Eifelquerbahn: Berechnung kommunaler Anteil?
Verfasst: Sa 5. Apr 2014, 15:25
Hallo,
Bezug nehmend auf den von Nils verlinkten Beitrag des MdL Bracht (http://www.abgeordnetenwatch.de/hans_jo ... #questions) und das "zuerst" verabschiedete Projekt im Zellertal (Realisierung bis 2016, 3,7Millionen EUR, vgl. Pressemeldung ZSPNV Rlp Süd vom 01.04.2014) frage ich mich: Sind überhaupt irgendwelche Informationen bekannt, wie und auf welcher Gesetzesgrundlage das Land den geforderten "kommunalen Anteil" berechnet?
D.h. konkret:
- Gilt grds., dass sich die Kommunen immer mit dem gleichen Anteil an den Gesamtkosten eines Projekts beteiligen müssen? Beispiel: 10%. Das wären bei einem Gesamtinvest von 3,7 Millionen EUR insgesamt 370.000 EUR, die auf kommunale Haushalte aufgeteilt werden könnte. Bei 13,7 Millionen EUR wären es aber schon 1,37 Millionen EUR...
- Auf welche kommunalen Ebenen sollen die Kosten wie aufgeteilt werden? Kreise, Verbandsgemeinden und/oder Städte?
- Wie werden die Kosten zwischen den Kommunalen aufgeteilt, bspw. nach Streckenkilometern?
- Falls ja: Was ist, wenn bspw. viele Streckenkilometer durch eine Kommune verlaufen, aber auf diesem Abschnitt nur geringer Investitionsbedarf besteht. Darf ein kommunales Gremium Investitionskosten übernehmen, die sich zumindest teilweise auf Investitionen beziehen, welche nicht im Gebiet der Kommune liegen?
- Ich denke dabei bspw. an den Ostabschnitt Ulmen - Kaisersesch. Dort wurde ja schon vor Jahren ein Millionenbetrag investiert. In 2013 haben die Bürgermeister in der Rheinzeitung geäußert, dass die Strecke daher aus ihrer Sicht saniert und befahrbar sei...
- Was ist, wenn alle Kommunen mitziehen, aber eine Kommune nicht (vgl. damals beim Ankaufversuch der Morbacher Hunsrückquerbahn)? Ist das Gesamtprojekt davon abhängig, dass alle Anlieger mitziehen?
Fragen über Fragen. Einige Anwohner der Westeifel reden sich darüber auch schon die Köpfe heiß, obwohl die Westeifelbahn ja derzeit gar nicht betroffen ist. Doch ein "kommunaler Anteil" ist ein heißes Eisen. Denn über die kommunalen Abgaben (bspw. die Grundsteuer) haben die Leute schnell Angst, dass jede zusätzliche Ausgabe der Kommune auch zu einer zusätzlichen Ausgabe des eigenen Geldbeutels wird...
Ich sehe also immer noch nicht, wie der Zug Fahrt aufnehmen soll, wenn nicht Rahmenbedingungen wie im Zellertal bestehen...
Gruß Westeifelbahner
Bezug nehmend auf den von Nils verlinkten Beitrag des MdL Bracht (http://www.abgeordnetenwatch.de/hans_jo ... #questions) und das "zuerst" verabschiedete Projekt im Zellertal (Realisierung bis 2016, 3,7Millionen EUR, vgl. Pressemeldung ZSPNV Rlp Süd vom 01.04.2014) frage ich mich: Sind überhaupt irgendwelche Informationen bekannt, wie und auf welcher Gesetzesgrundlage das Land den geforderten "kommunalen Anteil" berechnet?
D.h. konkret:
- Gilt grds., dass sich die Kommunen immer mit dem gleichen Anteil an den Gesamtkosten eines Projekts beteiligen müssen? Beispiel: 10%. Das wären bei einem Gesamtinvest von 3,7 Millionen EUR insgesamt 370.000 EUR, die auf kommunale Haushalte aufgeteilt werden könnte. Bei 13,7 Millionen EUR wären es aber schon 1,37 Millionen EUR...
- Auf welche kommunalen Ebenen sollen die Kosten wie aufgeteilt werden? Kreise, Verbandsgemeinden und/oder Städte?
- Wie werden die Kosten zwischen den Kommunalen aufgeteilt, bspw. nach Streckenkilometern?
- Falls ja: Was ist, wenn bspw. viele Streckenkilometer durch eine Kommune verlaufen, aber auf diesem Abschnitt nur geringer Investitionsbedarf besteht. Darf ein kommunales Gremium Investitionskosten übernehmen, die sich zumindest teilweise auf Investitionen beziehen, welche nicht im Gebiet der Kommune liegen?
- Ich denke dabei bspw. an den Ostabschnitt Ulmen - Kaisersesch. Dort wurde ja schon vor Jahren ein Millionenbetrag investiert. In 2013 haben die Bürgermeister in der Rheinzeitung geäußert, dass die Strecke daher aus ihrer Sicht saniert und befahrbar sei...
- Was ist, wenn alle Kommunen mitziehen, aber eine Kommune nicht (vgl. damals beim Ankaufversuch der Morbacher Hunsrückquerbahn)? Ist das Gesamtprojekt davon abhängig, dass alle Anlieger mitziehen?
Fragen über Fragen. Einige Anwohner der Westeifel reden sich darüber auch schon die Köpfe heiß, obwohl die Westeifelbahn ja derzeit gar nicht betroffen ist. Doch ein "kommunaler Anteil" ist ein heißes Eisen. Denn über die kommunalen Abgaben (bspw. die Grundsteuer) haben die Leute schnell Angst, dass jede zusätzliche Ausgabe der Kommune auch zu einer zusätzlichen Ausgabe des eigenen Geldbeutels wird...
Ich sehe also immer noch nicht, wie der Zug Fahrt aufnehmen soll, wenn nicht Rahmenbedingungen wie im Zellertal bestehen...
Gruß Westeifelbahner