DB- Netz hat im Falle dieser Entscheidung schon die Revison im Vorfeld angek?ndigt. Also wird das Ganze wohl noch mal verhandelt. Es wird solange prozessiert, bis die Strecke v?llig wertlos ist.Brex hat geschrieben: Wegen der grunds?tzlichen Bedeutung der Frage, ob die nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz bestehende Betriebspflicht auch die Wiederaufnahme einer Eisenbahninfrastruktur beinhaltet, die von dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen faktisch eingestellt wurde, lie? das Oberverwaltungsgericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Trotzdem freut mich dieses Urteil. Ist es doch wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung. Recht sollte noch immer Recht bleiben. Und DB- Netz hat sich gef?lligst auch an Gerichtsurteile zu halten.