Relativ versteckt werden im Bundesanzeiger die nach §23 AEG erforderlichen Anträge auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken veröffentlicht.
Die Kritik an diesem Verfahren wird bei wikipedia wie folgt beschrieben (Zitat):
Ein Mangel dieses Verfahrens ist, dass die Beteiligungsmöglichkeiten vom Gesetzgeber sehr formal gestaltet wurden.
So erfolgt die Bekanntmachung über ein beantragtes Freistellungsverfahren ausschließlich über eine Veröffentlichung
im Bundesanzeiger, seit Januar 2008 im Elektronischen Bundesanzeiger. In diesem überregionalen und öffentlichkeits-
fernen Medium kann sie unter der Vielzahl der Veröffentlichungen leicht übersehen werden. Darüber hinaus spricht
die Bekanntmachung im Bundesanzeiger nur
* die Eisenbahnverkehrsunternehmen,
* die nach § 1 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, d. h. die Träger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in den Ländern,
* die zuständigen Träger der Landesplanung und Regionalplanung,
* die betroffenen Gemeinden, sowie
* Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt
an. Anderweitig an dem Verfahren Interessierte (z. B. Bürger, Interessensverbände) steht kein Anspruch auf Zugang
zu dem Verfahren und dessen Unterlagen zu. Der Bescheid über den Abschluss des Verfahrens wird gar nicht veröffent-
licht, sondern nur den Betroffenen zugestellt. Verglichen mit dem Planfeststellungsverfahren und dessen Abschluss
ist die Freistellungspraxis damit sehr öffentlichkeitsfern.
In 2008 habe ich - neben der eigenständig geposteten Wiedstrecke - aus der Region folgende 3 Positionen gefunden
(ein weiterer Antrag ist bekannt, wird bearbeitet - und sollte momentan hier nicht Thema einer Diskussion werden!)
Im Bereich Bhf Diez, Strecke 3710 Wetzlar–Koblenz, Bahn-km 54,485–54,515 (24.10.2008)
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww ... istoryId=5
Dehrn–Kerkerbach West, km 3,31–3,63 (15.10.2008)
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww ... istoryId=5
Altenkirchen, Strecke 3032 Engers–Au (Sieg), km 60,76–61,05 (02.12.2008)
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww ... storyId=11
Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Da ich keine Flurkarten besitze, habe ich mal den Gleislageplan von KAK zu Rate gezogen, und stellte fest, daß dies der Gleisbereich in Höhe der ehemaligen BM sein müßte.
Was wollen die bei der VG Altenkirchen damit? Außer verhindern, daß man dort wieder eine Gleisverbindung ins Holzbachtal herstellen könnte? Wollen die mitten in den Bahnhofsbereich einen Aldi oder so nen Blödsinn bauen? Und Parkraum ist auch genug am Bf vorhanden, einen Parkplatz werden die da hoffentlich auch nicht hinbauen wollen. DB Netz wird sich freuen, wieder ein Stück Land zum Verhökern, wieder eine Gelegenheit vernichtet, Bahnverkehr wieder aufzunehmen...
Oh Mann, was geht mir dieses bahnfeindliche Land auf den Sack!
Was wollen die bei der VG Altenkirchen damit? Außer verhindern, daß man dort wieder eine Gleisverbindung ins Holzbachtal herstellen könnte? Wollen die mitten in den Bahnhofsbereich einen Aldi oder so nen Blödsinn bauen? Und Parkraum ist auch genug am Bf vorhanden, einen Parkplatz werden die da hoffentlich auch nicht hinbauen wollen. DB Netz wird sich freuen, wieder ein Stück Land zum Verhökern, wieder eine Gelegenheit vernichtet, Bahnverkehr wieder aufzunehmen...
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Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Dem kann ich mich ohne weitere Worte anschließen
Warum immer nur SOLCHE Nachrichten??.....Könnte es nicht auch mal das Gegenteil sein?
Warum immer nur SOLCHE Nachrichten??.....Könnte es nicht auch mal das Gegenteil sein?
Es lebe die Nebenbahn!
Die von mir veröffentlichten Fotos sind mein Eigentum (Copyright). Unerlaubter Verbreitung wird juristisch nachgegangen.
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- Betriebsassistent m Dienst A6
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- Registriert: Sa 29. Dez 2007, 23:10
Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Hallo Forum,eta176 hat geschrieben:Relativ versteckt werden im Bundesanzeiger die nach §23 AEG erforderlichen Anträge auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken veröffentlicht.
habe mir mal die Homepage von dem Bundesanzeiger betr. Freistellungen angeschaut.
Danke eta176, dass Du die Links eingestellt hast.
Nachdem ich in die Suchmaske nur "Engers Au" eingegeben (unter alle Bereiche !!)habe, kam auch prompt eine öffentl. Bekanntmachung über eine Freistellung von Bahn-Betriebszwecken betr. 2 Grundstücken in RaBa vom 16.12.08 ....
km 18,822 -19,017 und km 19,007 - 19,229. Die Ransbacher werden doch wohl nicht die .... !?!!
Dann habe ich auf einer alten Landkarte, auf der die vollen Bahnkilometer der Brex noch ab Engers markiert sind, die Lage der betr. Grundstücke gesucht:
Ergebnis:
Es muss sich um das Anschlussgleis der ehem. Fa. Ludwig Tonbergbau handeln.
Also: So einfach gehts mit der Suche im elektronischen Bundesanzeiger.
Grüße
Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
– Freistellung von Bahnbetriebszwecken betreffend Flurstücke in Limburg –
Vom 27. Juli 2009
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww ... istoryId=2
_________________________________________________________________________________________
Wenn der Link mal wieder nicht funktioniert, einfach mal den Suchbegriff frei lassen
und im zweiten Feld "Amtlicher Teil" eingeben, dann kommen alle EBA-Verfügungen.
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?
gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
– Freistellung von Bahnbetriebszwecken betreffend Flurstücke in Limburg –
Vom 27. Juli 2009
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww ... istoryId=2
_________________________________________________________________________________________
Wenn der Link mal wieder nicht funktioniert, einfach mal den Suchbegriff frei lassen
und im zweiten Feld "Amtlicher Teil" eingeben, dann kommen alle EBA-Verfügungen.
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?
Zuletzt geändert von eta176 am So 9. Aug 2009, 19:07, insgesamt 1-mal geändert.
- Basaltlunkerschotter
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- Beiträge: 1017
- Registriert: Mo 30. Jul 2007, 15:08
Re: Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Na ja, so n bisserl mehr Transparenz innerhalb des Verfahrens nach § 23 (AEG) täte schon mal ganz gut. Eher spannender ist die Zeit vor Antragstellung überhaupt, also nach Abschluß von § 11 (AEG).
ich wollt, es wäre Abend und die Preußen kämen