[EBA] Kapazitätsrückbau Moselkern/Wincheringen
Verfasst: Fr 5. Feb 2010, 05:06
Man bekommt erneut den Eindruck, dass Nebengleise
die zum Abstellen von Nebenfahrzeugen, Gleisbauma-
schinen, defekten Loks/Wagen, oder ("unanständiger-
weise") auch für Ladungen zu nutzen wären, an der
Strecke 3010 Koblenz–Perl keine Berechtigung haben
Wie sonst erklären sich die beiden aktuellen Ausschrei-
bungen der EBA Ast Ffm vom 29.01.2010?
Kapazitätsrelevanter Rückbau
- Weiche 6 mit Lückenschluß und
- Gleis 1
im Bahnhof Moselkern in km 30,745
http://www.eba.bund.de/cln_016/SharedDo ... f/RP01.pdf
Kapazitätsrelevanter Rückbau
- Weiche 9 mit Lückenschluß und
- Gleis 5
im Bahnhof Wincheringen in km 140,611
http://www.eba.bund.de/cln_016/SharedDo ... f/RP02.pdf
Oder sind die Gleise schon seit Jahren wg. Unbefahrbarkeit gesperrt?
Hinweis:
Das EBA prüft die verkehrliche Entbehrlichkeit dieser Anlagen. Nutzer dieser Anlagen und Dritte mit
absehbarem Nutzungsinteresse oder Informationen über derartige verkehrliche Interessen haben die
Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen nach dieser Veröffentlichung eine Stellungnahme
abzugeben, die in die Abwägung über die Zulassungsentscheidung eingestellt wird.
die zum Abstellen von Nebenfahrzeugen, Gleisbauma-
schinen, defekten Loks/Wagen, oder ("unanständiger-
weise") auch für Ladungen zu nutzen wären, an der
Strecke 3010 Koblenz–Perl keine Berechtigung haben
Wie sonst erklären sich die beiden aktuellen Ausschrei-
bungen der EBA Ast Ffm vom 29.01.2010?
Kapazitätsrelevanter Rückbau
- Weiche 6 mit Lückenschluß und
- Gleis 1
im Bahnhof Moselkern in km 30,745
http://www.eba.bund.de/cln_016/SharedDo ... f/RP01.pdf
Kapazitätsrelevanter Rückbau
- Weiche 9 mit Lückenschluß und
- Gleis 5
im Bahnhof Wincheringen in km 140,611
http://www.eba.bund.de/cln_016/SharedDo ... f/RP02.pdf
Oder sind die Gleise schon seit Jahren wg. Unbefahrbarkeit gesperrt?
Hinweis:
Das EBA prüft die verkehrliche Entbehrlichkeit dieser Anlagen. Nutzer dieser Anlagen und Dritte mit
absehbarem Nutzungsinteresse oder Informationen über derartige verkehrliche Interessen haben die
Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen nach dieser Veröffentlichung eine Stellungnahme
abzugeben, die in die Abwägung über die Zulassungsentscheidung eingestellt wird.