Westeifelbahner hat geschrieben:Horst Heinrich hat geschrieben:"warum ein 2008 sanierter Streckenabschnitt nun erneut saniert werden muß, nun ja, es ist nun mal damals kein hochprofessioneller Umbauzug gefahren, hier wurde das Nötigste gemacht, das zur Wiederaufnahme des Tourismus- und Güterverkehrs erforderlich war.
Diese Behauptung finde ich ziemlich "dicke" und nahe an Rufschädigung!
Wer gesehen hat, was damals gemacht wurde, wäre da auch sicher mit der Wortwahl vorsichtiger.
Wir reden hier nicht von einem Minister, der auf den Bahngleisen Maulwurf Max gespielt hat, sondern von umfassenden Sanierungsarbeiten im Auftrag eines EIU, auf Grundlage europaweiter Ausschreibung und in der Durchführung durch etablierte Fachfirmen.
Gruß Westeifelbahner
Aus Kostengründen verbauen sie ausschließlich gebrauchtes Material, das aus der ganzen Bundesrepublik angefahren wurde und nun wie ein Puzzle wieder zusammengesetzt werden muss.
Zitat aus dem Spitzke-Bericht
Das ist, was ich gemeint hatte und was jeder halbwegs bahntechnisch Gebildete damals auch erkennen konnte.
Aber der damalige Zweck heiligte die damaligen Mittel - es ging ja um eine möglichst zügige Wiederbefahrbarkeit mit Vmax 60 km/h und Touristikzügen.
Auch jetzt geht es ja um erst einmal dieses:
Die Wiederaufnahme des Tourismusbahnverkehrs.
Gegenüber damals veränderte Rahmenbedingungen:
- Höhere Material- und Lohnkosten
- zusätzliche Baustellen (acht Jahre sind eine lange Zeit)
- eine recht verbindliche Förderrichtlinie (85% : 15 %)
- Land und Kommunen stehen finanziell schlechter da
Das sind aber alles bekannte Fakten, jetzt müssen zunächst einmal die Kommunen überlegen, die Strecke zu kaufen oder zu pachten, erst dann kommt die Maschinerie ingang:
Beauftragung eines EIU, Festlegung des Instandsetzungsumfanges, Akquirierung diverser Eigenleistungen, z.B. durch Gemeinden und/oder Ehrenamtliche, Förderanträge an das Land, Ausschreibung der Arbeiten usw.
Allein für die Koordinierung dieses Procederes müßten die (künftigen) Eigentümer bzw. Besitzer eine sachkundige Person benennen oder ein Gremium schaffen, denn die Kommunen tragen ja als Eigentümer oder Pächter die Hauptverantwortung.
Aber ich denke, spätestens wenn der Grundsatzbeschluß zur Wiederinbetriebnahme bei allen Kommunen unter Dach und Fach ist, könnte man wieder auf die Kompetenz der VEB zurückgreifen.
Entscheidend ist aber jetzt -wie gesagt- eine kommunale Willensentscheidung.
Und die geht am besten auf eine seriöse Diskussion und Meinungsbildung -auch in einem Forum wie diesem- zurück.
Insofern, @jojo, hat das alles hier schon seine Berechtigung.
Ich persönlich kann den hier mitlesenden kommunal Verantwortlichen in der Eifel nur folgendes mit auf den Weg geben:
Bei allen berechtigten Bedenken gegen die Auswüchse der Bahnreform, bei aller Sorge um die kommunalen Finanzen und nicht zuletzt um Unwägbarkeiten und Unvorhersehbares sollte man diese Bahnstrecke erhalten.
Sie eröffnet einem für die Zukunft alle Optionen und stellt mit ihren Anschlüssen an das DB-Netz ein unschätzbares Infrastruktur-Faustpfand dar.
Wenn man in der Eifel ohne Bedenken dreistellige Millionenbeträge für A 1 und Hochmoselübergang bejaht (auch wenn die Kosten dafür die Kommunen und die hiesigen Bürger nur mittelbar belasten - Steuermittel sind es trotzdem) sollte man seinen Kindern und Kindeskindern zumindest auch eine Bahnoption hinterlassen und nicht nur abgebaute Strecken.