Hallo an die hier mitlesenden Eisenbahnverkehrsunternehmen,
hier kommt ein Hinweis zu einem - wie ich finde - hochinteressanten Urteil zum Thema
"Sicherheitsbescheinigung / Sicherheitsmanagementsystem i.V.m. § 7a Abs. (3) AEG:
Zitat
Oberverwaltungsgericht Münster: Eisenbahnbetriebsleiter ersetzt das Sicherheitsmanagementsystem
Das Thema Sicherheitsmanagementsystem für Bahnunternehmen wird nach wie vor kontrovers diskutiert.
Obwohl der Gesetzgeber die Funktion des Eisenbahnbetriebsleiters in § 7a Abs. 3 AEG klar vorgibt, ist nicht nur das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) bekanntlich anderer Auffassung. Nun hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am 30.12.2010 dem Eisenbahnbetriebsleiter gestärkt (AZ 20 B 863/10). Der geprüfte, bestellte und vom EBA zugelassene Eisenbahnbetriebsleiter erfülle die Fiktion eines Sicherheitsmanagementsystems, so das Gericht. Dies betrifft Unternehmen, die nicht grenzüberschreitend tätig sind. Die endgültige Entscheidung fällt aber im Hauptsachverfahren beim OVG für das Land Nordrhein-Westfalen. Aber das OVG Münster habe deutlich gemacht, so die Rechtsanwaltskanzlei Niekamp, dass auch das Ziel, die größtmögliche Sicherheit der Eisenbahnen zu erreichen, unter dem Vorrang des Gesetzes steht. Erst am 22.06.2010 hatte das VG Köln noch anders geurteilt (AZ 18 L 779/10). Geklagt hat ein kleines EVU, dem das EBA die Sicherheitsbescheinigung versagte hatte, weil es kein Sicherheitsmanagementsystem habe.
Zitat Ende
(Quelle: Eurailpressmeldung vom 11.01.2011)
Freundlich grüßt der
InterCargo
EVU aufgepaßt - Sicherheitsbescheinigung/-managementsystem
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