten-Laderampe mit den
bereits zur Montage bereitgelegten Schwellen der neuen - anstelle der bisherigen DKW - zu ver-
legenden Weiche 3. Damit ist die letzte, an der gesamten Oberwesterwaldbahn noch zu nutzende,
Hochrampe auf Dauer vom Schienennetz abgebunden:
Und hier die zur Verladung von Ton und Schotter für Lkw nicht befahrbare Hochrampe:
... und das ganze von der angeblich für Schienenfahrzeuge nicht befahrbaren Gleisseite
Ein einfacher Freischneider würde die Gleise wieder hervorzaubern ....
Die einzige Äußerung der EBA-Pressestelle von heute:
... auf Grund des laufenden Gerichtsverfahrens gibt das Eisenbahn-Bundesamt
derzeit keine Stellungnahmen gegenüber der Öffentlichkeit ab.
Die entsprechenden Sachvorträge erfolgen gegenüber dem Gericht.
DB-Sprecher Torsten Sälinger meinte nur:
"Der Eilantrag der Brohltalbahn wurde am 24.07. zurückgezogen und anschließend ist
der Sofortvollzug der vom EBA genehmigten Umbaumaßnahmen angeordnet worden."
(Über die Gründe bitte in meinem letzten Beitrag informieren - jedenfalls lag diese Ent-
scheidung n i c h t an der Brohltalbahn!)
Im Hessischen Verkehrsministerium wurde mit Verständnislosigkeit auf die jetzt erfolgten
Baumaßnahmen reagiert, da man gegenüber Gisbert Brauner vom Kundenmanagement der
DB Netz AG, Regionalbereich Mitte, sowohl das Interesse des Landes Hessen als auch der
Brohltalbahn als zukünftige Nutzerin der Gleisanlagen am Bahnhof Wilsenroth nachdrücklich
hervorgehoben habe. Zu dem vom Ministerium erbetenen Gespräch ist es nicht gekommen.
1. Kreisbeigeordneter Helmut Jung zeigte sich frustriert von dem Desinteresse der Deutschen
Bahn AG an der Erhaltung von Güterverladestellen im Kreis Limburg-Weilburg. Er bedauerte die
kurzsichtige und offenbar nur auf den Augenblick gerichtete Firmenpolitik, die Interessenten am
Schienengüterverkehr aufgrund stetiger Rückbauten gar keine Chance zu einer Verlagerung gibt.
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Nachfolgend die für die Verladung von Gütern "völlig ungeeignete" Seiten-Laderampe mit den
bereits zur Montage bereitgelegten Schwellen der neuen - anstelle der bisherigen DKW - zu ver-
legenden Weiche 3. Damit ist die letzte, an der gesamten Oberwesterwaldbahn noch zu nutzende,
Hochrampe auf Dauer vom Schienennetz abgebunden:
Und hier die zur Verladung von Ton und Schotter für Lkw nicht befahrbare Hochrampe:
... und das ganze von der angeblich für Schienenfahrzeuge nicht befahrbaren Gleisseite
Ein einfacher Freischneider würde die Gleise wieder hervorzaubern ....
Bahnhof: Kulturdenkmal nach Haager Konvention !
Denkmalschutz: Die als Denkmal eingetragene Hebelbank bleibt komplett !!
Der Bahnhof Wilsenroth ist als "technisches Denkmal im Sinne einer Sachgesamtheit" - inklusive seiner technischen
Ausrüstung - in der Denkmal-Topographie des Landkreises Limburg-Weilburg eingetragen. Dennoch war es fraglich,
ob der für die Abnahme der Leit- und Sicherungstechnik verantwortliche Mitarbeiter der DB Netz die von Seiten
des Hessischen Landesdenkmalamtes geforderte komplette Erhaltung der Hebelbank billigt.
In mehreren Schreiben war die DB Netz AG im Vorfeld aufgefordert worden, den Bestand in der bisherigen Form zu erhalten
edit:
Immerhin eine positive Nachricht in dem ganzen Desaster: Die Hebelbank und die zugehörigen Spanngewichte im
Außenbereich bleiben bestehen. (Vielleicht benötigt man sie viel schneller als gedacht ...)
Der Bahnhof Wilsenroth ist als "technisches Denkmal im Sinne einer Sachgesamtheit" - inklusive seiner technischen
Ausrüstung - in der Denkmal-Topographie des Landkreises Limburg-Weilburg eingetragen. Dennoch war es fraglich,
ob der für die Abnahme der Leit- und Sicherungstechnik verantwortliche Mitarbeiter der DB Netz die von Seiten
des Hessischen Landesdenkmalamtes geforderte komplette Erhaltung der Hebelbank billigt.
In mehreren Schreiben war die DB Netz AG im Vorfeld aufgefordert worden, den Bestand in der bisherigen Form zu erhalten
edit:
Immerhin eine positive Nachricht in dem ganzen Desaster: Die Hebelbank und die zugehörigen Spanngewichte im
Außenbereich bleiben bestehen. (Vielleicht benötigt man sie viel schneller als gedacht ...)
Zuletzt geändert von eta176 am Mi 5. Aug 2009, 19:32, insgesamt 1-mal geändert.
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- Oberrat A14
- Beiträge: 2194
- Registriert: Sa 18. Okt 2008, 23:07
Re: Recht oder nicht, wir bauen ...
Es wird doch schon im Vorverfahren intern geprüft -auch durch Rückfragen des Gerichts bei den politischen Entscheidungsträgern- welche (finanziellen) Folgen solch ein Präzedenzurteil haben könnte. Und da ist es doch nun -vermeintlicher Wettbewerb hin oder "Zugang zum Netz für alle"her- mal so: Wenn der Eigentümer (DB) erst einmal bei jeder für ihn wirtschaftlichen (Rück-)Baumaßnahme damit rechnen muß, daß sie vor einem Gericht überprüft wird, dann rollen a) auf die ohnehin vollkommen überlasteten und mit immer schwierigeren Fachfragen auch zunehmend überforderten Gerichte Lawinen von Klagen zu und b) wird die Handlungsfreiheit des Unternehmens (DB) derart beschnitten, daß man sich hier bald jede Baumaßnahme sparen kann. Denn bis sie durch die Instanzen "gejuckelt" wäre, vergehen ganz schnell mal drei, vier Jahre. Das hat mit einem vernünftigen Rechtsschutz Betroffener (z.B. Brohltalbahn) vor Willkür nichts mehr zu tun. Hierbei handelt es sich auch nicht um juristische, sondern einfach ökonomische Abwägungen. Justiz und Staat halten sich Arbeit und Kosten vom Hals und wollen das Monopolunternehmen (DB) auch nicht allzu sehr ausbremsen, erst recht nicht als Eigentümer der Infrastruktur. Wenn es denn überhaupt eine -wie es so schön in der Rechtstheorie heißt- Güterabwägung gibt, dann schlägt das Pendel meist zu Lasten des kleinen EVU und zugunsten des großen EIU aus. Schließlich ist die DB immer noch ein global tätiges quasi-Staatsunternehmen und da hält man ein kleines Weichlein im Westerwald für so unbedeutend wie ein Haufen Altmetall auf einem 40-Tonner und hat doch die Gesamtheit des Unternehmens im Auge. So traurig das ist - das ist unsere (Rechts-)Realität.eta176 hat geschrieben: Allerdings hat es bislang in ähnlich gelagerten Fällen noch keine Entscheidung zu-
gunsten eines privaten Eisenbahnunternehmens gegeben, Daher setzen DB Netz und Eisenbahn-Bundesamt offen-
bar auch in diesem Fall auf ein vergleichbares Urteil.[/color]
SOLANGE NICHT DIE KULTUSMINISTERKONFERENZ EINE EINSTWEILIGE VERFÜGUNG ERWIRKT UND SIE MIR PERSÖNLICH AN DER HAUSTÜR ÜBERREICHT,BLEIBE ICH BEI DER ALTEN RECHTSCHREIBUNG.
Recht oder nicht, wir bauen ...
Hallo Horst,
besten Dank für Deinen sehr sachlichen Beitrag zu diesem Rechtsverfahren, der die Realitäten treffend beschreibt!
Allerdings hatten die Richter des Hess. VGH der DB nahe gelegt, die Maßnahmen zunächst einmal auszusetzen
und das Hauptsacheverfahren abzuwarten. Die Klage richtet sich ja auch nicht gegen die DB AG sondern gegen den,
mit möglcherweise gravierenden Verfahrensfehlern entstandenen Genehmigungsbescheid des EBA.
Jedenfalls ist es schwer nachvollziehbar, weshalb man von Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes den erlassenen Be-
scheid gegenüber der DB nicht aufgehoben hat, um zunächst einmal intern zu prüfen, ob da alles mit rechten Dingen
zugegangen ist. Schließlich wird behauptet, dass man »mit allen Tragern öffentlicher Belange das Benehmen herge-
stellt habe«. Dies kann aber nicht sein, da man lediglich die nicht betroffene »vectus Verkehrsgesellschaft« und die
vorher "auf Linie gebrachte" IHK Limburg einbezogen hat. Alle im Vorfeld sich gegen die Maßnahme Aussprechenden,
wie
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesplanung
- Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen
- Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz RLP
- Gemeinde Dornburg und Ortsbeirat Wilsenroth
- GDL Limburg
- Interessengemeinschaft Westerwald-Querbahn
außen vor gelassen hat oder auch nur ein einziges der fünf in der näheren Umgebung im Güterverkehr
(WEBA, EVG, RSE, BEG, KSW) aktiven EVU befragt hat. Diese konnten über den geplanten Rückbau im
Vorfeld nichts wissen, weil es weder eine Kapazitätsausschreibung auf den Internetseiten des EBA gege-
ben hat, noch die bereits am 28. Mai 2008 erteilte UVP-Verfügung zu den geplanten Maßnahmen vom
EBA auf den Seiten des UVP-Screenings veröffentlicht wurde.
Die gesamte Maßnahme wurde also bis zuletzt mehr oder weniger als "geheime Kommandosache" gehandhabt,
der Weichentausch im vergangenen Jahr von Weiche 7 ist sogar vorab und ohne bestehende Genehmigung er-
folgt, da diese ja erst am 28.5.2009 aufgrund fehlender Widerspruchsmöglichkeit Rechtsgültigkeit erlangte ...
________________________________________________________________________________________
Die NNP berichtet in der Ausgabe vom 5.8. über den aktuellen Stand der Dinge:
Tatsachen geschaffen: Gleise weg
http://www.fnp.de/nnp/region/lokales/rm ... 517.de.htm
besten Dank für Deinen sehr sachlichen Beitrag zu diesem Rechtsverfahren, der die Realitäten treffend beschreibt!
Allerdings hatten die Richter des Hess. VGH der DB nahe gelegt, die Maßnahmen zunächst einmal auszusetzen
und das Hauptsacheverfahren abzuwarten. Die Klage richtet sich ja auch nicht gegen die DB AG sondern gegen den,
mit möglcherweise gravierenden Verfahrensfehlern entstandenen Genehmigungsbescheid des EBA.
Jedenfalls ist es schwer nachvollziehbar, weshalb man von Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes den erlassenen Be-
scheid gegenüber der DB nicht aufgehoben hat, um zunächst einmal intern zu prüfen, ob da alles mit rechten Dingen
zugegangen ist. Schließlich wird behauptet, dass man »mit allen Tragern öffentlicher Belange das Benehmen herge-
stellt habe«. Dies kann aber nicht sein, da man lediglich die nicht betroffene »vectus Verkehrsgesellschaft« und die
vorher "auf Linie gebrachte" IHK Limburg einbezogen hat. Alle im Vorfeld sich gegen die Maßnahme Aussprechenden,
wie
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesplanung
- Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen
- Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz RLP
- Gemeinde Dornburg und Ortsbeirat Wilsenroth
- GDL Limburg
- Interessengemeinschaft Westerwald-Querbahn
außen vor gelassen hat oder auch nur ein einziges der fünf in der näheren Umgebung im Güterverkehr
(WEBA, EVG, RSE, BEG, KSW) aktiven EVU befragt hat. Diese konnten über den geplanten Rückbau im
Vorfeld nichts wissen, weil es weder eine Kapazitätsausschreibung auf den Internetseiten des EBA gege-
ben hat, noch die bereits am 28. Mai 2008 erteilte UVP-Verfügung zu den geplanten Maßnahmen vom
EBA auf den Seiten des UVP-Screenings veröffentlicht wurde.
Die gesamte Maßnahme wurde also bis zuletzt mehr oder weniger als "geheime Kommandosache" gehandhabt,
der Weichentausch im vergangenen Jahr von Weiche 7 ist sogar vorab und ohne bestehende Genehmigung er-
folgt, da diese ja erst am 28.5.2009 aufgrund fehlender Widerspruchsmöglichkeit Rechtsgültigkeit erlangte ...
________________________________________________________________________________________
Die NNP berichtet in der Ausgabe vom 5.8. über den aktuellen Stand der Dinge:
Tatsachen geschaffen: Gleise weg
http://www.fnp.de/nnp/region/lokales/rm ... 517.de.htm
-
- Oberrat A14
- Beiträge: 2194
- Registriert: Sa 18. Okt 2008, 23:07
Re: Recht oder nicht, wir bauen ...
Schade - die Zeitung hätte den Wirbel vor Beginn der Maßnahmen machen müssen, das hätte die Verantwortlichen vielleicht doch abgeschreckt.eta176 hat geschrieben:Die NNP berichtet in der Ausgabe vom 5.8. über den aktuellen Stand der Dinge:
Tatsachen geschaffen: Gleise weg
http://www.fnp.de/nnp/region/lokales/rm ... 517.de.htm
SOLANGE NICHT DIE KULTUSMINISTERKONFERENZ EINE EINSTWEILIGE VERFÜGUNG ERWIRKT UND SIE MIR PERSÖNLICH AN DER HAUSTÜR ÜBERREICHT,BLEIBE ICH BEI DER ALTEN RECHTSCHREIBUNG.
Hallo Horst,
die Zeitung hat bereits recht früh im Vorfeld auf die Planungen aufmerksam gemacht,
aber wenn in "seltener Einmütigkeit" zwischen beantragendem Konzern und genehmigen-
der Behörde alles getan wird, um Einsprüche zu verhindern und selbst die Ministerien aus
zwei Bundesländern aus dem Genehmigungsverfahren bewusst herausgehalten werden (um
die möglicherweise vereinbarten "Zielvorgaben" von DB-Mitarbeitern nicht zu gefährden),
dann weiß ich nicht, was da überhaupt noch helfen soll.
Auch die Hinweise des Verwaltungsgerichtshofes, die Maßnahmen bis zu einer Entscheidung
auszusetzen, wurden ignoriert, da man sich offenbar von Seiten "des roten Riesen" absolut
sicher ist, weil die bisherigen Verfahren grundsätzlich zu ihren Gunsten ausgegangen sind.
Inwieweit die Rechtssprechung auf alle Zeiten so bleibt und das Risiko auf Wiederherstellung
des Vorzustandes "verschwindend gering" bleibt, werden hoffentlich die Kasseler Richter, neu
und auf den konkreten Einzelfall bezogen, prüfen und bewerten.
Wie bereits gesagt, ich hoffe immer noch darauf, dass eine letztinstanzliche Entscheidung evtl.
unter dem Rechtsbegriff "Wilsenrother Nebengleise" Aufnahme in die Rechtslehre finden wird,
wie z.B. die "Stendaler Südumfahrung". Doch um die Gerichtsverfahren durchzustehen, muss
die Klägerin Unterstützung der privaten EIU und EVU erhalten.
Ich hoffe sehr, dass man - aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung - dies auch in den Netz-
werken und Allianzen für den deutschen Schienenverkehr so sieht!
Gruß
Hans-Peter
die Zeitung hat bereits recht früh im Vorfeld auf die Planungen aufmerksam gemacht,
aber wenn in "seltener Einmütigkeit" zwischen beantragendem Konzern und genehmigen-
der Behörde alles getan wird, um Einsprüche zu verhindern und selbst die Ministerien aus
zwei Bundesländern aus dem Genehmigungsverfahren bewusst herausgehalten werden (um
die möglicherweise vereinbarten "Zielvorgaben" von DB-Mitarbeitern nicht zu gefährden),
dann weiß ich nicht, was da überhaupt noch helfen soll.
Auch die Hinweise des Verwaltungsgerichtshofes, die Maßnahmen bis zu einer Entscheidung
auszusetzen, wurden ignoriert, da man sich offenbar von Seiten "des roten Riesen" absolut
sicher ist, weil die bisherigen Verfahren grundsätzlich zu ihren Gunsten ausgegangen sind.
Inwieweit die Rechtssprechung auf alle Zeiten so bleibt und das Risiko auf Wiederherstellung
des Vorzustandes "verschwindend gering" bleibt, werden hoffentlich die Kasseler Richter, neu
und auf den konkreten Einzelfall bezogen, prüfen und bewerten.
Wie bereits gesagt, ich hoffe immer noch darauf, dass eine letztinstanzliche Entscheidung evtl.
unter dem Rechtsbegriff "Wilsenrother Nebengleise" Aufnahme in die Rechtslehre finden wird,
wie z.B. die "Stendaler Südumfahrung". Doch um die Gerichtsverfahren durchzustehen, muss
die Klägerin Unterstützung der privaten EIU und EVU erhalten.
Ich hoffe sehr, dass man - aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung - dies auch in den Netz-
werken und Allianzen für den deutschen Schienenverkehr so sieht!
Gruß
Hans-Peter
Recht oder nicht, wir bauen ...
Sehr positiv ist mir in diesem Zusammenhang ein Bericht der FR von heute aufgefallen:
Zitat:
Wie der Teufel das Weihwasser fürchtet die Deutsche Bahn, dass ihr die Hoheit über das
Schienennetz entzogen wird. Diese - aus Sicht der Berliner Konzernzentrale - größte anzu-
nehmende Schädigung der Unternehmensinteressen soll offenbar um jeden Preis verhindert
werden. Im Zweifel auch mit einem Maulkorb für hohe Beamte der Bundesnetzagentur in Bonn.
http://www.fr-online.de/top_news/186478 ... entur.html
Zitat:
Wie der Teufel das Weihwasser fürchtet die Deutsche Bahn, dass ihr die Hoheit über das
Schienennetz entzogen wird. Diese - aus Sicht der Berliner Konzernzentrale - größte anzu-
nehmende Schädigung der Unternehmensinteressen soll offenbar um jeden Preis verhindert
werden. Im Zweifel auch mit einem Maulkorb für hohe Beamte der Bundesnetzagentur in Bonn.
http://www.fr-online.de/top_news/186478 ... entur.html
Re: Recht oder nicht, wir bauen ...
Bericht vom Tage:
Dass Geiz im Endeffekt sogar teurer kommen kann, musste heute wohl die Firma HeringBau
feststellen. Da heute für die schwere DKW 3 das letzte Stündlein geschlagen hatte und man
die - in mehrere Teile zerlegte Weiche - aus ihrer bisherigen Lage entfernen musste, wäre der
Einsatz eines leistungsfähigen Straßenkranes erforderlich gewesen. Aber man war offenbar
der Meinung, dass ein nahezu fabrikneuer Zweiwegebagger diese Aufgabe ebenfalls erfüllen
kann und versuchte die Verlagerung auf die Seitenrampe mit diesem zu vollziehen ...
Ergebnis: So etwas machen auch die besten Hydraulik-Dichtungen nicht mit!
Aber irgendwie hat man es dann doch noch geschafft, sodass morgen das neue Planum vor-
bereitet und am Freitag die neue Einfach-Weiche 3 - mit einem dann "vor Ort" befindlichen
Straßenkran - verlegt werden kann.
Bei den Arbeiten am heutigen Tag wurde nicht nur die Weiche 4 sondern auch wesentliche
Teile der bereits seit längerem - zu Recht - gesperrten Einfachkreuzungsweiche 5 demon-
tiert. Diese war allerdings dermaßen morsch, dass sich beim Ausheben die Schienen von
den Schwellen trennten und nur noch "Bruch" übrig geblieben ist.
Dass Geiz im Endeffekt sogar teurer kommen kann, musste heute wohl die Firma HeringBau
feststellen. Da heute für die schwere DKW 3 das letzte Stündlein geschlagen hatte und man
die - in mehrere Teile zerlegte Weiche - aus ihrer bisherigen Lage entfernen musste, wäre der
Einsatz eines leistungsfähigen Straßenkranes erforderlich gewesen. Aber man war offenbar
der Meinung, dass ein nahezu fabrikneuer Zweiwegebagger diese Aufgabe ebenfalls erfüllen
kann und versuchte die Verlagerung auf die Seitenrampe mit diesem zu vollziehen ...
Ergebnis: So etwas machen auch die besten Hydraulik-Dichtungen nicht mit!
Aber irgendwie hat man es dann doch noch geschafft, sodass morgen das neue Planum vor-
bereitet und am Freitag die neue Einfach-Weiche 3 - mit einem dann "vor Ort" befindlichen
Straßenkran - verlegt werden kann.
Bei den Arbeiten am heutigen Tag wurde nicht nur die Weiche 4 sondern auch wesentliche
Teile der bereits seit längerem - zu Recht - gesperrten Einfachkreuzungsweiche 5 demon-
tiert. Diese war allerdings dermaßen morsch, dass sich beim Ausheben die Schienen von
den Schwellen trennten und nur noch "Bruch" übrig geblieben ist.
Re: Recht oder nicht, wir bauen ...
Bericht vom Freitag, 7.8.:
Bereits gegen 9 Uhr ist die neue Weiche 3 mit einem Autokran der Fa. Dornseif aus Burbach ein-
gesetzt und direkt danach verlascht worden - somit ist die letzte Lücke in Gleis 3 geschlossen.
Jetzt können die Verantwortlichen des Infrastrukturbetreibers und der planfeststellen-
den Behörde die Korken knallen lassen und auf den - gemeinsamen Erfolg - anstoßen !
Letzte und einzige Hoffnung ist jetzt noch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel,
und in Kürze wohl auch sein Pendant in Rheinland-Pfalz, um den offenbar bereits geplanten
Rückbau aller "entbehrlichen" Nebengleise in Nistertal-Bad Marienberg oder Langenhahn zu
unterbinden.
Erbach/Ww: http://www.deutschebahn.com/site/bahn/d ... W__NBS.pdf
Langenhahn: http://www.deutschebahn.com/site/bahn/d ... H__NBS.pdf
Bereits gegen 9 Uhr ist die neue Weiche 3 mit einem Autokran der Fa. Dornseif aus Burbach ein-
gesetzt und direkt danach verlascht worden - somit ist die letzte Lücke in Gleis 3 geschlossen.
Jetzt können die Verantwortlichen des Infrastrukturbetreibers und der planfeststellen-
den Behörde die Korken knallen lassen und auf den - gemeinsamen Erfolg - anstoßen !
Letzte und einzige Hoffnung ist jetzt noch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel,
und in Kürze wohl auch sein Pendant in Rheinland-Pfalz, um den offenbar bereits geplanten
Rückbau aller "entbehrlichen" Nebengleise in Nistertal-Bad Marienberg oder Langenhahn zu
unterbinden.
Erbach/Ww: http://www.deutschebahn.com/site/bahn/d ... W__NBS.pdf
Langenhahn: http://www.deutschebahn.com/site/bahn/d ... H__NBS.pdf