SPNV-Nord: Beschluß für Studie zur Eifelquerbahn im SPNV
Verfasst: Mi 24. Jun 2020, 14:31
Die 63. Verbandsversammlung des SPNV-Nord beginnt am Donnerstag, 25. Juni 2020 um 11:30 Uhr
ausnahmsweise nicht im Großen Sitzungssaal des LBM, sondern in den Tagungsräumen des
CONTEL Hotel Koblenz, Pastor-Klein-Str. 19, 56073 Koblenz-Rauental (im sog. Moselbogen
nahe der Staustufe Koblenz)
https://www.google.de/maps/place/CONTEL ... d7.5773401
Unter TOP 7 soll im öffentlichen Teil der Sitzung nachfolgende Entscheidung getroffen werden:
Kurzbeschreibung:
Die Eifelquerbahn (EQB) ist seit der SPNV-Abbestellung ein Dauerthema der Reaktivierung. Der
technische Zustand der Strecke ist über die Jahre nicht besser geworden. Die Neugestaltung des
Bundes-GVFG bietet bislang nicht vorhandene Chancen für den SPNV. Bislang lag der Fokus der
EQB auf der Erhaltung der Infrastruktur und zweitrangig der Nutzung für Tourismus oder SPNV.
In dem vorliegenden neuen Ansatz sind Angebote hinsichtlich der Attraktivität zur täglichen
Nutzung erarbeitet worden. Bedient werden soll die Strecke mit einem schnellen RE auf der
Relation Gerolstein-Daun-Mayen-Koblenz. Auf dieser Basis ist nun eine technische und finanzielle
Bewertung der EQB erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung beschließt auf Basis der vorgestellten Angebotskonzeption die Durch-
führung einer Studie zur Ermittlung der technischen und finanziellen Voraussetzungen sowie
einer Potentialprognose der Nutzung der EifelQuerBahn für den SPNV und beauftragt die
Geschäftsstelle zur Umsetzung.
A. Sachverhalt/Vorhaben/Projekt
Die Reaktivierung der Eifelquerbahn für den SPNV wurde in den letzten zwei Jahrzehnten vielfach
untersucht und diskutiert. Die für den SPNV Nord zuletzt maßgebliche Grundlage war die NKU aus
dem Jahr 2009. Auf dieser Grundlage hatte der SPNV-Nord seinen Grundsatzbeschluss gefasst, die
Eifelquerbahn wieder für den SPNV zu nutzen. Bis dato scheiterte die Umsetzung dieses Beschlusses
daran, dass es nicht gelang, die Finanzierung für die notwendige Ertüchtigung der Infrastruktur
darzustellen. Die Neugestaltung des Bundes-GVFG bietet hier vorher nicht dagewesene Chancen für
den SPNV und so auch für die Eifelquerbahn.
Anders als bisher soll die Reaktivierung als Querspange im RE-Netz geprüft werden. Angedacht ist
ein schneller RE-Verkehr mit dem Zuglauf Gerolstein – Daun – Ulmen – Kaiseresch – Mayen Ost –
Mendig – Andernach und Durchbindung bis Koblenz und weiter nach Limburg in der derzeitigen
Lage der RB23. Die zwei jeweils stündlich verkehrenden RB zwischen Kaisersesch und Ander-
nach bzw. Mayen Ost und Andernach bleiben dabei zur Grundbedienung erhalten.
Es wurden drei verschiedene Arbeitsvarianten betrachtet mit Fahrplanankern jeweils in Koblenz bzw.
in Gerolstein mit unterschiedlich guten Anschlussverbindungen in Gerolstein und Andernach. Hierzu
wurden jeweils unterschiedlichen Streckenhöchstgeschwindigkeiten ohne Ausbauten und mit Aus-
bauten auf verschiedenen Abschnitten (nämlich einmal Monreal – Gerolstein bzw. zum anderen
Mayen West – Andernach) unterstellt.
Die Entscheidung fiel auf die Prämisse, dass in Gerolstein möglichst günstige Anschlüsse zu den
Zügen der Eifelbahn Richtung Köln und Trier hergestellt werden sollen, um die Erschließung der
Eifelregion maßgeblich zu verbessern.
Diese Varianten dienten als Grundlage der näher zu untersuchenden Varianten A und B und wurden
zur infrastrukturellen und fahrplantechnischen Prüfung an das Büro iRFP gesendet. Am 26.05.2020
erfolgte die Übermittlung eines ersten Zwischenstandes:
- Variante A sieht eine mäßigere Beschleunigung der Eifelquerbahn mit Erreichen des 00er-
Knotens Gerolstein (Ankunft ist Minute 53, Abfahrt Minute 03) vor mit Anschlüssen zu RB
der Eifelstrecke. Diese Variante kennzeichnet sich durch Streckengeschwindigkeiten bis
zu 80 km/h. Die Reisezeit zwischen Andernach und Gerolstein wird mit rd. 1:35 h angenom-
men, die Gesamtfahrzeit nach Koblenz beträgt ca. 2 h. Die Ankunft ist hier zur Minute 3.
Zugkreuzungen sind in Daun und Kaisersesch vorgesehen. Um die zwei stündlichen Regional-
bahnen verkehren zu lassen, sind zusätzliche Zugkreuzungen in Monreal und Thür erforderlich.
- Variante B sieht als Modifikation der Variante 4 eine massive Beschleunigung der
Eifelquerbahn vor mit Erreichen eines zukünftigen 30er-RE-Knotens in Gerolstein vor. Bei
dieser Variante wird die Reisezeit noch einmal um 20 Minuten reduziert. Hierfür würden
Streckengeschwindigkeiten von bis zu 100 km/h notwendig.
Schon die Variante A erfordert umfangreiche Oberbaumodifikationen bedingt durch die kurvenreiche
Bestandstreckenführung in der Eifel. Die Variante B wurde jedoch leider verworfen, da sie längere
Neutrassierungen nach Hauptbahnparametern erfordern würde und somit wirtschaftlich gar nicht
vertretbar wäre.
Um das skizzierte Bedienungskonzept mit der Variante A zu ermöglichen, wären nach derzeitigem
Kenntnisstand folgende Infrastrukturanpassungen an der Eifelquer- aber auch an der Pellenzbahn
erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass hier der reine RE zwar weniger Infrastruktur (weniger neue
Kreuzungsbahnhöfe) brauchen würde, aber dann auch keine Sonderzüge oder Güterzüge ohne Ausfall
der RE-Leistungen fahren könnten:
- Reaktivierung der Bahnhöfe Daun und Ulmen.
- Oberbaumodifikationen zur Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf bis zu 80 km/h V
max (Kurvenüberhöhungen).
- Instandsetzung von Ingenieurbauten.
- Zugkreuzungsmöglichkeiten in Daun, Kaisersesch, Monreal und Thür sind neu zu schaffen.
Weitere Zugkreuzungsmöglichkeiten für Sonderfahrten, Güterzüge und zur Betriebsstabilität
bzw. -flexibilität werden in den Bahnhöfen Dockweiler-Dreis und Ulmen empfohlen.
- Aufhebung der Verbote des gleichzeitigen Einfahrens insbesondere in den Bahnhöfen Mendig
und Kruft durch den Ersatz der Mittel- durch Seitenbahnsteigen. Hierbei muss die Anpassung
von Weichen und Signalstandorten, sowie eventuell der Einbau von Reisendensicherungen erfolgen.
- Umbau von Weichen, um Einfahrten in Bahnhöfe mit 60 km/h zu ermöglichen.
- Bei verschiedenen ungesicherten Bahnübergängen sind Auflassungen oder Änderungen erforderlich,
so der Einbau einer technischen Sicherung oder die Schaffung von Sichtdreiecken. Verlegung von
Einschaltkontakten zur Beseitigung von Langsamfahrstellen.
- Zur Anpassung der Leit- und Sicherungstechnik wird ein regionales ESTW für die gesamte Strecke
von Andernach nach Gerolstein empfohlen.
- Da der Bahnhof Kaisersesch weiterhin Endpunkt einer RB sein wird, werden geeignete Abstellkapazitäten
für Fahrzeuge geprüft. Von der einer möglichen Reaktivierung der Eifelquerbahn würden die Pellenzbahn
maßgeblich profitieren.
Die Machbarkeitsstudie soll die fahrplantechnischen und infrastrukturellen Möglichkeiten sowie das
hierdurch erreichbare Fahrgastpotenzial ermitteln und die Wirtschaftlichkeit einer Reaktivierung mit
einem schnellen RE-Zugangebot aufzeigen.
B. Regelung/Maßnahmen/Rechtsgrundlage
Landesgesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr vom 17. November 1995
(Nahverkehrsgesetz – NVG).
C. Alternativen
Zur Machbarkeitsstudie zu Reaktivierung der Eifelquerbahn mit schnellem RE-Verkehr und Ausbau zum
Rückgrat des ÖPNV in der Vulkaneifel besteht die Alternative, die Eifelquerbahn endgültig aus den SPNV-
Angebotskonzepten heraus zu nehmen. Damit würde die Strecke dann vermutlich dauerhaft nicht mehr
für den SPNV zur Verfügung stehen. In dem Fall bedarf eines neuen Beschluß(es) zur Aufhebung des da-
maligen Reaktivierunsgbeschluß(es).
Link zum pdf mit der Tischvorlage für den öffentlichen Teil der Sitzung:
https://www.spnv-nord.de/fileadmin/user ... eil_63.pdf
ausnahmsweise nicht im Großen Sitzungssaal des LBM, sondern in den Tagungsräumen des
CONTEL Hotel Koblenz, Pastor-Klein-Str. 19, 56073 Koblenz-Rauental (im sog. Moselbogen
nahe der Staustufe Koblenz)
https://www.google.de/maps/place/CONTEL ... d7.5773401
Unter TOP 7 soll im öffentlichen Teil der Sitzung nachfolgende Entscheidung getroffen werden:
Kurzbeschreibung:
Die Eifelquerbahn (EQB) ist seit der SPNV-Abbestellung ein Dauerthema der Reaktivierung. Der
technische Zustand der Strecke ist über die Jahre nicht besser geworden. Die Neugestaltung des
Bundes-GVFG bietet bislang nicht vorhandene Chancen für den SPNV. Bislang lag der Fokus der
EQB auf der Erhaltung der Infrastruktur und zweitrangig der Nutzung für Tourismus oder SPNV.
In dem vorliegenden neuen Ansatz sind Angebote hinsichtlich der Attraktivität zur täglichen
Nutzung erarbeitet worden. Bedient werden soll die Strecke mit einem schnellen RE auf der
Relation Gerolstein-Daun-Mayen-Koblenz. Auf dieser Basis ist nun eine technische und finanzielle
Bewertung der EQB erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung beschließt auf Basis der vorgestellten Angebotskonzeption die Durch-
führung einer Studie zur Ermittlung der technischen und finanziellen Voraussetzungen sowie
einer Potentialprognose der Nutzung der EifelQuerBahn für den SPNV und beauftragt die
Geschäftsstelle zur Umsetzung.
A. Sachverhalt/Vorhaben/Projekt
Die Reaktivierung der Eifelquerbahn für den SPNV wurde in den letzten zwei Jahrzehnten vielfach
untersucht und diskutiert. Die für den SPNV Nord zuletzt maßgebliche Grundlage war die NKU aus
dem Jahr 2009. Auf dieser Grundlage hatte der SPNV-Nord seinen Grundsatzbeschluss gefasst, die
Eifelquerbahn wieder für den SPNV zu nutzen. Bis dato scheiterte die Umsetzung dieses Beschlusses
daran, dass es nicht gelang, die Finanzierung für die notwendige Ertüchtigung der Infrastruktur
darzustellen. Die Neugestaltung des Bundes-GVFG bietet hier vorher nicht dagewesene Chancen für
den SPNV und so auch für die Eifelquerbahn.
Anders als bisher soll die Reaktivierung als Querspange im RE-Netz geprüft werden. Angedacht ist
ein schneller RE-Verkehr mit dem Zuglauf Gerolstein – Daun – Ulmen – Kaiseresch – Mayen Ost –
Mendig – Andernach und Durchbindung bis Koblenz und weiter nach Limburg in der derzeitigen
Lage der RB23. Die zwei jeweils stündlich verkehrenden RB zwischen Kaisersesch und Ander-
nach bzw. Mayen Ost und Andernach bleiben dabei zur Grundbedienung erhalten.
Es wurden drei verschiedene Arbeitsvarianten betrachtet mit Fahrplanankern jeweils in Koblenz bzw.
in Gerolstein mit unterschiedlich guten Anschlussverbindungen in Gerolstein und Andernach. Hierzu
wurden jeweils unterschiedlichen Streckenhöchstgeschwindigkeiten ohne Ausbauten und mit Aus-
bauten auf verschiedenen Abschnitten (nämlich einmal Monreal – Gerolstein bzw. zum anderen
Mayen West – Andernach) unterstellt.
Die Entscheidung fiel auf die Prämisse, dass in Gerolstein möglichst günstige Anschlüsse zu den
Zügen der Eifelbahn Richtung Köln und Trier hergestellt werden sollen, um die Erschließung der
Eifelregion maßgeblich zu verbessern.
Diese Varianten dienten als Grundlage der näher zu untersuchenden Varianten A und B und wurden
zur infrastrukturellen und fahrplantechnischen Prüfung an das Büro iRFP gesendet. Am 26.05.2020
erfolgte die Übermittlung eines ersten Zwischenstandes:
- Variante A sieht eine mäßigere Beschleunigung der Eifelquerbahn mit Erreichen des 00er-
Knotens Gerolstein (Ankunft ist Minute 53, Abfahrt Minute 03) vor mit Anschlüssen zu RB
der Eifelstrecke. Diese Variante kennzeichnet sich durch Streckengeschwindigkeiten bis
zu 80 km/h. Die Reisezeit zwischen Andernach und Gerolstein wird mit rd. 1:35 h angenom-
men, die Gesamtfahrzeit nach Koblenz beträgt ca. 2 h. Die Ankunft ist hier zur Minute 3.
Zugkreuzungen sind in Daun und Kaisersesch vorgesehen. Um die zwei stündlichen Regional-
bahnen verkehren zu lassen, sind zusätzliche Zugkreuzungen in Monreal und Thür erforderlich.
- Variante B sieht als Modifikation der Variante 4 eine massive Beschleunigung der
Eifelquerbahn vor mit Erreichen eines zukünftigen 30er-RE-Knotens in Gerolstein vor. Bei
dieser Variante wird die Reisezeit noch einmal um 20 Minuten reduziert. Hierfür würden
Streckengeschwindigkeiten von bis zu 100 km/h notwendig.
Schon die Variante A erfordert umfangreiche Oberbaumodifikationen bedingt durch die kurvenreiche
Bestandstreckenführung in der Eifel. Die Variante B wurde jedoch leider verworfen, da sie längere
Neutrassierungen nach Hauptbahnparametern erfordern würde und somit wirtschaftlich gar nicht
vertretbar wäre.
Um das skizzierte Bedienungskonzept mit der Variante A zu ermöglichen, wären nach derzeitigem
Kenntnisstand folgende Infrastrukturanpassungen an der Eifelquer- aber auch an der Pellenzbahn
erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass hier der reine RE zwar weniger Infrastruktur (weniger neue
Kreuzungsbahnhöfe) brauchen würde, aber dann auch keine Sonderzüge oder Güterzüge ohne Ausfall
der RE-Leistungen fahren könnten:
- Reaktivierung der Bahnhöfe Daun und Ulmen.
- Oberbaumodifikationen zur Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf bis zu 80 km/h V
max (Kurvenüberhöhungen).
- Instandsetzung von Ingenieurbauten.
- Zugkreuzungsmöglichkeiten in Daun, Kaisersesch, Monreal und Thür sind neu zu schaffen.
Weitere Zugkreuzungsmöglichkeiten für Sonderfahrten, Güterzüge und zur Betriebsstabilität
bzw. -flexibilität werden in den Bahnhöfen Dockweiler-Dreis und Ulmen empfohlen.
- Aufhebung der Verbote des gleichzeitigen Einfahrens insbesondere in den Bahnhöfen Mendig
und Kruft durch den Ersatz der Mittel- durch Seitenbahnsteigen. Hierbei muss die Anpassung
von Weichen und Signalstandorten, sowie eventuell der Einbau von Reisendensicherungen erfolgen.
- Umbau von Weichen, um Einfahrten in Bahnhöfe mit 60 km/h zu ermöglichen.
- Bei verschiedenen ungesicherten Bahnübergängen sind Auflassungen oder Änderungen erforderlich,
so der Einbau einer technischen Sicherung oder die Schaffung von Sichtdreiecken. Verlegung von
Einschaltkontakten zur Beseitigung von Langsamfahrstellen.
- Zur Anpassung der Leit- und Sicherungstechnik wird ein regionales ESTW für die gesamte Strecke
von Andernach nach Gerolstein empfohlen.
- Da der Bahnhof Kaisersesch weiterhin Endpunkt einer RB sein wird, werden geeignete Abstellkapazitäten
für Fahrzeuge geprüft. Von der einer möglichen Reaktivierung der Eifelquerbahn würden die Pellenzbahn
maßgeblich profitieren.
Die Machbarkeitsstudie soll die fahrplantechnischen und infrastrukturellen Möglichkeiten sowie das
hierdurch erreichbare Fahrgastpotenzial ermitteln und die Wirtschaftlichkeit einer Reaktivierung mit
einem schnellen RE-Zugangebot aufzeigen.
B. Regelung/Maßnahmen/Rechtsgrundlage
Landesgesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr vom 17. November 1995
(Nahverkehrsgesetz – NVG).
C. Alternativen
Zur Machbarkeitsstudie zu Reaktivierung der Eifelquerbahn mit schnellem RE-Verkehr und Ausbau zum
Rückgrat des ÖPNV in der Vulkaneifel besteht die Alternative, die Eifelquerbahn endgültig aus den SPNV-
Angebotskonzepten heraus zu nehmen. Damit würde die Strecke dann vermutlich dauerhaft nicht mehr
für den SPNV zur Verfügung stehen. In dem Fall bedarf eines neuen Beschluß(es) zur Aufhebung des da-
maligen Reaktivierunsgbeschluß(es).
Link zum pdf mit der Tischvorlage für den öffentlichen Teil der Sitzung:
https://www.spnv-nord.de/fileadmin/user ... eil_63.pdf