Horst Heinrich hat geschrieben:Andreas T hat geschrieben:
Aber der Hinweis auf ein "eigenes Urheberrecht" sollte man im Rechtsverkehr vorsichtshalber nur erteilen, wenn man auch tatsächlich und nachprüfbar Rechteinhaber ist. Und wenn man das Bild nicht selbst gemacht hat (das 93-er Bild stammt ja wohl kaum vom "Chef"), sollte man sich schon sicher sein, dass die Urheberrechte auf einen rechtlich wirksam übergegangen sind. Und das passiert halt weder dadurch, dass man ein an sich fremdes Bild findet oder geschenkt bekommt oder kauft.
So ist es nicht ganz richtig.
Mit jeder rechtsgültigen Übereignung oder Zueignung des Originals, ob als Schenkung oder Verkauf, gehen auch alle Rechte an den Erwerber über.
Bei einer "Fundsache" freilich müßte geprüft werden, ob noch Berechtigte (z.B. Erben) vorhanden sind, die Vorrechte haben. Im Falle des Hermeskeiler Bildes hat der Eigentümer durch Schenkung seine Rechte an den "Chef" abgegeben, soweit ich das mitbekommen habe wie überhaupt bei den meisten Bildern in der Sammlung Hunsrückquerbahn,.
Hallo Horst,
beim Verschenken des Originals magst du ja richtig liegen. Aber das gilt wirklich nur für das Original und das ist beim Foto nunmal das Negativ/Dia. Ein Bildabzug fällt unter Kopie und da findest du etwas unter folgendem Abschnitt:
Schaue dir mal den Abschnitt 5 - Rechtsverkehr im Urheberrecht an.
Dort ist klar definiert, dass du durch Schenkung lediglich ein
Nutzungsrecht erwirbst. Weitergehende Rechte bedürfen ausdrücklich der Absprache. Dazu gehört definitiv auch das Recht zur Veröffentlichung, auch wenn das viele Zeitgenossen völlig anders sehen. Und bei einer Veröffentlichung muss der Name des Bildautors genannt werden.
Also Markus, ich kann deinen Frust sehr gut verstehen. Auch von meinem Vater gibt es diverse Bilder in Publikationen, die nur unter "Sammlung xy" veröffentlicht wurden. Nur, bei Fotos aus Sammlungen wäre ich vorsichtig beim Einstellen ins Netz, bzw. darf mich dann (leider) hinterher nicht wundern, wenn sie dann irgendwo sonst auftauchen.
Mich persönlich stört der Schriftzug in keinster Weise. Das Foto an sich ist auch so schon interessant genug.
edit: noch eine Ergänzung : §53
zuvor ist geregelt, dass man zu privaten Zwecken Kopien (=Vervielfältigungsstücke) machen darf oder erworben hat (z.B. Fotos - Abzüge gelten als Kopie) , an denen man kein Urheberrecht besitzt. In Absatz 6 kommt aber dann der entscheidende Punkt:
(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
Herzliche Grüße in den Hunsrück