Freistellung Homburg - Glan-Münchweiler
Verfasst: Do 19. Jan 2012, 00:02
Eisenbahn-Bundesamt
– Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken –
_ _ _ _ _ _ _ _ _Öffentliche Bekanntmachung
_gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
__ _ _ _ _– Freistellung von Bahnbetriebszwecken
betreffend einen Teil der Strecke 3281 Homburg–Staudernheim –
Vom 30. September 2011
Beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, ist ein Antrag der DB Netz AG auf Freistellung von
Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG für einen Teil der stillgelegten Strecke 3281 Homburg–Staudernheim,
km 1,200–20,850, eingegangen. Die Strecke durchläuft die Gemeinden Homburg, Waldmohr, Schönenberg-Kübelberg,
Bruchmühlbach-Miesau, Hütschenhausen, Nanzdietschweiler, Niedermohr und Glan-Münchweiler.
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww ... ryId=62052
Leider bringen die nachfolgenden Erläuterungen nichts mehr, denn s. Datum
Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebs-
zwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen.
Die Stellungnahme ist dem Eisenbahn-Bundesamt unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von sechs Wochen
nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.
– Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken –
_ _ _ _ _ _ _ _ _Öffentliche Bekanntmachung
_gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
__ _ _ _ _– Freistellung von Bahnbetriebszwecken
betreffend einen Teil der Strecke 3281 Homburg–Staudernheim –
Vom 30. September 2011
Beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, ist ein Antrag der DB Netz AG auf Freistellung von
Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG für einen Teil der stillgelegten Strecke 3281 Homburg–Staudernheim,
km 1,200–20,850, eingegangen. Die Strecke durchläuft die Gemeinden Homburg, Waldmohr, Schönenberg-Kübelberg,
Bruchmühlbach-Miesau, Hütschenhausen, Nanzdietschweiler, Niedermohr und Glan-Münchweiler.
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww ... ryId=62052
Leider bringen die nachfolgenden Erläuterungen nichts mehr, denn s. Datum
Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebs-
zwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen.
Die Stellungnahme ist dem Eisenbahn-Bundesamt unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von sechs Wochen
nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.