Eine eher "ungewöhnliche" Einleitung hat der Gerichtsreport der Ww Zeitung vom 13.04.2024 über die
Verhandlung (des in diesem Thread beschriebenen Ereignisses mit den Reifen auf dem Gleis der Ober-
westerwaldbahn) vor dem AG Westerburg:
"Es ist ein ungewöhnlicher Prozess, der kurz und bündig am Westerburger Amtsgericht abgehandelt wird.
Ungewöhnlich, weil ein junger Mann angeklagt ist, im August 2021 die Sicherheit des Schienenverkehrs
beeinträchtigt zu haben."
Die Bahnpolizei, so informierte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, habe festgehalten, dass in der Tat-
nacht ein unerwartet starker Sturm war. Das Firmengelände sei gepflastert, die Betonpfähle des Zauns
hätten einen „anständigen Sockel“.
Ein Reifenstapel war ins Rutschen gekommen, die Reifen hatten den Zaun eingedrückt – und "einige von
ihnen rutschen auf die Schiene". Um 4.55 Uhr näherte sich eine Bahn dieser Stelle. Der Triebwagen fuhr
über die Reifen, entgleist jedoch zum Glück nicht. Allerdings sei ein Sachschaden von
rund 4000 € ent-
standen.
Der Verteidiger des 25-jährigen Studenten - der 2021 den Betrieb mit den Reifen leitete, und aktuell im
Ausland studiere, mitten in der Examensarbeit stecke und daher von seinem RA vertreten wurde - regte
eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 600 Euro an. Der Vertreter der Staatsanwalt-
schaft stimmte der Einstellung mit einigen Auflagen zu.
Der Richter fasste zusammen, dass von den Verfahrensbeteiligten die Rechtslage erörtert wurde. Auch er
könne keine schwere Schuld erkennen, die einem Freispruch entgegenstehen würde. Dann erging der Be-
schluss, dass das Verfahren für sechs Monate vorläufig eingestellt wird. In dieser Zeit soll der Student die
600 Euro in Raten an die Staatskasse zahlen. ...
Der Artikel steht - hinter der üblichen Bezahlschranke - auch online:
https://www.rhein-zeitung.de/region/aus ... 43872.html
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