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Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
Verfasst: Mo 6. Sep 2010, 20:25
von Bernhard Reifenberg
Bilder gelöscht, weil sich jemand in seinen Persönlichkeitsrechten gestört fühlte.
Re: Fotofahrt am 05.09. ==>> Das andere Album mit 12 Bildern
Verfasst: Mo 6. Sep 2010, 21:03
von KoLü Ksf
Hallo Bernd,
zu dem Thema kann ich auch noch 3 Bilder nachtragen:
Markus beim Telefonat mit dem Fdl in Lalo
die Meute beim 1. Fotohalt
beim Einsteigen in Nickweiler
Bernhard Reifenberg hat geschrieben:
Und zuletzt ein Bild, wo ich nicht weiß, wen oder was ich hier (in Bildmitte) fotografiert habe.
ich kenne ihn jetzt, denn ich habe ihn - im Gegensatz zu dir - nach seinem Namen gefragt, gell Robert.
Herzliche Grüße an alle, die ich verewigt habe
Re: Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
Verfasst: Di 7. Sep 2010, 13:05
von Markus Göttert
Bitte das Gruppenfoto wieder einstellen.
Beim Aufstellen der Gesellschaft habe ich 2x auf die VERÖFFENTLICHUNG im MITTELRHEINFORUM hingewiesen.
Bitte die Person dann bitte mit einem Balken versehen.
Gruss Markus
Re: Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
Verfasst: Di 7. Sep 2010, 18:30
von Bad Camberger
Das sehe ich etwas anders.
Sofern ich mich recht erinnere, beinhaltete der Beitrag von Bernhard Reifenberg auch ein Portraitfoto eines Mannes im Schienenbus, von dem er nicht wusste wer er ist. Ich nehme an, dass er wegen dem Portraitfoto im Nachhinein gebeten wurde, das Bild rauszunehmen.
Es wurde ja bis jetzt nicht gesagt, dass jemand AUF DEM GRUPPENBILD zensiert werden möchte. Ich könnte mir vorstellen, dass es sich um das einzelne Portraitfoto handelt, welches ich auch so nicht gerne von mir im Internet sehen wollen würde, wenn mich jemand Fremdes auf dem Foto in ein Eisenbahnforum einstellt. Auf einem Gruppenfoto aufzutauchen, würde mir dagegen NICHTS ausmachen.
Meine Meinung dazu
Bad Camberger
Re: Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
Verfasst: Di 7. Sep 2010, 18:46
von Bernhard Reifenberg
Bad Camberger hat geschrieben:Das sehe ich etwas anders.
.....
Sofern ich mich recht erinnere, beinhaltete der Beitrag von Bernhard Reifenberg auch ein Portraitfoto eines Mannes im Schienenbus, von dem er nicht wusste wer er ist. Ich nehme an, dass er wegen dem Portraitfoto im Nachhinein gebeten wurde, das Bild rauszunehmen.
......
Meine Meinung dazu
Bad Camberger
Hallo,
zu dem betreffenden Bild mit Text hatte ich den "zwinkernden" Smile gesetzt,
ich weiß, wer dahinter steckt.
Den anderen Sachverhalt versuche ich gerade zu klären,
wobei es mir schwer fällt, das zu verstehen.
Re: Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
Verfasst: Di 7. Sep 2010, 18:54
von Der_Bopparder
Hey Bernd,
dann stell' doch wenigstens die nicht beanstandeten Bilder wieder ONline ...
Re: Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
Verfasst: Di 7. Sep 2010, 19:03
von Bernhard Reifenberg
Der_Bopparder hat geschrieben:Hey Bernd,
dann stell' doch wenigstens die nicht beanstandeten Bilder wieder ONline ...
Wenn ich wüsste, welche
Re: Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
Verfasst: Di 7. Sep 2010, 19:17
von Der_Bopparder
Re: Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
Verfasst: Mi 8. Sep 2010, 14:57
von schimi
Bernhard Reifenberg hat geschrieben:Bilder gelöscht, weil sich jemand in seinen Persönlichkeitsrechten gestört fühlte.
5 Personen als Beiwerk § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG
Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein.
6 Personen bei Veranstaltungen § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG
Desgleichen dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen. Es reicht also nicht aus, daß real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit.
7 Berechtigte Interessen des Abgebildeten § 23 Abs. 2 KUG
Sämtliche oben aufgeführten Ausnahmen vom Bildnisschutz sind nicht als schrankenlose Regelung zur Veröffentlichung und Verbreitung von Bildern ohne Zustimmung des jeweils Abgebildeten zu verstehen. Vielmehr unterliegen all diese Ausnahmen der Einschränkung, daß durch die Veröffentlichung keine der berechtigten Interessen des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt werden dürfen. Insofern ist es erforderlich, zwischen dem Recht der Öffentlichkeit auf Berichterstattung und dem privaten Recht auf Bildnisschutz abzuwägen.
Frage mich jetzt an der Stelle, welches "berechtigten Interessen des Abgebildeten " hier verletzt wurde, und auf welche Rechtsgrundlage er sich hier berufen hat
Vor allem glaube ich nicht, dass derjenige auf allen deinen Bilder zu sehen war.
Re: Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
Verfasst: Mi 8. Sep 2010, 15:13
von Carsten Frank
Na ja, vielleicht steht ja jemand auf der Fahndungsliste
Denn als soooo häßlich das es an mangelndem Selbstwertgefühl liegen müßte hab ich auf den Bildern jetzt eigentlich niemanden in Erinnerung...
Re: Fotofahrt am 05.09. ==>> OHNE BILDER !!!
Verfasst: Mi 8. Sep 2010, 20:45
von KoLü Ksf
Bernhard Reifenberg hat geschrieben:Der_Bopparder hat geschrieben:Hey Bernd,
dann stell' doch wenigstens die nicht beanstandeten Bilder wieder ONline ...
Wenn ich wüsste, welche
na, das von meiner Frau und mir zum Beispiel