reinout hat geschrieben: ↑Mo 17. Jan 2022, 11:11
Einfach Wow! Danke, Dieselpower. Solche Bilddokumente gibt es nicht oft, erst recht nicht vom Eifelquerbahn. Für mich als Modellbahner ist es auch eine super-nützliche Video. Ich habe beim anschauen eine Menge Notitzen gemacht, also werde ich später noch ein paar Fragen/Lob/usw haben. Zuerst mal eine normale Arbeitstag erledigen
Zu minute 5:21 habe ich glaub ich jedenfalls das richtige Eisenbahn Journal Heft schon gefunden:
Eine erste Frage, wenn ok, habe ich schon: um 1:43 gibt es ein Buchfahrplan für die Übergabe. Als Triebfahrzeug steht "Tfz 290 SG" und "Tfz 215 LG" angedeutet.
Wikipedia sagt zu LG Leerwagengüterzug. Was wäre "SG"?
Und wurde eine 215 nur benutzt wenn es nur leere Wagen zu befördern gab? Umlauftechnisch wäre die Unterschied doch etwas unpraktisch.
Na gut:
danke für die Video!
Reinout
Hallo Reinout, Hallo zusammen....
Danke erst mal an alle für das schöne Feed...nein, für die schöne Resonanz....
Ja, das EJ-Heft hatte ich an jenem Tag dabei, und die echten Eisenbahner, die damals noch unterwegs waren, interessierten sich sehr dafür, wie man anhand der Aufnahmen der "verlängerten Frühstückspause" sehr schön sieht....
Die Einträge im Buchfahrplan beziehen sich nicht auf die Zuggattungen. LG und SG stehen hier für Langsam- und Schnellgang. Die meisten dieselhydraulischen Loktypen der Bundesbahn haben ein Stufengetriebe mit einem Schnell- oder Streckengang oder eben einem Langsamgang, auch Rangiergang genannt. Daraus resultieren unterschiedliche Übersetzungen und Höchstgeschwindigkeiten, das wird dann auch im Buchfahrplan vermerkt, welcher Gang für die Fahrt vorgesehen ist. Allerdings ist das dann die Fahrplanvorgabe, anhand welcher die Fahrzeit errechnet wird, nicht unbedingt die maximale Anhängelast, in diesem Falle wäre der Wert
unterstrichen, oder mit dem Kürzel GL für Grenzlast versehen.
Je nach Bedarf oder Verfügbarkeit konnte hier also anstatt der 290 auch eine 215 genommen werden. Bei Überschreitung der Fahrplanlasten muß die BZ informiert, und Weisung eingeholt werden. Daß man das damals in der Eifel auch so gehandhabt hat, wage ich zu bezweifeln. Falls die LAst der 290 im SG überschritten worden wäre, hätte man wohl die niedrige Höchstgeschwindigkeit (40 km/h) in Kauf genommen, weil sie auf dieser Strecke ausgereicht hätten, und wäre einfach im LG gefahren, oder hätte es bei geringfügiger Überschreitung schlicht ignoriert. Eine 215 schafft im Langsamgang übrigens noch 100 km/h - für Güterzüge also völlig ausreichend.
Bei der Bahn muß man auch zwischen Groß- und Kleinschreibung der Kürzel unterscheiden, die Zuggattungsunterscheidung Sg/Lg wäre mit einem kleinen "g" geschrieben....der kleine Unterschied macht's...
Alle Fragen beantwortet? Na, dann her mit neuen....
Gruß, Marko