Land NRW fördert Maßnahmen bei KSW
Verfasst: Di 30. Jun 2020, 22:26
Die Landesregierung NRW fördert die Sanierung der Schieneninfrastruktur von nicht bundeseigenen Eisenbahnen
(NE-Bahnen) mit rund zwei Millionen Euro. Verkehrsminister Hendrik Wüst hat am Montag (29.06.2020) insgesamt
zehn Förderbescheide an sieben Verkehrs-, Logistik- und Eisenbahnunternehmen übergeben.
Weitere drei Förderbescheide über insgesamt rund 104.000 Euro erhält die Kreisbahn Siegen-Wittgenstein GmbH (KSW)
als Kofinanzierung zu Fördermitteln des Bundes für Maßnahmen in den Betriebsabteilungen Freien Grunder Eisenbahn (FGE),
Kleinbahn Weidenau-Deutz (KWD) und Eisern-Siegener Eisenbahn (ESE). Die Fördermittel werden für die Erneuerung eines
Schrankenantriebes am BÜ Stumme-Loch-Weg im Bahnhof Eintracht, die Erneuerung des BÜ Wildener Straße in Neunkirchen
und die Erneuerung von Schwellen im Vorbahnhof Weidenau eingesetzt.
Christian Betchen, Geschäftsführer der KSW: „Gerade in einer wirtschaftlich herausfordernden Zeit ist es unerlässlich, den
eingeschlagenen Weg konsequent weiter zu verfolgen und dringend erforderliche Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen der
Schieneninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen mit der NE-Förderung voranzutreiben. Damit gewährleistet die Landesregierung
ein Höchstmaß an Planungssicherheit für unsere Infrastrukturbaumaßnahmen von denen letztlich auch unsere regionalen Gleis-
anschließer aus Industrie, Handel und Spedition profitieren."
Hintergrund
Das Geld kommt aus dem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen ,
das Mitte 2018 wiedereingeführt worden ist. Ziel des Förderprogramms ist es, den Investitionsstau auf den Strecken der NE-
Bahnen aufzulösen und Industrie- und Gewerbegebiete sowie Logistikstandorte wieder an die Hauptstrecken der Bahn anzu-
binden. Die Bundesförderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) in Höhe von max. 50 Pro-
zent für Ersatzinvestitionen wird vom Land auf maximal 90 Prozent aufgestockt. Der Bund fördert nur Ersatzinvestitionen
der NE-Bahnen. Das Land fördert zudem den Erhalt und die Erneuerung der Infrastrukturen mit einem Fördersatz von bis
zu 75 Prozent.
Für den Förderzeitraum 2018 bis 2021 konnten bereits über 70 Maßnahmen von 21 NE-Bahnen in Nordrhein-Westfalen mit
rund 15 Millionen Euro allein aus Landesmitteln bezuschusst werden.
Auszüge aus Pressemeldung des Verkehrsministeriums
.
(NE-Bahnen) mit rund zwei Millionen Euro. Verkehrsminister Hendrik Wüst hat am Montag (29.06.2020) insgesamt
zehn Förderbescheide an sieben Verkehrs-, Logistik- und Eisenbahnunternehmen übergeben.
Weitere drei Förderbescheide über insgesamt rund 104.000 Euro erhält die Kreisbahn Siegen-Wittgenstein GmbH (KSW)
als Kofinanzierung zu Fördermitteln des Bundes für Maßnahmen in den Betriebsabteilungen Freien Grunder Eisenbahn (FGE),
Kleinbahn Weidenau-Deutz (KWD) und Eisern-Siegener Eisenbahn (ESE). Die Fördermittel werden für die Erneuerung eines
Schrankenantriebes am BÜ Stumme-Loch-Weg im Bahnhof Eintracht, die Erneuerung des BÜ Wildener Straße in Neunkirchen
und die Erneuerung von Schwellen im Vorbahnhof Weidenau eingesetzt.
Christian Betchen, Geschäftsführer der KSW: „Gerade in einer wirtschaftlich herausfordernden Zeit ist es unerlässlich, den
eingeschlagenen Weg konsequent weiter zu verfolgen und dringend erforderliche Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen der
Schieneninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen mit der NE-Förderung voranzutreiben. Damit gewährleistet die Landesregierung
ein Höchstmaß an Planungssicherheit für unsere Infrastrukturbaumaßnahmen von denen letztlich auch unsere regionalen Gleis-
anschließer aus Industrie, Handel und Spedition profitieren."
Hintergrund
Das Geld kommt aus dem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen ,
das Mitte 2018 wiedereingeführt worden ist. Ziel des Förderprogramms ist es, den Investitionsstau auf den Strecken der NE-
Bahnen aufzulösen und Industrie- und Gewerbegebiete sowie Logistikstandorte wieder an die Hauptstrecken der Bahn anzu-
binden. Die Bundesförderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) in Höhe von max. 50 Pro-
zent für Ersatzinvestitionen wird vom Land auf maximal 90 Prozent aufgestockt. Der Bund fördert nur Ersatzinvestitionen
der NE-Bahnen. Das Land fördert zudem den Erhalt und die Erneuerung der Infrastrukturen mit einem Fördersatz von bis
zu 75 Prozent.
Für den Förderzeitraum 2018 bis 2021 konnten bereits über 70 Maßnahmen von 21 NE-Bahnen in Nordrhein-Westfalen mit
rund 15 Millionen Euro allein aus Landesmitteln bezuschusst werden.
Auszüge aus Pressemeldung des Verkehrsministeriums
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