Was kommt auf deutsche Eisenbahnmuseen zu ?
Verfasst: Do 20. Jul 2017, 14:26
Behördenstreit um Eisenbahnmuseen in Deutschland eskaliert:
Welches Museum braucht welche Genehmigung von welcher Behörde?
Am Beispiel des Bahnpark Augsburg hat sich ein skurriler Behördenstreit entzündet, der fatale Auswirkungen auf viele Eisenbahnmuseen in ganz Deutschland haben könnte. Der Hintergrund: In Augsburg hat das städtische Ordnungsamt den seit vielen Jahren stattfindenden Museumbetrieb im Bahnpark untersagt und fordert eine Genehmigung zur Nutzungsänderung als Museum. Seit November 2016 schieben nun städtische Behörden und die bayerische Landeseisenbahnaufsicht Zuständigkeiten und Kompetenzen hin und her. Zwei Bauanträge, ein Planfeststellungsverfahren, ein „Antrag auf vorübergehende Nutzung von Räumlichkeiten“ und ein „Antrag auf Genehmigung von Veranstaltungen“ konnten nicht verhindern, dass der Museumsbetrieb nach wie vor ruht.
Nahezu alle Eisenbahnmuseen in Deutschland entstanden in ehemaligen Bahnbetriebswerken der Deutschen Bundesbahn und befinden sich noch heute in rechtlicher Hinsicht auf „Flächen für Eisenbahnbetriebszwecke“, wo nach Ansicht zahlreicher Juristen die Bauordnungsämter und Ordnungsämter der jeweiligen Kommunen den Museumsbetrieb weder genehmigen noch verbieten können oder müssen. Zuständig seien vielmehr die jeweiligen Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder. Eine besondere Genehmigung als Eisenbahnmuseum auf Eisenbahnbetriebsfläche sei nicht notwendig.
Falls sich im Fall Bahnpark jedoch tatsächlich die Rechtsauffassung des Augsburger Ordnungsamtes durchsetzen sollte, hätte dies möglicherweise gravierende Auswirkungen auf viele andere Eisenbahnmuseen in Deutschland, die dann für ihren Museumsbetrieb ebenfalls eine Genehmigung durch die Kommune bräuchten. Wie viele Eisenbahnmuseen in ganz Deutschland davon betroffen wären, lässt sich derzeit nicht abschätzen.
Mehr zu diesem Thema: http://www.vdmt.de/wp/index.php
Gruß Reiner
Welches Museum braucht welche Genehmigung von welcher Behörde?
Am Beispiel des Bahnpark Augsburg hat sich ein skurriler Behördenstreit entzündet, der fatale Auswirkungen auf viele Eisenbahnmuseen in ganz Deutschland haben könnte. Der Hintergrund: In Augsburg hat das städtische Ordnungsamt den seit vielen Jahren stattfindenden Museumbetrieb im Bahnpark untersagt und fordert eine Genehmigung zur Nutzungsänderung als Museum. Seit November 2016 schieben nun städtische Behörden und die bayerische Landeseisenbahnaufsicht Zuständigkeiten und Kompetenzen hin und her. Zwei Bauanträge, ein Planfeststellungsverfahren, ein „Antrag auf vorübergehende Nutzung von Räumlichkeiten“ und ein „Antrag auf Genehmigung von Veranstaltungen“ konnten nicht verhindern, dass der Museumsbetrieb nach wie vor ruht.
Nahezu alle Eisenbahnmuseen in Deutschland entstanden in ehemaligen Bahnbetriebswerken der Deutschen Bundesbahn und befinden sich noch heute in rechtlicher Hinsicht auf „Flächen für Eisenbahnbetriebszwecke“, wo nach Ansicht zahlreicher Juristen die Bauordnungsämter und Ordnungsämter der jeweiligen Kommunen den Museumsbetrieb weder genehmigen noch verbieten können oder müssen. Zuständig seien vielmehr die jeweiligen Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder. Eine besondere Genehmigung als Eisenbahnmuseum auf Eisenbahnbetriebsfläche sei nicht notwendig.
Falls sich im Fall Bahnpark jedoch tatsächlich die Rechtsauffassung des Augsburger Ordnungsamtes durchsetzen sollte, hätte dies möglicherweise gravierende Auswirkungen auf viele andere Eisenbahnmuseen in Deutschland, die dann für ihren Museumsbetrieb ebenfalls eine Genehmigung durch die Kommune bräuchten. Wie viele Eisenbahnmuseen in ganz Deutschland davon betroffen wären, lässt sich derzeit nicht abschätzen.
Mehr zu diesem Thema: http://www.vdmt.de/wp/index.php
Gruß Reiner