Schon wieder eine neue EBA-"Allgemeinverfügung"!
Verfasst: Do 8. Dez 2016, 19:08
Ab sofort gilt:
Nach einer Unregelmäßigkeit sind zur Beweissicherung alle Schalter in der zuletzt eingelegten Stellung zu belassen!
Nach einer Unregelmäßigkeit sind zur Beweissicherung alle Schalter in der zuletzt eingelegten Stellung zu belassen!