Kunden bekommen bei längerer Verspätung halben Fahrpreis zurück
Kunden der Deutschen Bahn erhalten künftig bei Zugverspätungen von mehr als 60 Minuten einen Teil des Geldes zurück.
Mehr Rechte für Kunden: Der Bundestag beschloss am Freitag gegen die Stimmen der Opposition neue Fahrgastrechte im Nah- und Fernverkehr, die über die bisherige Selbstverpflichtung der Deutschen Bahn hinausgehen. Stimmt der Bundesrat am 15. Mai zu, so treten die neuen Regeln gerade noch zur Hauptreisesaison Mitte Juli in Kraft.
Linken, Grünen und Fahrgastverbänden gehen die Rechte nicht weit genug. Sie fordern Erstattungen schon bei mehr als 30 Minuten Verspätungen.
Bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde gibt es künftig 25 Prozent (bisher 20) des Fahrpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent, auf Wunsch auch in bar. Bisher gab es nur Gutscheine. Der Wechsel des Verkehrsmittels wird künftig erlaubt: Im Nahverkehr dürfen ab 20 Minuten Verspätung höherwertige Züge benutzt werden.
Führt eine Verspätung zum Verpassen des letzten Zugs des Tages oder fällt dieser ganz aus, so hat der Fahrgast das Recht, bis zu einer bestimmten Entfernung ein Taxi zu nutzen oder auf Kosten des Schienenunternehmens zu übernachten. Außerdem ist die gesamte Reisekette nun in den Erstattungsanspruch mit einbezogen.
Schließlich soll eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden. Sie soll etwa zu außergerichtlicher Einigung bei der Frage führen, ob das Bahnunternehmen für die Verspätung verantwortlich war oder nicht. Im letzteren Fall hat der Kunde künftig keine Ansprüche gegen die Bahn.
Justizministerin Brigitte Zypries betonte, dass Deutschland damit der entsprechenden EU-Verordnung um etwa ein halbes Jahr zuvorkommt. Sie verlangte ebenso wie Redner der Grünen und der Linken, die Bahn AG solle – wie von der EU erwartet – auch die generelle Mitnahme von Fahrrädern im Zug ermöglichen. Im ICE-Verkehr ist das in Deutschland noch ausgeschlossen.
Die Bahn AG beruft sich dabei auf eine Klausel in der EU-Verordnung, die bei Behinderung des Bahnverkehrs Ausnahmen von diesem Recht zulässt.
Nutznießer von den neuen Rechten sind nach Zypries´ Angaben etwa zehn Millionen Fahrgäste jährlich. Verpasst der Reisende also einen Anschlusszug, und der spätere Ersatzzug ist pünktlich, so zählt trotzdem die Verspätung gegenüber der ursprünglich mitgeteilten Ankunftszeit.
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee erinnerte daran, dass Deutschland mit der freiwilligen Verpflichtung des Staatsunternehmens Bahn AG „Vorreiter“ bei der Umsetzung dieser Rechte gewesen sei. gxs/AP
Q: Focus