EBA: Neuwied-Heddesdorf (Kapazität)
Verfasst: Fr 7. Aug 2009, 13:05
Nach den Erfahrungen mit W. hat man es offenbar auch in Frankfurt begriffen, wie man sich bei den
- selbst fomulierten - Ansprüchen zu verhalten hat, die da lauten:
"Hat eine geplante Maßnahme zur Änderung der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur Auswirkungen auf
die Kapazität des Schienennetzes (insbesondere beim Rückbau von Gleisen und Weichen), so ist zuvor
zu prüfen, ob öffentliche oder private Verkehrsbedürfnisse entgegenstehen."
Gleich zwei Anfragen zur Kapazitätsverminderung gibt es für Neuwied:
Rückbau eines Gleisstückes sowie versetzen eines Prellbocks im Bahnhof Neuwied-Heddesdorf
http://www.eba.bund.de/cln_016/SharedDo ... f/RP07.pdf
Rückbau der Gleise 47, 48 und 49, Rückbau der Weichen 220 und 222, Errichtung
eines Prellbocks im Gleis 46 im Bf Neuwid - Heddesdorf
http://www.eba.bund.de/cln_016/SharedDo ... f/RP08.pdf
"Wir räumen Ihnen somit die Möglichkeit ein, Ihr konkretes oder abstraktes Verkehrsbedürfnis bei der
nebenstehenden Planfeststellungsbehörde vorzutragen, damit Ihre Argumente bei der Entscheidung
über die beantragte Maßnahme berücksichtigt werden können."
... da fragt man sich doch ernsthaft: Warum wurden alle Argumente der im Fall Wilsenroth Beteiligten
unberücksichtigt gelassen oder mit fehlerhaften Aussagen (Bhf Steinefrenz wäre ein adäquater Ersatz)
zur Seite geschoben ?!?
- selbst fomulierten - Ansprüchen zu verhalten hat, die da lauten:
"Hat eine geplante Maßnahme zur Änderung der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur Auswirkungen auf
die Kapazität des Schienennetzes (insbesondere beim Rückbau von Gleisen und Weichen), so ist zuvor
zu prüfen, ob öffentliche oder private Verkehrsbedürfnisse entgegenstehen."
Gleich zwei Anfragen zur Kapazitätsverminderung gibt es für Neuwied:
Rückbau eines Gleisstückes sowie versetzen eines Prellbocks im Bahnhof Neuwied-Heddesdorf
http://www.eba.bund.de/cln_016/SharedDo ... f/RP07.pdf
Rückbau der Gleise 47, 48 und 49, Rückbau der Weichen 220 und 222, Errichtung
eines Prellbocks im Gleis 46 im Bf Neuwid - Heddesdorf
http://www.eba.bund.de/cln_016/SharedDo ... f/RP08.pdf
"Wir räumen Ihnen somit die Möglichkeit ein, Ihr konkretes oder abstraktes Verkehrsbedürfnis bei der
nebenstehenden Planfeststellungsbehörde vorzutragen, damit Ihre Argumente bei der Entscheidung
über die beantragte Maßnahme berücksichtigt werden können."
... da fragt man sich doch ernsthaft: Warum wurden alle Argumente der im Fall Wilsenroth Beteiligten
unberücksichtigt gelassen oder mit fehlerhaften Aussagen (Bhf Steinefrenz wäre ein adäquater Ersatz)
zur Seite geschoben ?!?