Kaiserbahnhof Niedermendig soll Bahnsteigdach verlieren
Verfasst: Do 30. Jul 2020, 03:03
Der Landesbetrieb Mobilität in Koblenz veröffentlicht auf seiner Homepage die Planfeststellungs-Unterlagen
der DB für den Umbau Verkehrsstation Mendig
https://lbm.rlp.de/de/themen/baurecht/p ... rsstation/
Zur Illustration zitiere ich das Foto aus dem Formsignal-Beitrag von Andreas T:
auf dem neuen 140m langen Außenbahnsteig (55cm üSO). Der Mittelbahnsteig ist dann weg,
ebenso das historische Bahnsteigdach. Dort stehen dann zwei "denkmalgerechte" EInheits-
wetterunterstände auf dem ebenfalls 55cm-Bahnsteig, der zum Gebäude noch eine rückwär-
tige Stützmauer mit Geländer erhalten soll
Aus dem Dokument 01 Erlaeuterungsbericht (476 kB)
Bahnsteigdach
Derzeit befindet sich auf dem Hausbahnsteig (Bstg.1) ein Bahnsteigdach. Dieses ist auf
Stützen bzw. am Empfangsgebäude gelagert. Es steht zur Hälfte auf bahneigenem Gelände.
Die andere Hälfte steht auf Privatgrund.
Eine Rückfrage bei der Denkmalschutzbehörde ergab, dass das Dach nicht unter Denkmal-
schutz steht. Da es an einem denkmalgeschützten Gebäude gelagert ist, ist für dessen
Rückbau dennoch eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.
Sowohl die DB Station&Service AG, das Bahnhofsmanagement Koblenz sowie der Eigentümer
des Empfangsgebäudes äußerten den Wunsch, das Bahnsteigdach ersatzlos zurückzubauen.
Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung wurde erteilt.
Abmessungen
Länge: ca. 34,00 m
Breite: ca. 7,00 m
Höhe: ca. 4,25 m
9.2.7 Schutzgut „Kultur und Sachgüter“
Das Vorhaben berührt keine Kultur- und Sachgüter.
Laut Erläuterungsbericht sollte die Maßnahme „Umbau Verkehrsstation Mendig“ von August
bis Ende September 2020 andauern. ABER:
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
die nach § 73 VwVfG angeordnete Auslegung der Planunterlagen durch eine Veröffentlichung
im Internet ersetzt. In der Zeit vom 20.07.2020 bis einschließlich zum 19.08.2020 werden
die Planunterlagen auf der Internetseite [des LBM s.o.] veröffentlicht.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen
nach Ablauf der oben genannten Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich zum 02.09.2020,
unter Angabe von Name und Anschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.
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Ich frage mich, aus welchen Gründen gibt es in Rheinland-Pfalz überhaupt noch Denkmalschutz-
behörden, wenn weder die Untere Ebene beim Kreis, noch die als "Fachbehörde" zuständige
Landesbehörde - unter ihrem hochtrabenden Namen "Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE)"
in Mainz - nicht Willens sind, Denkmäler auch zu schützen - und das Dach ist definitiv ein Teil des
Denkmals "Kaiserbahnhof".
.
der DB für den Umbau Verkehrsstation Mendig
https://lbm.rlp.de/de/themen/baurecht/p ... rsstation/
Zur Illustration zitiere ich das Foto aus dem Formsignal-Beitrag von Andreas T:
Ein solches Foto ist nach dem Umbau nicht mehr wiederholbar. Der Fotograf stünde zukünftig
auf dem neuen 140m langen Außenbahnsteig (55cm üSO). Der Mittelbahnsteig ist dann weg,
ebenso das historische Bahnsteigdach. Dort stehen dann zwei "denkmalgerechte" EInheits-
wetterunterstände auf dem ebenfalls 55cm-Bahnsteig, der zum Gebäude noch eine rückwär-
tige Stützmauer mit Geländer erhalten soll
Aus dem Dokument 01 Erlaeuterungsbericht (476 kB)
Bahnsteigdach
Derzeit befindet sich auf dem Hausbahnsteig (Bstg.1) ein Bahnsteigdach. Dieses ist auf
Stützen bzw. am Empfangsgebäude gelagert. Es steht zur Hälfte auf bahneigenem Gelände.
Die andere Hälfte steht auf Privatgrund.
Eine Rückfrage bei der Denkmalschutzbehörde ergab, dass das Dach nicht unter Denkmal-
schutz steht. Da es an einem denkmalgeschützten Gebäude gelagert ist, ist für dessen
Rückbau dennoch eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.
Sowohl die DB Station&Service AG, das Bahnhofsmanagement Koblenz sowie der Eigentümer
des Empfangsgebäudes äußerten den Wunsch, das Bahnsteigdach ersatzlos zurückzubauen.
Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung wurde erteilt.
Abmessungen
Länge: ca. 34,00 m
Breite: ca. 7,00 m
Höhe: ca. 4,25 m
9.2.7 Schutzgut „Kultur und Sachgüter“
Das Vorhaben berührt keine Kultur- und Sachgüter.
Laut Erläuterungsbericht sollte die Maßnahme „Umbau Verkehrsstation Mendig“ von August
bis Ende September 2020 andauern. ABER:
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
die nach § 73 VwVfG angeordnete Auslegung der Planunterlagen durch eine Veröffentlichung
im Internet ersetzt. In der Zeit vom 20.07.2020 bis einschließlich zum 19.08.2020 werden
die Planunterlagen auf der Internetseite [des LBM s.o.] veröffentlicht.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen
nach Ablauf der oben genannten Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich zum 02.09.2020,
unter Angabe von Name und Anschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.
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Ich frage mich, aus welchen Gründen gibt es in Rheinland-Pfalz überhaupt noch Denkmalschutz-
behörden, wenn weder die Untere Ebene beim Kreis, noch die als "Fachbehörde" zuständige
Landesbehörde - unter ihrem hochtrabenden Namen "Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE)"
in Mainz - nicht Willens sind, Denkmäler auch zu schützen - und das Dach ist definitiv ein Teil des
Denkmals "Kaiserbahnhof".
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