[EBA] Runkel: Erneuerung der Schrankenanlagen
Verfasst: Di 21. Jul 2009, 19:59
Aus den vorgelegten Unterlagen ergibt sich nach überschlägiger Prüfung, dass dieses
Vorhaben als Bagatellfall einzustufen ist, schreibt das EBA in der "Verfahrensleitenden
Verfügung" HE 114 vom 16.07.2009:
Betreff: Erneuerung des BÜ Runkel I + II in km 44,617 und 44,713 auf der Strecke 3710,
Wetzlar - Koblenz in der Gemeinde Runkel
Bezug: Antrag vom 07.07.2009, Az: I.NVR-MI-A
http://www.eba.bund.de/cln_007/SharedDo ... /HE114.pdf
edit: Titel geändert
Nach der Sprachregelung des EBA fallen alle Arbeiten unter die sog. Bagatellfall-Regelung,
bei denen es lediglich zu einem Austausch einer schon bestehenden Anlage kommt.
Vorhaben als Bagatellfall einzustufen ist, schreibt das EBA in der "Verfahrensleitenden
Verfügung" HE 114 vom 16.07.2009:
Betreff: Erneuerung des BÜ Runkel I + II in km 44,617 und 44,713 auf der Strecke 3710,
Wetzlar - Koblenz in der Gemeinde Runkel
Bezug: Antrag vom 07.07.2009, Az: I.NVR-MI-A
http://www.eba.bund.de/cln_007/SharedDo ... /HE114.pdf
edit: Titel geändert
Nach der Sprachregelung des EBA fallen alle Arbeiten unter die sog. Bagatellfall-Regelung,
bei denen es lediglich zu einem Austausch einer schon bestehenden Anlage kommt.