Hallo Peter,
klasse Bilder aus interessanten Perspektiven, gefallen mir alle wirklich gut!
Leider ist die Zugleitbetriebsstrecke Remscheid Hbf - Remscheid-Bliedinghausen beim zuständigen Eisenbahn Infrastrukturunternehmen immer wieder in der Diskussion insbesondere wegen der notwendigen Unterhaltungskosten.
Dem Vernehmen nach, müssen verschiedene Kunstbauwerke (z.B. Stützmauern, usw. ...) instandgesetzt bzw. erneuert werden.
Jedoch benötigt die im Raum Remscheid ansässige metallverarbeitende Industrie den - auch international genutzen - Bahnanschluss dringend, somit liegt m.E. weiterhin ein Verkehrsbedürfnis nach § 23 AEG
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
vor:
§ 23 Freistellung von Bahnbetriebszwecken
(1) Die zuständige Planfeststellungsbehörde stellt für Grundstücke, die Betriebsanlage
einer Eisenbahn sind oder auf dem sich Betriebsanlagen einer Eisenbahn befinden, auf
Antrag des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, des Eigentümers des Grundstücks oder
der Gemeinde, auf deren Gebiet sich das Grundstück befindet, die Freistellung von den
Bahnbetriebszwecken fest, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine
Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist.
Mit nachdenklichen Grüßen vom
InterCargo