[PM] "EBA setzt Fahrgastrechte durch"
Verfasst: Mi 29. Jul 2009, 20:05
Folgende Pressemeldung hat das EBA heute veröffentlicht:
Ab sofort steht der Öffentlichkeit das "Bürgertelefon Fahrgastrechte" des EBA zur Verfügung, wenn ein Eisenbahn-
unternehmen die neuen Fahrgastrechte nicht einhält.
Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer haben nun deutlich mehr Rechte, vor allem bei Verspätungen und Zugausfällen.
Hat zum Beispiel ein Zug Verspätung oder fällt er aus, muss das Eisenbahnunternehmen dem Fahrgast künftig
eine Entschädigung zahlen. Kommt der Fahrgast 60 Minuten verspätet am Zielort an, sind 25 % des Fahrpreises
der einfachen Fahrt zu erstatten. Liegt die Verspätung bei 120 Minuten, sind es 50 % des Fahrpreises der einfa-
chen Fahrt. Der Betrag muss dem Fahrgast auf Wunsch bar ausgezahlt werden.
Außerdem muss das Eisenbahnunternehmen bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten eine kostenlose
Hotelunterkunft anbieten, wenn wegen der Unpünktlichkeit oder des Ausfalls eines Zuges eine Übernachtung
erforderlich wird. Maßgeblich ist die verspätete Ankunft am Zielort.
Diese Regelungen gelten nicht, wenn der Ausfall oder die Unpünktlichkeit des Zuges betriebsfremden Umständen
oder einer Einflussnahme Dritter geschuldet ist oder wenn es sich um ein Verschulden des Reisenden selbst handelt.
Ebenso gibt es für den Nahverkehr Einschränkungen.
Hält ein Eisenbahnunternehmen die neuen Fahrgastrechte nicht ein, können Sie sich beim EBA beschweren. Das
EBA überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Interesse der Allgemeinheit.
In der Regel empfiehlt es sich allerdings, sich als erstes an das jeweilige Eisenbahnunternehmen zu wenden. In
den meisten Fällen wird Ihnen sicher schon dort schnell und unbürokratisch geholfen.
Das Eisenbahn-Bundesamt erreichen Sie unter folgender Anschrift:
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Auch steht Ihnen das Bürgertelefon „Fahrgastrechte“ von Mo bis Fr – außer an Feiertagen im Land NRW – von
9.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung unter folgender Telefonnummer: 0228 / 30795 400 (Fax: 0228 / 30795 499)
Weitere Informationen und praktische Tipps finden Sie auf der Website des Eisenbahn-Bundesamtes unter
dem Fachthema Fahrgastrechte.
http://www.eba.bund.de/nn_202252/DE/Fac ... __nnn=true
Ab sofort steht der Öffentlichkeit das "Bürgertelefon Fahrgastrechte" des EBA zur Verfügung, wenn ein Eisenbahn-
unternehmen die neuen Fahrgastrechte nicht einhält.
Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer haben nun deutlich mehr Rechte, vor allem bei Verspätungen und Zugausfällen.
Hat zum Beispiel ein Zug Verspätung oder fällt er aus, muss das Eisenbahnunternehmen dem Fahrgast künftig
eine Entschädigung zahlen. Kommt der Fahrgast 60 Minuten verspätet am Zielort an, sind 25 % des Fahrpreises
der einfachen Fahrt zu erstatten. Liegt die Verspätung bei 120 Minuten, sind es 50 % des Fahrpreises der einfa-
chen Fahrt. Der Betrag muss dem Fahrgast auf Wunsch bar ausgezahlt werden.
Außerdem muss das Eisenbahnunternehmen bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten eine kostenlose
Hotelunterkunft anbieten, wenn wegen der Unpünktlichkeit oder des Ausfalls eines Zuges eine Übernachtung
erforderlich wird. Maßgeblich ist die verspätete Ankunft am Zielort.
Diese Regelungen gelten nicht, wenn der Ausfall oder die Unpünktlichkeit des Zuges betriebsfremden Umständen
oder einer Einflussnahme Dritter geschuldet ist oder wenn es sich um ein Verschulden des Reisenden selbst handelt.
Ebenso gibt es für den Nahverkehr Einschränkungen.
Hält ein Eisenbahnunternehmen die neuen Fahrgastrechte nicht ein, können Sie sich beim EBA beschweren. Das
EBA überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Interesse der Allgemeinheit.
In der Regel empfiehlt es sich allerdings, sich als erstes an das jeweilige Eisenbahnunternehmen zu wenden. In
den meisten Fällen wird Ihnen sicher schon dort schnell und unbürokratisch geholfen.
Das Eisenbahn-Bundesamt erreichen Sie unter folgender Anschrift:
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Auch steht Ihnen das Bürgertelefon „Fahrgastrechte“ von Mo bis Fr – außer an Feiertagen im Land NRW – von
9.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung unter folgender Telefonnummer: 0228 / 30795 400 (Fax: 0228 / 30795 499)
Weitere Informationen und praktische Tipps finden Sie auf der Website des Eisenbahn-Bundesamtes unter
dem Fachthema Fahrgastrechte.
http://www.eba.bund.de/nn_202252/DE/Fac ... __nnn=true