Langenlonsheim - Büchenbeuren steht zum Verkauf !!!
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Langenlonsheim - Büchenbeuren steht zum Verkauf !!!
http://fahrweg.dbnetze.com/file/3050572 ... beuren.pdf
Das wirft eine gute Frage auf:
- wenn jemand die Strecke übernimmt, wie sieht es dann mit den Ausbau aus?
Das wirft eine gute Frage auf:
- wenn jemand die Strecke übernimmt, wie sieht es dann mit den Ausbau aus?
Re: Langenlonsheim - Büchenbeuren steht zum Verkauf !!!
Interessant finde ich folgende Abschnitte aus der Ausschreibung:
"Bis zum Beginn des Ausbaus, beabsichtigen die Regionalnetze
Südwest der DB Netz AG für den Streckenabschnitt von
Langenlonsheim (km 0,98) bis Büchenbeuren (km 59,94) die
Geschwindigkeit und somit die theoretische Leistungsfähigkeit zu
verringern. Dadurch ergibt sich eine mehr als geringfügige Verringerung
der Kapazität gemäß § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)."
"beabsichtigen" liest sich ja so, als wäre derzeit die Streckenhöchstgeschwindigkeit noch 50 km/h, was ja bekanntermaßen nicht der Fall ist. Sieht für mich so aus, als bekommt man nun im Angesicht der abermals verschobenen Reaktivierung langsam kalte Füße und möchte raus aus der rechtlichen Grauzone, in der man sich derzeit durch Herabzetzung der Höchstgeschwindigkeit bewegt.
Außerdem:
"Es ist allerdings davon auszugehen, dass im Fall einer Abgabe der o.g.
Teilstrecke an ein anderes Eisenbahninfrastrukturunternehmen die
Sollgeschwindigkeit von derzeit 50 km/h durch dieses wieder
herzustellen ist."
Warum sollte dann die DB Netz die " mehr als geringfügige Verringerung der Kapazität" genehmigt bekommen?
Das sieht doch nach folgender Taktik aus: Man versucht, die Strecke mit möglichst unatraktiven Zahlen auszuschreiben, hofft, dass es keine Interessenten gibt und kann in diesem Fall warscheinlich die Geschwindigkeitsherabsetzung nach Ende der Auschreibung dauerhaft durchsetzen.
Im Falle einer tatsächlichen Reaktivierung verdient man sich dann mit der Wiederinstandsetzung der selbst heruntergewirtschafteten Infrastruktur eine goldene Nase.
"Bis zum Beginn des Ausbaus, beabsichtigen die Regionalnetze
Südwest der DB Netz AG für den Streckenabschnitt von
Langenlonsheim (km 0,98) bis Büchenbeuren (km 59,94) die
Geschwindigkeit und somit die theoretische Leistungsfähigkeit zu
verringern. Dadurch ergibt sich eine mehr als geringfügige Verringerung
der Kapazität gemäß § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)."
"beabsichtigen" liest sich ja so, als wäre derzeit die Streckenhöchstgeschwindigkeit noch 50 km/h, was ja bekanntermaßen nicht der Fall ist. Sieht für mich so aus, als bekommt man nun im Angesicht der abermals verschobenen Reaktivierung langsam kalte Füße und möchte raus aus der rechtlichen Grauzone, in der man sich derzeit durch Herabzetzung der Höchstgeschwindigkeit bewegt.
Außerdem:
"Es ist allerdings davon auszugehen, dass im Fall einer Abgabe der o.g.
Teilstrecke an ein anderes Eisenbahninfrastrukturunternehmen die
Sollgeschwindigkeit von derzeit 50 km/h durch dieses wieder
herzustellen ist."
Warum sollte dann die DB Netz die " mehr als geringfügige Verringerung der Kapazität" genehmigt bekommen?
Das sieht doch nach folgender Taktik aus: Man versucht, die Strecke mit möglichst unatraktiven Zahlen auszuschreiben, hofft, dass es keine Interessenten gibt und kann in diesem Fall warscheinlich die Geschwindigkeitsherabsetzung nach Ende der Auschreibung dauerhaft durchsetzen.
Im Falle einer tatsächlichen Reaktivierung verdient man sich dann mit der Wiederinstandsetzung der selbst heruntergewirtschafteten Infrastruktur eine goldene Nase.
Re: Langenlonsheim - Büchenbeuren steht zum Verkauf !!!
Hallo zusammen,
sollte die v. g. Meldung tatsächlich stimmen, dann ist aus meiner Sicht, das Ende der gesamten Hunsrück-Querbahn eingeläutet. Weder das Land, noch die Kommunen oder der Flughafen Hahn, geschweige denn private Institutionen oder Vereine dürften in der Lage sein, die ausgeschriebene Strecke käuflich zu erwerben und innerhalb von einem überschaubaren Zeitraum Schienenverkehr gleich welcher welcher Art anzubieten. Auch von der Hochwaldbahn sind aufgrund deren finanziellen Situation hier keinerlei Hilfestellung zu erwarten.
Bevor man Kritik an meinen Ausführungen übt, empfehle ich jedem jedem, die gesamte Querbahn von Langenlonsheim über Hermeskeil bis Türkismühle (bzw. umgekehrt) zu bereisen und sich seine eigene Meinung vom Zustand der Strecke, der Bahnhofsanlagen und dem Material was im Bahnhof Hermeskeil rumsteht zu bilden. (Morbach - Büchenbeuren ist in Ordnung - wie lange bleibt das so ???)
Wer will denn eine derart lange Verbindung auf Dauer unterhalten, was soll denn dort befördert werden ? Bitte nicht mit dem Argument "Holztransporte" kommen. Die sind doch schon lange auf die Straße abgewandert oder die Speditionen haben sich neu Wege zu bestimmten Verladebahnhöfen gesucht. Dafür liegt die Strecke viel zu lange still, wurden Versprechen zur erneuten Betriebsaufnahme nicht eingehalten oder auf den St. Nimmerleinstag verschoben.
Stellt Euch mal für einige Stunden an die B 50 und beobachtet, was dort abgeht. Wie sagte der Bürgermeister einer an der Querbahn liegenden Kommune zu mir ? "Wenn die Unternehmen unsere Gemeinde auf die Schiene umstellen würden, da gingen Unmengen an Arbeitsplätzen im Speditionsgewerbe in der strukturschwachen Region zunichte." Da weiß doch jeder, was man wirklich möchte. Absichtserklärungen helfen da nicht weiter.
Seit 1980 komme ich in den Hunsrück und beobachte dort den Schienenverkehr. Was ich hier geschrieben habe, fällt mir beim besten Willen nicht leicht. Wir Eisenbahnfreunde sollten aber realistisch bleiben und uns nicht selbst belügen.
MfG
jojo54
sollte die v. g. Meldung tatsächlich stimmen, dann ist aus meiner Sicht, das Ende der gesamten Hunsrück-Querbahn eingeläutet. Weder das Land, noch die Kommunen oder der Flughafen Hahn, geschweige denn private Institutionen oder Vereine dürften in der Lage sein, die ausgeschriebene Strecke käuflich zu erwerben und innerhalb von einem überschaubaren Zeitraum Schienenverkehr gleich welcher welcher Art anzubieten. Auch von der Hochwaldbahn sind aufgrund deren finanziellen Situation hier keinerlei Hilfestellung zu erwarten.
Bevor man Kritik an meinen Ausführungen übt, empfehle ich jedem jedem, die gesamte Querbahn von Langenlonsheim über Hermeskeil bis Türkismühle (bzw. umgekehrt) zu bereisen und sich seine eigene Meinung vom Zustand der Strecke, der Bahnhofsanlagen und dem Material was im Bahnhof Hermeskeil rumsteht zu bilden. (Morbach - Büchenbeuren ist in Ordnung - wie lange bleibt das so ???)
Wer will denn eine derart lange Verbindung auf Dauer unterhalten, was soll denn dort befördert werden ? Bitte nicht mit dem Argument "Holztransporte" kommen. Die sind doch schon lange auf die Straße abgewandert oder die Speditionen haben sich neu Wege zu bestimmten Verladebahnhöfen gesucht. Dafür liegt die Strecke viel zu lange still, wurden Versprechen zur erneuten Betriebsaufnahme nicht eingehalten oder auf den St. Nimmerleinstag verschoben.
Stellt Euch mal für einige Stunden an die B 50 und beobachtet, was dort abgeht. Wie sagte der Bürgermeister einer an der Querbahn liegenden Kommune zu mir ? "Wenn die Unternehmen unsere Gemeinde auf die Schiene umstellen würden, da gingen Unmengen an Arbeitsplätzen im Speditionsgewerbe in der strukturschwachen Region zunichte." Da weiß doch jeder, was man wirklich möchte. Absichtserklärungen helfen da nicht weiter.
Seit 1980 komme ich in den Hunsrück und beobachte dort den Schienenverkehr. Was ich hier geschrieben habe, fällt mir beim besten Willen nicht leicht. Wir Eisenbahnfreunde sollten aber realistisch bleiben und uns nicht selbst belügen.
MfG
jojo54
Re: Langenlonsheim - Büchenbeuren steht zum Verkauf !!!
Ich will´s nochmal deutlich sagen: Ein potentieller Interessent müsste prüfen, ob der derzeitige Streckenzustand rechtmäßig ist. Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit ist ja faktisch schon passiert, durch diesen Schritt soll sie wohl rechtskräftig gemacht werden. Ob man die prognostizierten 7 Milllionen € Unterhaltskosten pro Jahr zumindest teilweise einklagen könnte, da der jetzige Infrastrukturbetreiber seinen Unterhaltspflichten nicht ausreichend nachgekommen ist (sondern in Gegenteil Teile der Infrastruktur wie z. B. BÜ-Anlagen usw. zerstört hat) wäre eine interessante Rechtsfrage.
Außerdem sollte folgendes berücksichtigt werden: Solange die Politik die Reaktivierungspläne nicht entgültig offiziell ad Acta legt, wird es sicher kein Stillegungsverfahren geben. Mit der Option der Reaktivierung wird seitens DB-Netz ein Verkauf sicher nicht ernsthaft angestrebt. Sollte die Reaktivierung nicht kommen, könnte sich dies auch ändern.
Außerdem sollte folgendes berücksichtigt werden: Solange die Politik die Reaktivierungspläne nicht entgültig offiziell ad Acta legt, wird es sicher kein Stillegungsverfahren geben. Mit der Option der Reaktivierung wird seitens DB-Netz ein Verkauf sicher nicht ernsthaft angestrebt. Sollte die Reaktivierung nicht kommen, könnte sich dies auch ändern.
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Re: Langenlonsheim - Büchenbeuren steht zum Verkauf !!!
Hallo,
das schießt ja völlig ins Kraut. Man muss sich allerdings intensiv mit dem Eisenbahnrecht befassen, um diese Ausschreibung einordnen zu können. Ich versuche es mal zu erklären:
Die DB Netz AG will salopp gesagt nix mehr investieren, bevor der große Ausbau kommt. Das kann man rein betriebswirtschaftlich auch verstehen, denn der Verkehr auf der Strecke ist 0 und auch wenn man 50 fahren dürfte, würde es sich nicht erheblich ändern.
Der gegenwärtige Zustand ist ja, dass die Strecke theoretisch mit 10 km/h befahrbar ist, Lolo - Stromberg mit 30 km/h. Das Eisenbahnbundesamt EBA hatte seinerzeit dieser Reduktion zugestimmt, weil man annahm, dass es mit dem Ausbau schneller ginge. Nun wird aber frühestens 2016 gebaut (wenn es denn wirklich dazu kommt, das muss man abwarten). Das EBA drückt also nicht mehr die Augen zu, was die Reduktion der Geschwinigkeit angeht.
Ergo muss die DB Netz AG eine dauerhafte Einstellung des Betriebes in Betracht ziehen, oder die erhebliche Herabsetzung der Kapazität. Beides Vorgänge nach § 11 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz).
Nun könnte es ja jemanden geben, der sagt: "Ha, ich habe die Millonen im Sack, ich übernehme und mache alles besser". Alle wissen, diesen Onkel Dagobert gibt es nicht. Dennoch - nach dem Gesetz muss das EIU (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) einem anderen EIU die Möglichkeit geben, die Strecke zu den bisherigen Bedingungen zu betreiben, bevor man ihm seitens des EBA die Herabsetzung der Kapaziät genehmigt.
Im Klartext: DB Netz will die bisherige Regelung schlichtweg nur legalisieren. Mehr steckt nicht dahinter und der Untergang des Abendlandes ist auch noch nicht gegeben. Wäre es anders, dann würde DB Netz andere Summen aufrufen für eine Übernahme und die Messlatte nicht so hoch legen.
Mir liegt als anschließendes EIU (Büchenbeuren - Morbach) ein Schreiben der DB Netz vor, in welchem der Vorgang erläutert wird und in welchem ich gebeten werde, dem zuzustimmen. Ich werde dies der Geschäftsleitung der HEB empfehlen.
Man muss hier wirklich die Birnen und Äpfel auseinander halten - das ist ein rein formaljuristischer Vorgang. Noch ist die Reaktivierung nicht vom Tisch und daher hält sich die DB einfach die Tür offen.
Und noch ein Kommentar zu meinem "Vorredner": Die Strecke ist Eigentum der DB Netz. Die Vernachlässigung ist m.E. verwerflich und gegenüber früherem Volksvermögen eine Sauerei, aber es ist Eigentum. DB Netz kann leider tun, was sie will. Das EBA hat nicht das Gesäß in der Hose, um dagegen anzugehen, auch bedingt durch null politische Schützenhilfe aus Berlin. Was aus Mainz von der Landeseisenbahnverwaltung kommt, ist auch nur noch bedauerlich.
Man wird also juristisch dagegen nicht vorgehen können, auch wenn ich der Meinung bin, dass man den Netzvorstand mal an den Ohren nach Sohren, Kirchberg, Simmern usw. schleifen sollte, um ihm zu zeigen, was sein Unternehmen da für einen Sch.... veranstaltet. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich aber zweierlei und mein Glaube in diesen Rechtsstaat hat ohnehin nachhaltig gelitten. Kurz: Wir müssen es hinnehmen .
das schießt ja völlig ins Kraut. Man muss sich allerdings intensiv mit dem Eisenbahnrecht befassen, um diese Ausschreibung einordnen zu können. Ich versuche es mal zu erklären:
Die DB Netz AG will salopp gesagt nix mehr investieren, bevor der große Ausbau kommt. Das kann man rein betriebswirtschaftlich auch verstehen, denn der Verkehr auf der Strecke ist 0 und auch wenn man 50 fahren dürfte, würde es sich nicht erheblich ändern.
Der gegenwärtige Zustand ist ja, dass die Strecke theoretisch mit 10 km/h befahrbar ist, Lolo - Stromberg mit 30 km/h. Das Eisenbahnbundesamt EBA hatte seinerzeit dieser Reduktion zugestimmt, weil man annahm, dass es mit dem Ausbau schneller ginge. Nun wird aber frühestens 2016 gebaut (wenn es denn wirklich dazu kommt, das muss man abwarten). Das EBA drückt also nicht mehr die Augen zu, was die Reduktion der Geschwinigkeit angeht.
Ergo muss die DB Netz AG eine dauerhafte Einstellung des Betriebes in Betracht ziehen, oder die erhebliche Herabsetzung der Kapazität. Beides Vorgänge nach § 11 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz).
Nun könnte es ja jemanden geben, der sagt: "Ha, ich habe die Millonen im Sack, ich übernehme und mache alles besser". Alle wissen, diesen Onkel Dagobert gibt es nicht. Dennoch - nach dem Gesetz muss das EIU (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) einem anderen EIU die Möglichkeit geben, die Strecke zu den bisherigen Bedingungen zu betreiben, bevor man ihm seitens des EBA die Herabsetzung der Kapaziät genehmigt.
Im Klartext: DB Netz will die bisherige Regelung schlichtweg nur legalisieren. Mehr steckt nicht dahinter und der Untergang des Abendlandes ist auch noch nicht gegeben. Wäre es anders, dann würde DB Netz andere Summen aufrufen für eine Übernahme und die Messlatte nicht so hoch legen.
Mir liegt als anschließendes EIU (Büchenbeuren - Morbach) ein Schreiben der DB Netz vor, in welchem der Vorgang erläutert wird und in welchem ich gebeten werde, dem zuzustimmen. Ich werde dies der Geschäftsleitung der HEB empfehlen.
Man muss hier wirklich die Birnen und Äpfel auseinander halten - das ist ein rein formaljuristischer Vorgang. Noch ist die Reaktivierung nicht vom Tisch und daher hält sich die DB einfach die Tür offen.
Und noch ein Kommentar zu meinem "Vorredner": Die Strecke ist Eigentum der DB Netz. Die Vernachlässigung ist m.E. verwerflich und gegenüber früherem Volksvermögen eine Sauerei, aber es ist Eigentum. DB Netz kann leider tun, was sie will. Das EBA hat nicht das Gesäß in der Hose, um dagegen anzugehen, auch bedingt durch null politische Schützenhilfe aus Berlin. Was aus Mainz von der Landeseisenbahnverwaltung kommt, ist auch nur noch bedauerlich.
Man wird also juristisch dagegen nicht vorgehen können, auch wenn ich der Meinung bin, dass man den Netzvorstand mal an den Ohren nach Sohren, Kirchberg, Simmern usw. schleifen sollte, um ihm zu zeigen, was sein Unternehmen da für einen Sch.... veranstaltet. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich aber zweierlei und mein Glaube in diesen Rechtsstaat hat ohnehin nachhaltig gelitten. Kurz: Wir müssen es hinnehmen .
Zuletzt geändert von Bernd Heinrichsmeyer am Mi 21. Nov 2012, 08:52, insgesamt 1-mal geändert.
Bernd Andreas Heinrichsmeyer
http://www.heinrichsmeyer.com
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Re: Langenlonsheim - Büchenbeuren steht zum Verkauf !!!
Dem stimme ich zu, verstehe aber diese Aussage nicht:Bernd Heinrichsmeyer hat geschrieben:Man muss sich allerdings intensiv mit dem Eisenbahnrecht befassen, um diese Ausschreibung einordnen zu können.
Denn bislang gilt insbesondere bei §11 AEG: Das EIU ist verpflichtet die Infrastruktur Dritten anzubieten bevor die Maßnahme durchgeführt wird.Bernd Heinrichsmeyer hat geschrieben:Der gegenwärtige Zustand ist ja, dass die Strecke theoretisch mit 10 km/h befahrbar ist, Lolo - Stromberg mit 30 km/h. (...) Das EBA drückt also nicht mehr die Augen zu, was die Reduktion der Geschwinigkeit angeht. Ergo muss die DB Netz AG eine dauerhafte Einstellung des Betriebes in Betracht ziehen, oder die erhebliche Herabsetzung der Kapazität. Beides Vorgänge nach § 11 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz). (...) Dennoch - nach dem Gesetz muss das EIU (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) einem anderen EIU die Möglichkeit geben, die Strecke zu den bisherigen Bedingungen zu betreiben, bevor man ihm seitens des EBA die Herabsetzung der Kapaziät genehmigt.
Daraus ergibt sich für mich:
Variante 1, mit Definition des Ist-Zustandes = 50km/h: Das EIU muss die Strecke nun einmal für 50km/h betriebsfähig halten bzw. instandsetzen, wenn noch keine Genehmigung nach § 11 AEG durch die zuständige Behörde (EBA) vorliegt.
Variante 2, mit Definition des Ist-Zustandes = 10km/h: Das EIU ist nicht zur Wiederherstellung für 50km/h verpflichtet, aber muss die Infrastruktur dann auch unter diesen Rahmenbedingungen Dritten anbieten. D.h.: Möglichkeit des Weiterbetriebes durch Dritte mit 10km/h.
Die aber tatsächlich vorliegende Variante 3 (derzeit 10km/h und gleichzeitige Beantragung der dauerhaften Genehmigung von 10km/h mit Verweis auf §11 AEG und die Forderung von 50km/h für mögliche Interessenten) ist für mich juristisch auch nicht plausibel nachvollziehbar.
Gruß aus der Westeifel
Karl-Heinz
PS: Persönliche Meinung zur politischen Einordnung: Ich glaube unter den derzeitigen politischen Vorzeichen nicht mehr an eine Zukunft der Hunsrückquerbahn, wenn erst einmal ein EIU von §6 AEG befreit ist und gemäß §11 AEG ein uns in der Westeifel bestens bekannter Zustand eintritt, indem sich keiner mehr für die Instandhaltungspflicht zuständig fühlen muss.
Re: Langenlonsheim - Büchenbeuren steht zum Verkauf !!!
Und wenn die Hunsrückquerbahn dann abgerissen ist , wird der Hunsrück eingezäunt , und wieder Schafe und Wölfe gehalten !!!!
Gruß nachdenklicher Axel
Gruß nachdenklicher Axel
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Re: Langenlonsheim - Büchenbeuren steht zum Verkauf !!!
Im gegenwärtigen Zustand ist die Strecke mit 50 km/h befahrbar - rein theoretisch. So müsste Sie auch weiter betrieben werden. Als wir Büchenbeuren - Morbach in Betrieb nahmen, musste das auch so sein - da fahren wir auch 50.
DB Netz nahm 2008 die Strecke wieder in Betrieb, freute sich, unter den Bäumen noch Schienen zu finden und legte seitens der Betriebsleitung fest, dass erst mal nur mit 10 km/h gefahren wird wegen fehlender Sichtflächen und unklarem Oberbauzustand nach jahrelanger Vernachlässigung. EBA und DB nahmen an, 2010 würde schon fleißig gebaut, daher hat das EBA keine Einwände gegen die übergangsweise Herabsetzung der Geschwindkeit. Das war im Prinzip eine vorübergehende La-Stelle (halt 45 km lang).
Jetzt schreiben wir bald schon 2013 und immer ist noch nichts passiert. Es gab wohl EVU - wir waren es nicht - die Beschwerde zu den 10 km/h erhoben haben. Nun soll aus der vorübergehenden La eine Dauer-La werden.
Aus meiner Sicht ist es eigentlich egal. Die Strecke zu befahren, ist wegen der Vegetation und den 100 Halten vor BÜ ein wahrer Kampf für Mensch und Lok. Sollen sie das doch so machen .... . Unterm Strich bleibt es sich eh gleich.
DB Netz nahm 2008 die Strecke wieder in Betrieb, freute sich, unter den Bäumen noch Schienen zu finden und legte seitens der Betriebsleitung fest, dass erst mal nur mit 10 km/h gefahren wird wegen fehlender Sichtflächen und unklarem Oberbauzustand nach jahrelanger Vernachlässigung. EBA und DB nahmen an, 2010 würde schon fleißig gebaut, daher hat das EBA keine Einwände gegen die übergangsweise Herabsetzung der Geschwindkeit. Das war im Prinzip eine vorübergehende La-Stelle (halt 45 km lang).
Jetzt schreiben wir bald schon 2013 und immer ist noch nichts passiert. Es gab wohl EVU - wir waren es nicht - die Beschwerde zu den 10 km/h erhoben haben. Nun soll aus der vorübergehenden La eine Dauer-La werden.
Aus meiner Sicht ist es eigentlich egal. Die Strecke zu befahren, ist wegen der Vegetation und den 100 Halten vor BÜ ein wahrer Kampf für Mensch und Lok. Sollen sie das doch so machen .... . Unterm Strich bleibt es sich eh gleich.
Bernd Andreas Heinrichsmeyer
http://www.heinrichsmeyer.com
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Re: Langenlonsheim - Büchenbeuren steht zum Verkauf !!!
Hallo zusammen,
in der Rhein Zeitung vom 22.11.2012 steht unter "Bad Kreuznach" ein Beitrag zur Hunsrückbahn und den weiteren Planfeststellungsverfahren. Der Link hierzu ist in der Regionalen Presseschau.
Von einem angedachten Verkauf ist dort nicht die Rede oder die Redaktion weiß nichts davon.
MfG
jojo54
in der Rhein Zeitung vom 22.11.2012 steht unter "Bad Kreuznach" ein Beitrag zur Hunsrückbahn und den weiteren Planfeststellungsverfahren. Der Link hierzu ist in der Regionalen Presseschau.
Von einem angedachten Verkauf ist dort nicht die Rede oder die Redaktion weiß nichts davon.
MfG
jojo54
Re: Langenlonsheim - Büchenbeuren steht zum Verkauf !!!
Im Grundgesetz heißt es: Eigentum verpflichtet.
Wer entlang der Westeifelbahn Gerolstein - Prüm wandert, die sich seit Jahren im Eigentum der Stadt Gerolstein und der VG Prüm befindet, wird davon vielleicht nix merken. Man lehnt sich eben mit Verweis auf §11 AEG zurück...
Und die Bedeutung einer Genehmigung bzw. Nicht-Genehmigung nach §11 AEG ist ja auch von der Hunsrückquerbahn hinlänglich bekannt: Wer vor einigen Jahren über DB-Gleise nach Simmern fahren wollte, erhielt eine Absage des EIU: Die Strecke sei wegen Infrastrukturmängeln (Spurerweiterungen) gesperrt worden und die Reparaturkosten ständen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Hiermit hätte die Geschichte bereits vorbei sein können. Doch es war eben die eisenbahnrechtliche Prüfung, welche dazu führte, dass ein Gericht den Eigentümer dennoch in die Pflicht nahm und eine Instandsetzung forderte. Da eben die Genehmigung nach §11 AEG noch nicht vorgelegen hatte...
Was geschah danach?
Laut Beitrag Bernd Heinrichsmeyer führte das Urteil in der Praxis zu einer "Wiederinbetriebnahme" für 10km/h im Jahr 2008, einer jahrelangen "Dauer-LA" über 45 Kilometer und einer Ausschreibung nach §11 AEG mit einem Ist-Zustand von 10km/h und einem gleichzeitigen Soll-Zustand lt. Ausschreibung von 50km/h.
Für mich stellt sich damit die Frage: Ist das EIU seinen Verpflichtungen als Eigentümer hiermit hinreichend nachgekommen oder nicht? Wurde das o.g. Urteil hinreichend umgesetzt oder nicht?
Nun kann man argumentieren, dass man nicht darauf "herumreiten" solle: Kosten und Nutzen ständen schließlich im Moment in keinem Verhältnis. Eigentum verpflichte, aber man solle da mit dem EIU gnädiger sein. Doch bei einem sich im Bundeseigentum befindenden EIU, dessen Konzern sich auch das Sponsoring von Fußballvereinen leistet, könnte ich gut damit leben, falls dieses EIU dennoch in die Hunsrückquerbahn investieren würde/müsste.
Ob dies juristisch notwendig ist oder nicht, weiß ich nicht. Das sind eben die beiden o.g. Fragestellungen.
Doch ich glaube zu wissen: Eine Genehmigung nach §11 AEG könnte den Weg für einen Zustand wie auf der o.g. Westeifelbahn Gerolstein - Prüm frei machen (egal, wie "gut" die Absichten jetzt sind). Nehmen wir den Fall an, den ich persönlich für nicht ganz unrealistisch halte: RLP beerdigt irgendwann ganz offiziell die Reaktivierung und die Genehmigung nach §11 AEG für die Hunsrückquerbahn liegt vor:
- das EIU wäre davon befreit, dass die Infrastruktur weiterhin Dritten zur Befahrung zur Verfügung stehen muss,
- das EIU wäre von allen Instandsetzungsmaßnahmen zum Erhalt eines betriebsfähigen Zustandes (juristisch) befreit,
- die Infrastruktur wäre letztlich nur noch eine Immobillie, die als solche Dritten angeboten werden könnte (unter Einhaltung §23 AEG).
- ob eine Übernahme durch NE-Bahnen gegen den Willen des Streckeneigentümers noch realistisch wäre, dürfte mit Verweis auf den Rechtsstreit Westeifelbahn zumindest als "unsicher" einzuschätzen sein.
Gruß Karl-Heinz aus der Westeifel
Wer entlang der Westeifelbahn Gerolstein - Prüm wandert, die sich seit Jahren im Eigentum der Stadt Gerolstein und der VG Prüm befindet, wird davon vielleicht nix merken. Man lehnt sich eben mit Verweis auf §11 AEG zurück...
Und die Bedeutung einer Genehmigung bzw. Nicht-Genehmigung nach §11 AEG ist ja auch von der Hunsrückquerbahn hinlänglich bekannt: Wer vor einigen Jahren über DB-Gleise nach Simmern fahren wollte, erhielt eine Absage des EIU: Die Strecke sei wegen Infrastrukturmängeln (Spurerweiterungen) gesperrt worden und die Reparaturkosten ständen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Hiermit hätte die Geschichte bereits vorbei sein können. Doch es war eben die eisenbahnrechtliche Prüfung, welche dazu führte, dass ein Gericht den Eigentümer dennoch in die Pflicht nahm und eine Instandsetzung forderte. Da eben die Genehmigung nach §11 AEG noch nicht vorgelegen hatte...
Was geschah danach?
Laut Beitrag Bernd Heinrichsmeyer führte das Urteil in der Praxis zu einer "Wiederinbetriebnahme" für 10km/h im Jahr 2008, einer jahrelangen "Dauer-LA" über 45 Kilometer und einer Ausschreibung nach §11 AEG mit einem Ist-Zustand von 10km/h und einem gleichzeitigen Soll-Zustand lt. Ausschreibung von 50km/h.
Für mich stellt sich damit die Frage: Ist das EIU seinen Verpflichtungen als Eigentümer hiermit hinreichend nachgekommen oder nicht? Wurde das o.g. Urteil hinreichend umgesetzt oder nicht?
Nun kann man argumentieren, dass man nicht darauf "herumreiten" solle: Kosten und Nutzen ständen schließlich im Moment in keinem Verhältnis. Eigentum verpflichte, aber man solle da mit dem EIU gnädiger sein. Doch bei einem sich im Bundeseigentum befindenden EIU, dessen Konzern sich auch das Sponsoring von Fußballvereinen leistet, könnte ich gut damit leben, falls dieses EIU dennoch in die Hunsrückquerbahn investieren würde/müsste.
Ob dies juristisch notwendig ist oder nicht, weiß ich nicht. Das sind eben die beiden o.g. Fragestellungen.
Doch ich glaube zu wissen: Eine Genehmigung nach §11 AEG könnte den Weg für einen Zustand wie auf der o.g. Westeifelbahn Gerolstein - Prüm frei machen (egal, wie "gut" die Absichten jetzt sind). Nehmen wir den Fall an, den ich persönlich für nicht ganz unrealistisch halte: RLP beerdigt irgendwann ganz offiziell die Reaktivierung und die Genehmigung nach §11 AEG für die Hunsrückquerbahn liegt vor:
- das EIU wäre davon befreit, dass die Infrastruktur weiterhin Dritten zur Befahrung zur Verfügung stehen muss,
- das EIU wäre von allen Instandsetzungsmaßnahmen zum Erhalt eines betriebsfähigen Zustandes (juristisch) befreit,
- die Infrastruktur wäre letztlich nur noch eine Immobillie, die als solche Dritten angeboten werden könnte (unter Einhaltung §23 AEG).
- ob eine Übernahme durch NE-Bahnen gegen den Willen des Streckeneigentümers noch realistisch wäre, dürfte mit Verweis auf den Rechtsstreit Westeifelbahn zumindest als "unsicher" einzuschätzen sein.
Gruß Karl-Heinz aus der Westeifel
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Re: Langenlonsheim - Büchenbeuren steht zum Verkauf !!!
Nur, damit ich nicht missverstanden werde: Ich begrüße das Vorgehen der DB Netz nicht und stimme in den Rechtsauffassungen des Westeifelbahners in vielen Punkten überein. Die DB hat sich durch viele Bestimmungen des Urteils durchgemogelt und macht dies planmäßig, in voller Absicht und wissend um die Klippe, an der man rechtlich damit steht. Eigentlich eine Sauerei, denn mit geringem Aufwand wäre manches besser auszugestalten.
Es ist halt einfach nur die Frage, wieviele "Kriege" man als EVU führt und ob man seine Energie nicht anderweitig sinnvoller einbringen kann. Fußballvereine wird die DB weiterhin sponsorn - mit oder ohne Mehrkosten im Hunsrück. Das Argument stimmt, bringt aber nix. Es ist auch mein Steuergeld, was letztlich für ggf. sinnlose Investionen auf der Hunsrückbahn verblasen wird. Insofern sehe ich das recht nüchtern, obwohl wir wohl mit unserer Insellage zu den am meisten Geschädigten aus der Sache zu werten sind.
Wenn die Reaktivierung bis zum Hahn nicht kommt, dann ist die Hunsrückbahn langfristig aller Wahrscheinlichkeit nach tot. Und das von Langenlonsheim bis Hermeskeil. Es sei denn, ein reicher Onkel Dagobert tritt auf den Plan. Also bleibt nur das Hoffen auf die Wiederinbetriebnahme und Daumen drücken. Derweil soll die DB halt legal 10 km/h fahren.
Es ist halt einfach nur die Frage, wieviele "Kriege" man als EVU führt und ob man seine Energie nicht anderweitig sinnvoller einbringen kann. Fußballvereine wird die DB weiterhin sponsorn - mit oder ohne Mehrkosten im Hunsrück. Das Argument stimmt, bringt aber nix. Es ist auch mein Steuergeld, was letztlich für ggf. sinnlose Investionen auf der Hunsrückbahn verblasen wird. Insofern sehe ich das recht nüchtern, obwohl wir wohl mit unserer Insellage zu den am meisten Geschädigten aus der Sache zu werten sind.
Wenn die Reaktivierung bis zum Hahn nicht kommt, dann ist die Hunsrückbahn langfristig aller Wahrscheinlichkeit nach tot. Und das von Langenlonsheim bis Hermeskeil. Es sei denn, ein reicher Onkel Dagobert tritt auf den Plan. Also bleibt nur das Hoffen auf die Wiederinbetriebnahme und Daumen drücken. Derweil soll die DB halt legal 10 km/h fahren.
Bernd Andreas Heinrichsmeyer
http://www.heinrichsmeyer.com
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Re: Langenlonsheim - Büchenbeuren steht zum Verkauf !!!
Um hier mal etwas noch klarzustellen. Die Strecke ist auch mit 10 KM/h derzeit nicht zu befahren. Die Strecke ist momentan überhaupt nicht befahrbar und alle bestellten Trassen im letzten halben Jahr wurden wegen unbefahrbarkeit abgelehnt.
Eine Befahrbareit mit 10 KM/h wäre derzeit also sogar eine Verbesserung des Zustandes.
Eine Befahrbareit mit 10 KM/h wäre derzeit also sogar eine Verbesserung des Zustandes.
Gruß: Schimi