Langenlonsheim - Büchenbeuren steht zum Verkauf !!!
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Re: Langenlonsheim - Büchenbeuren steht zum Verkauf !!!
Das kommt noch erschwerend hinzu . Gegenwärtig besteht faktisch Hg: 0 km/h.
Bernd Andreas Heinrichsmeyer
http://www.heinrichsmeyer.com
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Re: Langenlonsheim - Büchenbeuren steht zum Verkauf !!!
Da das Land RLP sich mit dem Nürburgring bereits heftigst verkalkuliert hat, wird sich die Bereitschaft, in eine Bahnstrecke zu einem allenfalls mäßig erfolgreichen Flughafen zu investieren, im nicht mehr messbaren Bereich bewegen. Einen "zweiten Nürburgring" wird niemand auch nur ansatzweise riskieren wollen. Ergo: Der Ausbau der Strecke zum Hahn ist klinisch tot, auch wenn die "künstliche Beamtmung" aus Feigheit vor der Realität noch nicht eingestellt wurde. Die Aussichten für eine Reaktivierung der restlichen Strecke bis Hermeskeil werden damit auch immer trüber. Das ist absolut schade und tut mir besonders für die Aktiven Leid, die so viel Herzblut in die Instandsetzung der noch genutzten Teilabschnitte investiert haben.
Re: Langenlonsheim - Büchenbeuren steht zum Verkauf !!!
Hallo,
heute ist ein Artikel in der Rhein Zeitung zum Verkauf der Hunsrückbahn. Neue Erkenntnisse gibt es nicht, stand alles hier schon im Forum.
Der Link ist in der Regionalen Presseschau.
MfG
jojo54
heute ist ein Artikel in der Rhein Zeitung zum Verkauf der Hunsrückbahn. Neue Erkenntnisse gibt es nicht, stand alles hier schon im Forum.
Der Link ist in der Regionalen Presseschau.
MfG
jojo54
Re: Langenlonsheim - Büchenbeuren steht zum Verkauf !!!
Guten Morgen,
wenn ich hier lese, dass die Strecke seit Monaten gesperrt sein soll (?), kriege ich als Bürger des Bundeslandes Rheinland-Pfalz "einen Hals" (wie man so sagt) und denke, dass man dieses 11er Verfahren eben nicht einfach hinnehmen sollte. Ich habe noch einmal das schon erwähnte Urteil zur Hunsrückquerbahn Langenlonsheim - Simmern - Morbach aufgeschlagen, welches immerhin vom Bundesverwaltungsgericht stammt und inhaltlich hinreichend klar sein dürfte. Und es sei in dem Zusammenhang erwähnt: Auch seinerzeit (ab 2003!) hatte die DB AG ihr Vorgehen bereits damit begründet, dass die Strecke ja als Bahn zum Hahn reaktiviert werde...
Ich zitiere aus dem Urteil:
Nach den Feststellungen des Berufungsgerichtes befand sich die Strecke Stromberg - Simmern - Morbach zum Zeitpunkt des Erlasses der angegriffenen Bescheide in keinem betriebssicheren Zustand; daran hat sich bis heute nichts geändert. Damit ist die Klägerin ihrer Unterhaltungspflicht nicht nachgekommen, die sich aus der Zusammenschau von § 2 Abs. 3 AEG, § 4 Abs. 1 Satz 1 AEG und § 11 Abs. 2 Satz 3 AEG ergibt.
a) Der Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes umfasst neben der Bereitstellung der Strecken für Eisenbahnverkehrsunternehmen, denen im Rahmen von § 14 Abs. 1 AEG ein diskriminierungsfreier Zugang zu gewährleisten ist, insbesondere die Verpflichtung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen, ihre Strecken in einem betriebssicheren Zustand zu halten. (...)
b) Eine zusätzliche rechtliche Grundlage hat diese Unterhaltungspflicht der Eisenbahninfrastrukturunternehmen in § 4 Abs. 1 Satz 1 AEG. Nach dieser Regelung sind die Eisenbahnen verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und u.a. die Eisenbahninfrastruktur in betriebssicherem Zustand zu erhalten.
Aus diesen Bestimmungen hat das Verwaltungsgericht eine grundsätzliche Pflicht der Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Aufrechterhaltung eines betriebssicheren Zustandes ihrer Infrastruktur ohne Rücksicht darauf hergeleitet, wie hoch eventuelle Unterhaltungskosten sind und wie rentabel eine Strecke ist. (...)
c) Schließlich ergibt sich - worauf das Berufungsgericht vor allem abgestellt hat - die Betriebs- und Unterhaltungspflicht der Eisenbahninfrastrukturunternehmen für ihre Strecken aus § 11 AEG. (...)
§ 11 Abs. 2 Satz 3 AEG sieht vor, dass das Unternehmen den Betrieb der Schieneninfrastruktur bis zur Entscheidung aufrechtzuerhalten hat.
aa) Diese Regelung stellt das Eisenbahninfrastrukturunternehmen vor die Wahl, eine Strecke entweder dauernd betriebsbereit und betriebssicher vorzuhalten oder aber nach dem vorgesehenen Verfahren stillzulegen. Den von der Klägerin favorisierten "dritten Weg" einer "betrieblichen Streckensperrung" gibt es danach nicht. Dies ergibt sich schon aus § 11 Abs. 2 Satz 3 AEG; diese Bestimmung setzt die generelle Betriebs- und Unterhaltungsverpflichtung des Unternehmens voraus und stellt nur klar, dass sie auch während des Stilllegungsverfahrens fortbesteht. (...) Zweck der in §11 AEG getroffenen Regelung ist es, Infrastruktureinrichtungen, an denen ein Interesse der Allgemeinheit besteht, möglichst zu erhalten.
Quelle: Urteil des BVerwG vom 25.10.2007
online unter: http://www.bverwg.de/media/archive/5938.pdf
wenn ich hier lese, dass die Strecke seit Monaten gesperrt sein soll (?), kriege ich als Bürger des Bundeslandes Rheinland-Pfalz "einen Hals" (wie man so sagt) und denke, dass man dieses 11er Verfahren eben nicht einfach hinnehmen sollte. Ich habe noch einmal das schon erwähnte Urteil zur Hunsrückquerbahn Langenlonsheim - Simmern - Morbach aufgeschlagen, welches immerhin vom Bundesverwaltungsgericht stammt und inhaltlich hinreichend klar sein dürfte. Und es sei in dem Zusammenhang erwähnt: Auch seinerzeit (ab 2003!) hatte die DB AG ihr Vorgehen bereits damit begründet, dass die Strecke ja als Bahn zum Hahn reaktiviert werde...
Ich zitiere aus dem Urteil:
Nach den Feststellungen des Berufungsgerichtes befand sich die Strecke Stromberg - Simmern - Morbach zum Zeitpunkt des Erlasses der angegriffenen Bescheide in keinem betriebssicheren Zustand; daran hat sich bis heute nichts geändert. Damit ist die Klägerin ihrer Unterhaltungspflicht nicht nachgekommen, die sich aus der Zusammenschau von § 2 Abs. 3 AEG, § 4 Abs. 1 Satz 1 AEG und § 11 Abs. 2 Satz 3 AEG ergibt.
a) Der Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes umfasst neben der Bereitstellung der Strecken für Eisenbahnverkehrsunternehmen, denen im Rahmen von § 14 Abs. 1 AEG ein diskriminierungsfreier Zugang zu gewährleisten ist, insbesondere die Verpflichtung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen, ihre Strecken in einem betriebssicheren Zustand zu halten. (...)
b) Eine zusätzliche rechtliche Grundlage hat diese Unterhaltungspflicht der Eisenbahninfrastrukturunternehmen in § 4 Abs. 1 Satz 1 AEG. Nach dieser Regelung sind die Eisenbahnen verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und u.a. die Eisenbahninfrastruktur in betriebssicherem Zustand zu erhalten.
Aus diesen Bestimmungen hat das Verwaltungsgericht eine grundsätzliche Pflicht der Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Aufrechterhaltung eines betriebssicheren Zustandes ihrer Infrastruktur ohne Rücksicht darauf hergeleitet, wie hoch eventuelle Unterhaltungskosten sind und wie rentabel eine Strecke ist. (...)
c) Schließlich ergibt sich - worauf das Berufungsgericht vor allem abgestellt hat - die Betriebs- und Unterhaltungspflicht der Eisenbahninfrastrukturunternehmen für ihre Strecken aus § 11 AEG. (...)
§ 11 Abs. 2 Satz 3 AEG sieht vor, dass das Unternehmen den Betrieb der Schieneninfrastruktur bis zur Entscheidung aufrechtzuerhalten hat.
aa) Diese Regelung stellt das Eisenbahninfrastrukturunternehmen vor die Wahl, eine Strecke entweder dauernd betriebsbereit und betriebssicher vorzuhalten oder aber nach dem vorgesehenen Verfahren stillzulegen. Den von der Klägerin favorisierten "dritten Weg" einer "betrieblichen Streckensperrung" gibt es danach nicht. Dies ergibt sich schon aus § 11 Abs. 2 Satz 3 AEG; diese Bestimmung setzt die generelle Betriebs- und Unterhaltungsverpflichtung des Unternehmens voraus und stellt nur klar, dass sie auch während des Stilllegungsverfahrens fortbesteht. (...) Zweck der in §11 AEG getroffenen Regelung ist es, Infrastruktureinrichtungen, an denen ein Interesse der Allgemeinheit besteht, möglichst zu erhalten.
Quelle: Urteil des BVerwG vom 25.10.2007
online unter: http://www.bverwg.de/media/archive/5938.pdf
- Markus Göttert
- Präsident der Deutschen Bundesbahn B11
- Beiträge: 4829
- Registriert: Sa 23. Jul 2005, 10:14
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Re: Langenlonsheim - Büchenbeuren steht zum Verkauf !!!
Ja, auch die Presse liest bei uns mit!jojo54 hat geschrieben:Hallo,
heute ist ein Artikel in der Rhein Zeitung zum Verkauf der Hunsrückbahn. Neue Erkenntnisse gibt es nicht, stand alles hier schon im Forum.
Der Link ist in der Regionalen Presseschau.
MfG
jojo54
Wenn meine Info stimmt, war das Forum der Auslöser für den Bericht.