Ich hatte das angesprochen, weil das Eisenbahnrecht nur eine Möglichkeit hergibt, wenn ein Verein zum EIU nach §6 AEG werden soll und die finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden muss: Andere natürliche oder juristische Personen, die für den Verein haften. Und bei einem solchen Modell ist jeder Kilometer Eisenbahnstrecke ein Kilometer zu viel - es gibt schon gute Gründe, warum ein Bahnbetreiber besser eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung sein sollte.saarepi hat geschrieben:Das sehe ich genau so, denn bei meinem Versuch im Jahr 2001 Radio Donnersberg zu retten, wurde mir von der Landesmedienanstalt erklärt, dass man einem Verein keine Lizenz mehr geben würde.Nochwas zur Zulassung: Wie ich die Fachabteilung in Mainz einschätze, hat ein Verein keine Chance auf Genehmigung nach §6 AEG. Selbst unsere GmbH war denen finanziell zu schwach aufgestellt.
Also musste ein Business Plan her, der Aussagekräftig und glaubwürdig war und der die Gründung einer GmbH oder ähnliches vorsah.
Gruß Westeifelbahner