RLP: Nahverkehr bald Pflichtaufgabe?

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eta176
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RLP: Nahverkehr bald Pflichtaufgabe?

Beitrag von eta176 »

Brief des Mainzer Wirtschaftsministeriums
Mehr Geld für Nahverkehr in Rheinland-Pfalz in Sicht

Darüber berichtet Gernot Ludwig für den SWR: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland ... e-100.html

Nach SWR-Informationen plane die Landesregierung, sich stärker als bisher an den Kosten für den Nahverkehr zu beteiligen.
Aktuell übernehmen die Städte und Kreise die meisten Kosten. Der Städtetag fordert deshalb schon seit Jahren einen Nah-
verkehr, dessen Finanzierung nicht von der Kassenlage der Kommunen abhängig ist. Dazu müsste das Nahverkehrsgesetz ge-
ändert werden, um die bislang freiwilligen Aufgaben zu Pflichtaufgaben der Kommunen zu machen.
Bisher hieß es dazu von der Landesregierung: "es wird überlegt, den Nahverkehr zur Pflichtaufgabe zu machen". In einem Brief
an Städte und Kreise spricht das Ministerium erstmals von konkreten Plänen, den "Nahverkehr stufenweise zur Pflichtaufgabe"
zu erklären. Allerdings ginge aus dem Schreiben nicht hervor, wie die konkrete Umsetzung erfolgen soll.
STAND: 31.7.2019, 12:18 Uhr
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Dieselpower
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Re: RLP: Nahverkehr bald Pflichtaufgabe?

Beitrag von Dieselpower »

Da gehen doch garantiert "geteilte" und Rand-Regionen wie der Westerwald (3 Bundesländer) wieder leer aus....das geht sicher wieder alles für Mainzelbahn & Co drauf!

Seit der letzten Fahrplan- und Betreiberänderung ist der Busfahrplan in unserem 700-Einwohner-Dorf in den Abfahrzeiten und auch in den Fahrtrichtungen (!) wieder um 50% übersichtlicher geworden...

Dafür sind wir aber jetzt Mitglied in dem einzigen Verkehrsverbund, der überhaupt keinen Schienenanschlußvon hier an sein Zentrum (Koblenz) hat...tolle Neuerungen!
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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jojo54
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Re: RLP: Nahverkehr bald Pflichtaufgabe?

Beitrag von jojo54 »

Und wenn es eine Pflichtaufgabe wäre, dann geht im ländlichen Raum doch alles über die Straße, so wie jetzt die neuen Nahverkehrs-Konzepte im Hunsrück.

MfG
jojo54
eta176
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Mainz: Entwurf für neues Nahverkehrsgesetz

Beitrag von eta176 »

Der rheinland-pfälzische Ministerrat will heute (05.05.2020) auf Vorlage von Verkehrsminister
Dr. Volker Wissing den Entwurf für ein neues Nahverkehrsgesetz beschließen.
Kernelement des Gesetzentwurfs soll eine veränderte Organisationsstruktur sein, nach der sich die
bisherigen Verkehrsverbünde und Zweckverbände unter einem gemeinsamen „Dachzweckverband
Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz“ zusammenschließen sollen. [= DZV ÖPNV-RP ?]
Diese Aussagen widersprechen tlw. der vom Verkehrsministerium veröffentlichten Internetseite zum...

Nahverkehrsgesetz
Das Nahverkehrsgesetz regelt die Organisationsstruktur des öffentlichen Personennahverkehrs mit
Bus, Straßenbahn und Zug. Mit dem neuen Nahverkehrsgsetz wird die landesweite Kooperation im
Nahverkehr gestärkt. Das Ziel ist ein ein attraktiver Nahverkehr aus einem Guss.
Das bestehende Nahverkehrsgesetz aus dem Jahr 1995 passt einfach nicht mehr zu den heutigen Mobi-
litätsanforderungen der Nutzer, auch die Möglichkeiten der Digitalisierung bildet das alte Gesetz nicht ab.
https://mwvlw.rlp.de/index.php?id=33740

Dieser Punkt wurde offenbar in den letzten Tagen überarbeitet oder neu eingestellt, denn er entspricht
in einigen Passagen einer in der letzten Woche versandten (aber dann widerrufenen) PM des Ministeriums:
Was regelt das NVG neu?
Die Organisation verändert sich: Zwei neue Zweckverbände Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-
Pfalz sind künftig für den ÖPNV auf Schiene und Straße jeweils im Norden und im Süden des Landesgebie-
tes zuständig. Die Verkehrsverbünde versammeln sich unter dem gemeinsamen Dach - statt in fünf Ver-
bünden werden die Regionen in vier Regionalausschüssen - jeweils zwei pro Zweckverband - repräsentiert
sein. Mitglieder der Zweckverbände sind die Landkreise und kreisfreien Städte sowie das Land. Ein gemein-
samer "Ständiger Ausschuss" koordiniert die landesübergreifenden Fachthemen.
Die Geschäftsstellen der bisherigen Verkehrsverbünde bleiben erhalten und bekommen z.T. neue, auf das
ganze Land bezogene Aufgaben. Damit wird die organisatorische Zersplitterung sowie die Trennung zwischen
dem Nahverkehr auf der Straße und der Schiene aufgehoben.
Neu ist ebenso der Landesnahverkehrsplan. Mit diesem wird ein landesweit attraktives Gesamtangebot über
alle Verkehrsträger hinweg konzipiert.
Der gesamte öffentliche Personennahverkehr wird überdies zur Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwal-
tung erklärt – zunächst in den Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit. [Da ist jetzt schon absehbar, dass
eine solche Festlegung vom nächsten zuständigen Verwaltungsgericht gekippt wird. Entweder ist es Pflicht-
aufgabe oder nicht - "Ein bisschen schwanger..." geht ja schließlich auch nicht - oder?]

In einem zweiten Schritt werden konkrete Standards zur Erfüllung der Pflichtaufgabe über den Landesnah-
verkehrsplan festgeschrieben. [Wird das dann so wie bei den "verbindlichen Aussagen" zur Definition von
"Großveranstaltungen" oder Terminierung der "Wiederöffnung von Kitas und Schulen" im Rahmen der Corona-
Einschränkungen?]

Die Kreise und kreisfreien Städte bleiben Aufgabenträger. Die politischen Vertreterinnen und Vertreter tref-
fen in den Regionalausschüssen grundsätzliche Entscheidungen über das operative Geschäft. Die Finanzie-
rungsströme werden unter Berücksichtigung eines Besteller-Ersteller-Systems neu strukturiert und vereinfacht.

Die übrigen Passagen scheinen aktuell noch nicht überarbeitet zu sein(?):
Was wird aus den bestehenden Verkehrsverbünden und Zweckverbänden?
Die derzeitigen Geschäftsstellen der Verbünde und Zweckverbände werden beibehalten. Die grenz-
überschreitenden Verkehrsverbünde Rhein-Neckar und Karlsruhe bleiben in ihrem Fortbestand grund-
sätzlich unberührt. Die Geschäftsstelle Rhein-Mosel in Koblenz und die Geschäftsstelle Pfalz in Kaisers-
lautern sollen sich neben den Themen des Busverkehrs verstärkt um übergreifende Themen, z.B. Aus-
schreibungen im Schienenpersonennahverkehr („Schwerpunktgeschäftsstellen SPNV“), kümmern.
Fachlich werden die Geschäftsstellen durch Geschäftsstellenleiterinnen oder Geschäftsstellenleiter ge-
führt. In den Geschäftsstellen werden alle die jeweilige Region betreffenden Themen bearbeitet. Zu-
dem sollen zusätzliche Themen mit landesweiter Bedeutung auf die Region übergehen (z.B. für recht-
liche Beratung oder landesweites Marketing), die die Geschäftsstellen als Kompetenz-Center für die
anderen Regionen wahrnehmen.

Was ist ein Besteller-Ersteller-System?
Dabei definieren die Aufgabenträger in Übereinstimmung mit dem Landesnahverkehrsplan den Umfang,
die Qualitäts- und die sonstigen Anforderungen der Angebote im ÖPNV und vergeben dann die Verkehrs-
leistungen in wettbewerblichen Verfahren. Die Finanzierung ist eine gemeinsame Aufgabe der Aufgaben-
träger und des Landes.
Dies steht im Gegensatz zu eigenwirtschaftlichen Verkehren, bei denen ein Unternehmen die Verkehrs-
leistung i.d.R. ohne öffentliche Zuschüsse, also eigenwirtschaftlich, erbringt.

Was bedeutet Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung?
Der ÖPNV ist dann keine freiwillige Leistung mehr, über die allein nach Finanzkraft entschieden wird.
Alle Aufgabenträger haben dann die Pflicht, einen ÖPNV anzubieten, der die Mindeststandards des
Landesnahverkehrsplans erfüllt
. Die Aufgabenträger arbeiten natürlich an der Entwicklung des Landes-
nahverkehrsplans mit. Die Kreise und kreisfreien Städte können selbst entscheiden, ob sie das Ver-
kehrsangebot von sich aus ergänzen möchten.

Man darf gespannt sein auf den heutigen Nachmittag und die Aussagen des Herrn Verkehrsministers ...

Mit erwartungsfrohen Grüßen :roll:
HaPe
eta176
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PM: "Wissing: Quantensprung für den Nahverkehr"

Beitrag von eta176 »

Nachfolgend - unkommentiert und als neuer Beitrag - die soeben veröffentlichete PM des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau:

05.05.2020 | Verkehr
Wissing: Quantensprung für den Nahverkehr
Ein landesweit attraktiver Nahverkehr aus einem Guss: Mit dem neuen Nahverkehrsgesetz wird der ÖPNV zur Pflichtaufgabe
und es verändert sich die Organisationsstruktur des Nahverkehrs auf der Straße und der Schiene. Damit wird ein nutzerfreund-
liches, landesweit aufeinander abgestimmtes Angebot ermöglicht. Der Ministerrat hat heute auf Vorlage von Verkehrsminister
Dr. Volker Wissing den Entwurf für ein neues Nahverkehrsgesetz beschlossen.

„Das Nahverkehrsgesetz ist ein Quantensprung für den Nahverkehr: Es schafft die Voraussetzung für einen attraktiven
Nahverkehr aus einem Guss mit landesweit abgestimmten Fahrplänen, ob Bus oder Bahn. Das neue Herzstück des Nah-
verkehrs, der Landesnahverkehrsplan, wird ein landesweit attraktives Gesamtangebot über alle Verkehrsträger hinweg
ermöglichen“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing nach der Vorlage des Gesetzentwurfs im Ministerrat im ersten
Durchgang.
Der gesamte öffentliche Personennahverkehr wird überdies zur Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung erklärt
– zunächst in den Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit. In einem zweiten Schritt werden konkrete Standards zur
Erfüllung der Pflichtaufgabe dann über den Landesnahverkehrsplan festgeschrieben. Rheinland-Pfalz ist damit das erste
Bundesland, das den ÖPNV zur Pflichtaufgabe erklärt und gleichzeitig sagt, wie diese Pflichtaufgabe mindestens zu erfül-
len ist.
Ein weiteres Kernelement des Gesetzentwurfs ist eine veränderte Organisationsstruktur: Zwei neue Zweckverbände
Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz sind künftig für den ÖPNV auf Schiene und Straße jeweils im Norden
und im Süden des Landesgebietes zuständig. Die Zweckverbände werden so ausgestaltet, dass die darin vertretenen
Regionen gestärkt werden. Damit werden die organisatorische Zersplitterung sowie die Trennung zwischen dem Nah-
verkehr auf der Straße und der Schiene aufgehoben. Die heute vorhandenen Zweckverbände SPNV und die Verbünde
sollen schrittweise in der neuen Organisation aufgehen. Die grenzüberschreitenden Verbünde bleiben grundsätzlich
erhalten.
Mitglieder der Zweckverbände sind die Landkreise und kreisfreien Städte der jeweiligen Region sowie das Land. Inner-
halb der Zweckverbände werden insgesamt vier Regionalausschüsse – zwei pro Zweckverband – gebildet. Neu entstehen
soll der „Ständige Ausschuss“, ein zweckverbandsübergreifendes koordinierendes Gremium für die fachliche Arbeit.
..„Die neue Organisationsstruktur bringt eine höhere Schlagkraft und eine bessere landesweite Koordinierung“, sagte
Verkehrsminister Dr. Volker Wissing. Die Kreise und kreisfreien Städte bleiben Aufgabenträger. Über die Zweckver-
bände entscheiden sie über den landesweiten Verkehr mit, in den Regionalausschüssen treffen sie grundsätzliche
Entscheidungen über das operative Geschäft in der jeweiligen Region.
Auch die Finanzierungsströme werden unter Berücksichtigung eines Besteller-Ersteller-Systems neu strukturiert
und vereinfacht.
Über den Gesetzentwurf wurde bereits im Vorfeld mit zahlreichen Beteiligten, etwa den Kommunen, gesprochen.
Nach der Entscheidung des Ministerrats heute gelangt der Entwurf in die öffentliche Anhörung.
Fragen und Antworten zum Nahverkehrsgesetz finden Sie unter https://s.rlp.de/nvg

Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550
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Theo_Loks
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Re: RLP: Nahverkehr bald Pflichtaufgabe?

Beitrag von Theo_Loks »

Auch wenn es mittlerweile gewöhnlich falsch gebraucht wird:

Ein Quantensprung ist eine ganz winzige Zustandsänderung,
die überdies in aller Regel nicht beständig ist.


Soviel zur Allgemeinbildung - und zur geistlosen Wortwahl vieler, sich damit 'gebildet' gebender Zeitgenossen. Aber vielleicht beruft sich Herr Wissing irgendwann einmal darauf, gerade keine wirkliche Veränderung versprochen zu haben. Wer weiß?
(Für Ungläubige eine Quelle: Große und kleine Quantensprünge / Veröffentlicht am 04.07.2007 / https://www.welt.de/wissenschaft/articl ... uenge.html)

Gruß, Hans-Josef
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Dieselpower
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Re: RLP: Nahverkehr bald Pflichtaufgabe?

Beitrag von Dieselpower »

Politiker-Blabla eben - sollte man nicht zu viel drauf geben.
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Re: RLP: Nahverkehr bald Pflichtaufgabe?

Beitrag von jojo54 »

Dieselpower hat geschrieben:Politiker-Blabla eben - sollte man nicht zu viel drauf geben.
Genau so ist es.

Gerade eben lese ich, dass einige Kommunen wegen der eigenen hohen Verschuldung bereits abwinken, oder nur dann bereit sind zu investieren, wenn es Geld vom Land oder dem Bund gibt.

MfG
jojo54
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Dieselpower
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Re: RLP: Nahverkehr bald Pflichtaufgabe?

Beitrag von Dieselpower »

Mein ehemaliger OBL (bekannt für amüsante Metaphern) sagte mal:
"Um mit den Großen zu pinkeln muß man das Bein heben können!".

Daß die Kommunen fast ausnahmslos chronisch pleite sind, sollte auch für einen Herrn Wissing nix neues sein. Die einen haben (wie lange noch - dank Lockdown?) solvente Gerbesteuerzahler, andere opfern heimische Flora und Fauna dem "Öko"strom, um ein paar Euro Pacht in die klammen Kassen zu spülen, entlang einer Strecke liegen dutzende (Verbands-)gemeinden mit jeweils unterschiedlicher Einstellung zur Schiene/zum ÖPNV - und da soll dann Einigkeit zustande kommen? Aber für die (mehr oder weniger freiwilligen) Einigungen werden dann wieder Heerscharen völlig nutzloser Theoretiker in Ausschüssen, Gremien usw. bestellt. Noch mehr also, als ohnehin schon sich ohne Sachverstand gewinnbringend durchs Leben mogeln.

Ich glaube wirklich langsam, daß fast alle Politiker, egal welche Ebene, auf dem Mars oder dem Mond leben, und völlig abgedreht sich von der Realität verabschiedet haben, und nur noch Partei- oder Symbolpolitik betreiben, aus dem einzigen Grund, sich ein weich gepolstertes Nest für ihren eigenen schäbigen Kadaver zu bereiten.

Wie wäre denn folgende Idee?

Man nimmt einfach alle Geschäftsbereiche (Fern-, Nah- und Güterverkehr sowie Infrastruktur) der Bahn zusammen, sowohl lukrative, als auch defizitäre, bereite eine Mischkalkulation wie jeder vernünftige Kaufmann, dann entledigt man sich der unfähigen Mitarbeiter (Ohhh, da kommt was zusammen!), und führt das ganze als Großbetrieb unter einem Dach weiter. Das ganze gibt man in die Hand des Bundes, und dieser beteiligt Länder und Kommunen in entsprechendem Verhältnis an den Kosten oder gar Gewinnen. Die Daseinsfürsorge wäre erfüllt, man spart nutzlose Wasserköpfe wie Verkehrsverbünde oder Zweckverbände (Ein Milliardenaufwand), und ersetzt diese vielleicht durch regionale und überregionale Kundenbeiräte, die man mit etwas Bauchpinselei vielleicht sogar zu diesem Engagement auf ehrenamtlicher Basis überzeugen kann. Und vielleicht warten dann auch wieder Anschlußzüge aufeinander, wenn die Rivalität zwischen profitgeilen Unternehmen wegfällt.

Da das ganze - wie gesagt - dann staatlich wäre (Und bitte durch einen gestandenen Eisenbahner geführt, nicht durch eine Heuschrecke oder einen ahnungslosen Dorftrottel oder beides in Personalunion), hätte ich auch schon einen Namen dafür:

Deutsche Bundesbahn....

Na, wie klingt das?

PS: Man könnte sogar das Logo weitgehend beibehalten, und es vielleicht durch etwas "barocke" Formen freundlicher Gestalten.... :lol:
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