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Warum denn anhalten ???

Verfasst: Do 30. Jul 2009, 01:21
von eta176
Am Mittwoch gab es eine BÜ-Störung zwischen Dutenhofen und Gießen,
der auch den stark befahrenen BÜ bei Heuchelheim betraf. Die Monitor-
Überwachung war außer Funktion und die Schranken blieben oben - also
Weiterfahrt auf "Vorsichtsbefehl". Obwohl wir schon unmittelbar am BÜ
standen, wurde gefahren, als ob es keine Züge gäbe. Von Sicherungs-
personal (oder Bupo) weit und breit nix zu sehen.
http://maps.google.de/maps?f=q&source=s ... 2&t=k&z=17
Glücklicherweise funktionierte die HET-Schlüsselung und die Schranken
schlossen vorschriftsmäßig, sodass auch der RE nach Koblenz mit der
gleichen Schlüsselung - aber einem zuvor erfolgten kurzen Halt! - den
BÜ queren konnte, was die bereits beträchtliche Verspätung nicht noch
weiter anwachsen ließ.

Bild

Wenigstens eine kleine "Entschädigung" war das Foto mit 111 100 und
ihrem RE nach Frankfurt - der unsere Gruppe eigentlich nach Friedberg
bringen sollte - und im Hintergrund 212 034, die mit einem Schotterzug
unterwegs war.

Bild

edit: Ergänzung, dass auch der RE vor der Weiterfahrt - bei bereits geschlossenen Schranken - den vorgeschriebenen Halt eingelegt hat!

Einspruch, euer Ehren!

Verfasst: Do 30. Jul 2009, 08:59
von 152-002 2
Also ich würde sagen, alle Autofahrer erhalte ein Bußgeld, da das Überfahren eines Bahnüberganges mit gefährdung des Zugverkehrs ist! Aber schaut selbst nach:

§19 der StVO, Absatz 1: Schienenfahrzeuge haben Vorrang.
§19 der StVO, Absatz 2: Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreutz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn (1) sich ein Schienenfahrzeug nähert.

Erst mal die StVO lesen :)

Re: Warum denn anhalten ???

Verfasst: Do 30. Jul 2009, 09:39
von eta176
Die Störung führte zu einem "Zug-Rückstau" in beide Richtungen und vor uns stand zu-
nachst vor Dutenhofen ein Kesselwagenzug, der aber dann möglicherweise über Berg-
wald (und damit am BÜ vorbei) fahren konnte. Ansonsten hätte der uns eigentlich in
Dutenhofen passieren lassen können, da dort ein noch nicht "gekayates" mittleres Über-
hol- und Kreuzungsgleis liegt.

Als Autofahrer hätte ich mich aber dann schon mit einer Gleisquerung zurückgehalten,
zumal unser Triebwagen ja schon am BÜ stand und auch aus der anderen Richtung
sich ein Zug näherte ...

Danke auch für die Erläuterung zum (Nicht-) Einsatz der Polizei in solchen Fällen, das
war mir bislang nicht so klar, ist aber nachvollziehbar.

Gruß und einen schönen Tag
Hans-Peter

edit: Irritierende "Dankes-Zeile" gelöscht :wink:

Re: Einspruch, euer Ehren!

Verfasst: Do 30. Jul 2009, 11:18
von Klaus aus FG
152-002 2 hat geschrieben:Also ich würde sagen, alle Autofahrer erhalte ein Bußgeld, da das Überfahren eines Bahnüberganges mit gefährdung des Zugverkehrs ist! Aber schaut selbst nach:

§19 der StVO, Absatz 1: Schienenfahrzeuge haben Vorrang.
§19 der StVO, Absatz 2: Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreutz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn (1) sich ein Schienenfahrzeug nähert.

Erst mal die StVO lesen :)
Wenn man da jetzt den richtigen Rechtsverdreher hat, dann legt der Absatz 2 wie folgt aus: Das Fahrzeug muss warten, wenn sich der Zug NÄHERT. Das Wort "Nähern" beinhaltet eine Bewegung, weshalb ein bereits stehender Zug sich nicht "nähern" kann. Deshalb können die Straßenfahrzeuge fahren, wenn der Zug steht.

Re: Einspruch, euer Ehren!

Verfasst: Do 30. Jul 2009, 13:04
von Bad Camberger
Klaus aus FG hat geschrieben: Wenn man da jetzt den richtigen Rechtsverdreher hat, dann legt der Absatz 2 wie folgt aus: Das Fahrzeug muss warten, wenn sich der Zug NÄHERT. Das Wort "Nähern" beinhaltet eine Bewegung, weshalb ein bereits stehender Zug sich nicht "nähern" kann. Deshalb können die Straßenfahrzeuge fahren, wenn der Zug steht.
In dem Fall hat sich doch ein Zug genähert. :?: Daher hätten die Autos doch rechtlich gesehen warten müssen, sofern sie den sich annähernden Zug gesehen haben.

Zitat:
eta176 hat geschrieben:...zumal unser Triebwagen ja schon am BÜ stand und auch aus der anderen Richtung sich ein Zug näherte ...
Gruß

Bad Camberger

Re: Einspruch, euer Ehren!

Verfasst: Do 30. Jul 2009, 13:48
von KoLü Ksf
152-002 2 hat geschrieben:
§19 der StVO, Absatz 1: Schienenfahrzeuge haben Vorrang.
§19 der StVO, Absatz 2: Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreutz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn (1) sich ein Schienenfahrzeug nähert.

Erst mal die StVO lesen :)
Dem stimme ich so nicht ganz bei. In meinen Augen regelt das Andreaskreuz nur die Vorfahrt bei unbeschrankten Bü. Ein beschrankter Bü und Andreaskreuz setze ich gleich mit einem Stop-Schild zusammen mit einer Ampel. Niemand kommt auf die Idee, dort an einer grünen Ampel anzuhalten.

Sofern eine Bahnschranke nicht gekennzeichnet ist, dass sie ausser Funktion ist, würde auch ich erst einmal davon ausgehen, dass ich freie Fahrt habe. Umgekehrt wird ein Bü, bei dem die Schranken defekt sind und das auch entsprechend signalisiert wird, eigentlich zu einem unbeschrankten Bü und da gilt ohne Einschränkung obige StVO.

Bin mal gespannt, ob meine These akzeptiert wird

Re: Warum denn anhalten ???

Verfasst: Do 30. Jul 2009, 14:24
von Schängel
Im Zusammenhang mit dem tragischen BÜ-Unfall in Kerken am Niederrhein gestern, bei dem drei Menschen ihr Leben gelassen haben, habe ich bei DSO einen nützlichen Link zum Thema Verhalten am Bahnübergang gefunden:

http://www.wle-online.de/service/tipps-bue.pdf

DSO-User Peter Achterberg empfiehlt auch gleich, dieses Merkblatt per Abdruck in den "Blättchen" der Gemeinden zu verbreiten. Finde die Idee & das Merkblatt nicht schlecht.