Hallo Horst, was du schreibst ist ja so eigentlich garnicht verkehrt, aber ich muß dir leider etwas widersprechen.Horst Heinrich hat geschrieben:Der Straßenbaulastträger sitzt es aus ("Eine VG hat wichtigeres zu tun...") , das EIU hat kein Interesse, dem fremden EVU den "Weg frei" zu machen, das EBA verhält sich -na ich hoffe mal zumindest neutral-, wartet also ab, ob überhaupt was geschieht...,wenn man jetzt mal gehässig sein wollte,müßte man feststellen:eta176 hat geschrieben:allerdings fehlte die entsprechende Straßenbeschilderung
... und fehlt offenbar bis heute - wie lange soll dass denn noch gehen, werte VG Bad Marienberg ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?
Wenn das EVU (das ja an der Front sitzt und den Ärger der Kunden einfängt) an einer schnellen Aufhebung der La interessiert ist., müßte es selbst zu Erdbohrer,Fertigzement und Wasserwaage greifen und die Beschilderung gewissermaßen auf eigene Kappe (und Rechnung) nachrüsten.
Dann müßte ja das EBa die La aufheben.
Später könnte man dann ja mal vorsichtig bei der VG anfragen, ob sie denn bereit wären, wenigstens die Materialkosten zu tragen, die ja auch bei einer Ausführung der Maßnahme durch VG-Kräfte entstanden wären.
Vielleicht geht es ja so schneller - nur: So kann es auf Dauer aber nicht funktionieren. Wäre ich dort Anlieger und Wegebenutzer, ich würde bei der Kommunalaufsicht eine Beschwerde wegen Amtspflichtverletzung und bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Unterlassung gegen den VG-Bürgermeister als verantwortlichen Behördenleiter einreichen. Natürlich gingen Abschriften der Schriftsätze an die lokale Presse und den SWR.
Ich verwette einen Kasten feinsten Moselriesling, daß dann nach einer Woche eine Beschilderung aufgestellt wäre.
Also: Mut ihr Wäller zu zivilem Ungehorsam und zum Aufstand gegen Unrecht - als Konsensjunkie lebt es sich viel zu langweilig!
Der BÜ wurde zwischenzeitlich mit 5!!! nagelneuen Andreaskreuzen versehen, man bedenke dabei das es sich hier NICHT um eine Kreis-, Landes- oder noch höher eingestufte Straße handelt, es ist nur ein kleiner popliger Feldweg, der wenn überhaupt von einem Bauern oder Fußgängern genutzt wird.
Des weiteren befindet sich etwa 100m hinter dem BÜ eine Wegschranke die zu 95% immer geschlossen ist.
Wenn es meine Zeit erlaubt werde ich in den nächsten Tagen mal dort vorbei fahren um ein paar Bilder zu machen, die dann hier zu sehen sind.
Aber muß man denn einen Feldweg sichern als wär's ne Autobahn, nur weil so ein ******** drüber rasen mußte ohne es überhaupt zu dürfen???