La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

eta176
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La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Beitrag von eta176 »

Da der alte Thread zwischenzeitlich gesperrt wurde - ich hoffe diesem bleibt das erspart, wenn sich alle
an die sachlichen Fakten halten - greife ich das Thema noch mal auf, weil es neue Infos vom EBA gibt.

Für "Neueinsteiger" nachfolgend noch mal ganz kurz der Verweis auf das erste EBA-Schreiben:

In diesem Beitrag vom 21.07.2009 ging es um die Anweisung des EBA zur Geschwindigkeitsreduzierung
auf 20 km/h aufgrund des Unfalls in Nistertal-Bad Marienberg.

Am 23.07. schrieb der westerwald-schlumpf:
Es gibt mal wieder was neues vom EBA: seit heute Mittag darf besagter Bahnübergang nach 3 Wochen
20 km/h La nur noch mit 10!!! km/h befahren werden. Meiner Meinung nach haben die nicht mehr alle
Latten am Zaun!!!
Da frage ich mich langsam für wen DIE eigentlich da sind: Uns vor dem Individualverkehr oder vielleicht
doch den Individualverkehr vor uns zu schützen???
Bin ja nur mal gespannt wie lange es noch dauert bis man auf die Idee kommt, das es doch am besten
wäre wenn man dort einfach zwei SH2 - Scheiben aufstellt oder das man alle technisch nicht gesicherten
Bü's nur noch mit 10 km/h zu befahren hat.
eta176
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La-Anweisungen von DBNetz

Beitrag von eta176 »

Auf die entsprechende Nachfrage bei der EBA-Pressestelle in Bonn kam soeben folgende Nachricht:

die Geschwindigkeit an der Langsamfahrstelle wurde am 23.07.09 nicht durch das Eisenbahn-Bundesamt von
20 Km/h auf 10 Km/h reduziert, sondern durch das Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Netz AG.

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Sicherheitsverantwortung gemäß § 4 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
hat die DB Netz AG die Übersicht an dem BÜ hergestellt, so dass bei regelkonformem Verhalten der Verkehrs-
teilnehmer ein Zusammenstoß zwischen Kraftfahrzeug und Schienenfahrzeug ausgeschlossen werden kann.

Eine Anordnungsbefugnis bezüglich der straßenseitigen Beschilderung hat weder das Eisenbahn-Bundesamt
noch das Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Zum Schutz sowohl der Bahnreisenden als auch des Individual-
verkehrs auf der Straße ist deshalb eine Langsamfahrstelle zur Gewährleistung der Sicherheit geboten.

Die Langsamfahrstelle kann vsl. wieder aufgehoben werden, wenn eine ausreichende straßenseitige Beschilderung
erfolgt ist.


Ich werde mit diesen Infos jetzt mal "hausieren" gehen ...

... und b i t t e sehr darum, dass dieser Thread nicht wieder in endlose und weit abschweifende Diskussionen
abtriftet - oder als Ersatz für die von den Interessierten bereits gelesenen Argumenten pro und contra FFW/BFW
herhalten muss.
eta176
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Beitrag von eta176 »

Meine Erkundigungen auf "Straßenseite" heute Morgen haben bislang folgendes ergeben:

Nach Auffassung der VG Bad Marienberg regelt §19 StVO eindeutig das Verhalten an
Bahnübergängen.
Eine von der DB AG gewünschte weitergehende Beschilderung wurde daher abgelehnt.
Dieser Auffassung waren lt. VG Bad Marienberg anscheinend auch alle weiteren, von der
DB bislang befragten jeweils übergeordneten Behörden, wie

- Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (eine endgültige Antwort steht noch aus)
- LBM (Landesbetrieb Mobilität RLP)
- Ministerium für … Verkehr … Rheinland-Pfalz

Allgemein:
Vielleicht sollte mal in allen Anzeigeblättern des Westerwaldes nachfolgendes Merkblatt
veröffentlichen, das die WLE auf ihrer Homepage verlinkt hat:

http://www.wle-online.de/service/tipps-bue.pdf
Dieselpower

Re: La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Beitrag von Dieselpower »

Ach so, die VG Bad Marienberg sagt das, was ich (und einige andere hier) schon immer gesagt habe(n) - und auch Schelte dafür erhalten hatten, und hält sich ansonsten fein raus? Na klar, ist denen da oben doch völlig Wurscht, ob da unten irgendwelche Züge sinnlos rumschleichen. Tolle Grundhaltung.
Mit anderen Worten, die vorübergehende La wird demnächst leise, still und heimlich eine dauerhafte, Lf1, 2 und 3 gegen Lf 6 und 7 getauscht, das Ganze in den Buchfahrplan eingearbeitet, und das wars. Zumindest an diesem Bü. Und jeder Dorfdepp kann dann durch sein Fehlverhalten alle BÜs im Westerwald auf diese Art und Weise Schritt für Schritt lahmlegen. Der Zug braucht dann nur ne halbe Stunde länger bis Limburg, erreicht dann noch knapp 20 km/h Reisegeschwindigkeit, und wird bald ganz leer sein.
eta176
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Re: La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Beitrag von eta176 »

Hallo Marko,
bitte noch nicht ganz so schnell schießen, denn das war nur die "Vorab-Info".
Am Montag soll es noch was "Offizielles" vom 1. Beigeordneten Jürgen Steup
(VG) und auch von Kreis-Pressesprecher Kahn geben ...
Aber Deine "Grundaussage" trifft schon mal zu. Vielleicht lässt sich zwischen-
zeitlich in etwa der bahnseitig notwendige finanzielle Aufwand für die jetzt
erfolgte technische Absicherung der La-Stelle beziffern ... (> PN)
Horst Heinrich
Oberrat A14
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Re: La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Beitrag von Horst Heinrich »

Dieselpower hat geschrieben: Mit anderen Worten, die vorübergehende La wird demnächst leise, still und heimlich eine dauerhafte, Lf1, 2 und 3 gegen Lf 6 und 7 getauscht, das Ganze in den Buchfahrplan eingearbeitet, und das wars. Zumindest an diesem Bü. Und jeder Dorfdepp kann dann durch sein Fehlverhalten alle BÜs im Westerwald auf diese Art und Weise Schritt für Schritt lahmlegen.
Nicht nur im Westerwald - wenn das Schule macht, steht bald auf allen Nebenstrecken der Zugverkehr fast still. Die Tragweite einer solcher Perversion kann man noch gar nicht ermessen. Es ist vielleicht die Chance für die DB, -natürlich präventiv zur Unfallverhütung, wird man sagen- jetzt überall den Betrieb auszubremsen, wo man selbst nicht mehr unterwegs ist.
Da kann ich nur sagen: Sofort alle juristischen Register ziehen, bis hin zu Schadenersatzforderungen und notfalls auch direkt zur EU-Wettbewerbskommission. Die verhängen ja gerne Bugelder :twisted: . So etwas darf gar nicht erst einreißen. Wie einem doch diese verpickelten B........... den Sommerabend vermiesen können.
SOLANGE NICHT DIE KULTUSMINISTERKONFERENZ EINE EINSTWEILIGE VERFÜGUNG ERWIRKT UND SIE MIR PERSÖNLICH AN DER HAUSTÜR ÜBERREICHT,BLEIBE ICH BEI DER ALTEN RECHTSCHREIBUNG.
eta176
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Re: La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Beitrag von eta176 »

Jetzt, wie angekündigt, die offizielle Aussage vom Westerwaldkreis und dessen Pressesprecher K.-W. Kahn:

Aufgrund der eingeschränkten Sicht für ortseinwärts fahrende Fahrzeuge auf Züge aus Richtung Büdingen muss ein
erweitertes Sichtfeld geschaffen werden. Ob diese Arbeiten von der Kommune oder der DB vorgenommen werden,
wird derzeit geprüft.

Die VG Bad Marienberg wird eine Verkehrserhebung zur Nutzung des BÜ erstellen und dabei auch prüfen, wer den
BÜ für z.B. landwirtschaftliche Zwecke befahren muss. Da Traktoren - mit entsprechenden Vorsatzgeräten - nach
einem Halt lediglich mit einer Beschleunigung von 1,5m/sec wieder anfahren könnten sowie die Fahrer evtl. auch
Gehörschutz tragen würden, wäre eine nicht reduzierte Zuggeschwindigkeit von 60 km/h auch in Zukunft zu hoch.

Als dritter Schritt soll eine Handschranke für berechtigte Anlieger errichtet werden, die nicht fernbedient, sondern
durch die Nutzer selbst geöffnet werden kann.

Diese Vorgehensweise sei mit LBM und Ministerium abgestimmt. Aus welchem Grund die DB Netz AG eine weitere
Reduzierung der Geschwindigkeit auf 10 km/h vorgenommen hat, war dem Pressesprecher des Kreises nicht bekannt.
Er hatte nur die Information der vom EBA erlassenen Reduzierung auf 20 km/h.


Zu den ehemaligen und heutigen Sichtverhältnissen im Bereich Nistertal braucht man nur einen Blick auf diesen
aktuellen Beitrag werfen: http://forum.rail-server.de/viewtopic.php?f=4&t=25593
eta176
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Re: La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Beitrag von eta176 »

Eine interessante Lösung für einen BÜ, über den normalerweise nur Fußgänger und Radler
fahren sollen, habe ich jetzt in Steeden an der Kerkerbachbahn entdeckt. Für landwirtschaft-
liche Fahrzeuge oder die Feuerwehr, falls sie Löschwasser aus der Lahn benötigt, wurde eine
Lösung gefunden, die den BÜ auch für größere Fahrzeuge passierbar erhält. Die Pfosten sind
in den Endstellungen mit handelsüblichen Dreikant-Schlüsseln fest verriegelbar.

Wäre etwas vergleichbares auch am Wirtschaftsweg in Nistertal machbar?

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KPO9
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Re: La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Beitrag von KPO9 »

Machbar wird viel sein, mir scheint bei unserer Rechtsauffassung wird dies nicht durchführbar sein, weil ein berechtigter Nutzer dieses Wirtschaftsweges sich beim umstecken der Absperrungen sich im Gefahrenbereich aufhalten könnte, eine Aufhebung der La-Stelle mit diesen Massnahmen sehe ich nicht. aber mal abwarten schlagt es doch mal vor.......

KPO9
Dieselpower

Re: La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Beitrag von Dieselpower »

Bei unserer Rechtsauffassung wäre es sicher richtig, die Absperrungen mit einem VIERkant auszurüsten, und quer über die Gleise zu montieren! :?
Das wäre sicher eine sinnvolle Lösung, aber ebenso geeignet wäre die mechanische Handschranke analog am Friedhof Altenkirchen, wo es auch 2x gescheppert hatte. Technisch noch einfacher bedienbar und mit Sicherheitsschloß verriegelt. Dreikantschlüssel hat doch inzwischen auch jeder Dabbes!
Bahnminister

Re: La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Beitrag von Bahnminister »

Ich finde das System wie oben auf den Bildern zu sehen ist, garnicht mal verkehrt. :)
Horst Heinrich
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Re: La-Anweisungen von EBA u n d DBNetz

Beitrag von Horst Heinrich »

eta176 hat geschrieben: Bild
Das ist doch nicht nur ein optischer Horror - muß man denn jeder Verblödung mit Schutzmaßnahmen entgegenkommen? (Don't clean the cat in the dishwasher...) :shock: und wohin führen solche Präzedenzsicherungen? Dazu, daß bald ein Zugverkehr auf ländlichen Nebenstrecken undurchführbar sein wird.
Denn die Wegenutzer werden es sich auf Dauer nicht gefallen lassen, zehn Mal am Tag auf- und zuschließen... :? und politischen Druck ausüben.Schließlich haben Forst und Jagdpächter auf dem Land oft noch recht großen Einfluß.
Ist es nicht so, daß solche behördlichen Weisungen und Schikane meist nur kleine EVU's treffen? Szenenwechsel: Strecke 3560. EIU und EVU ist die DB. Zwischen Worms und Bingen in 20 Jahren runde 20 tödliche Unfälle an BÜ's. Trotzdem wird mit 100 km/h weitergefahren. Sollte man auch mal bedenken. Wie heißt es so schön in der Rechtstheorie: Gleichheitsgrundsatz :?:
SOLANGE NICHT DIE KULTUSMINISTERKONFERENZ EINE EINSTWEILIGE VERFÜGUNG ERWIRKT UND SIE MIR PERSÖNLICH AN DER HAUSTÜR ÜBERREICHT,BLEIBE ICH BEI DER ALTEN RECHTSCHREIBUNG.
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