Hallo ihr Leut',
das Studium der EBO § 14 hat mir nicht wirklich weitergeholfen, deswegen hoffe ich, dass das entsprechende Fachwissen hier im Forum vorhanden ist.
Fragen zum Flankenschutz für Zugfahrten - ohne Schutzweiche(n):
1) In welchen Fällen ist der Flankenschutz durch ein niedriges Ls ausreichend?
2) Wann muss der Flankenschutz durch ein niedriges Ls um eine Gleissperre ergänzt werden?
3) In welchen Fällen müssen sich bei fehlenden Schutzweichen zwei Haltsignale vor der Einmündungsstelle befinden?
4) Kann man die diesbezüglichen Regelungen vielleicht in einer Infrastrukturrichtlinie die man kaufen kann nachlesen?
Für alle sachdienlichen Hinweise bedankt sich schon jetzt
euer
InterCargo
Signalisierungsfrage an die Eisenbahn-Infrastrukturfachleute
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- Amtsrat A12
- Beiträge: 1349
- Registriert: Di 20. Mai 2008, 20:41
Re: Signalisierungsfrage an die Eisenbahn-Infrastrukturfachleute
Hallo Intercargo ich denke das es so ist:
1) In welchen Fällen ist der Flankenschutz durch ein niedriges Ls ausreichend?
Ich denke in Hauptgleisen die durch ein Gruppenausfahrsignal geregelt werden. Hier darf jedoch keine "Bewegung" in einem anderen Gleis bestehen (z.B. bei Durchfahrt Rangierverbot).
2) Wann muss der Flankenschutz durch ein niedriges Ls um eine Gleissperre ergänzt werden?
Hier glaube ich wird eine Gleissperre bei Nebengleisen eingesetzt.
3) In welchen Fällen müssen sich bei fehlenden Schutzweichen zwei Haltsignale vor der Einmündungsstelle befinden?
Wenn der Durchrutschweg ausreichend ist, bzw. wenn nur eine Zugfahrt auf ein Signal stattfindet und ein anderer zug bereits steht (Überholgleise). Auf der Rheinschiene wird in bestimmten Bahnhöfen eine Standortmeldung bei Überholung abgegeben, wenn der zu überholende Zug vor dem Signal steht. Erst jetzt wird dann die Durchfahrt für den anderen Zug geregelt.
Ob das alles 100% stimmt weis ich auch nicht. Besonderheiten in Bahnhöfen stehen normal im Bahnhofsbuch.
Gruß Martin
1) In welchen Fällen ist der Flankenschutz durch ein niedriges Ls ausreichend?
Ich denke in Hauptgleisen die durch ein Gruppenausfahrsignal geregelt werden. Hier darf jedoch keine "Bewegung" in einem anderen Gleis bestehen (z.B. bei Durchfahrt Rangierverbot).
2) Wann muss der Flankenschutz durch ein niedriges Ls um eine Gleissperre ergänzt werden?
Hier glaube ich wird eine Gleissperre bei Nebengleisen eingesetzt.
3) In welchen Fällen müssen sich bei fehlenden Schutzweichen zwei Haltsignale vor der Einmündungsstelle befinden?
Wenn der Durchrutschweg ausreichend ist, bzw. wenn nur eine Zugfahrt auf ein Signal stattfindet und ein anderer zug bereits steht (Überholgleise). Auf der Rheinschiene wird in bestimmten Bahnhöfen eine Standortmeldung bei Überholung abgegeben, wenn der zu überholende Zug vor dem Signal steht. Erst jetzt wird dann die Durchfahrt für den anderen Zug geregelt.
Ob das alles 100% stimmt weis ich auch nicht. Besonderheiten in Bahnhöfen stehen normal im Bahnhofsbuch.
Gruß Martin