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Belgische V 60 auf Tieflader im WW unterwegs

Verfasst: So 1. Mär 2009, 12:30
von Dr. NE
Es wurde eben gemeldet: in Heiligenroth auf der Raststätte ohne Zugmaschine abgestellt. Fahrtrichtung Süden.

Re: Belgische V 60 auf Tieflader im WW unterwegs

Verfasst: So 1. Mär 2009, 12:32
von Bf Koblenz-Lützel
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Re: Belgische V 60 auf Tieflader im WW unterwegs

Verfasst: So 1. Mär 2009, 20:58
von Holger Schäfer
Dann war ich doch nicht der einzige :)

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Um welche Lok und welche Gesellschaft handelt es sich da?

Re: Belgische V 60 auf Tieflader im WW unterwegs

Verfasst: So 1. Mär 2009, 21:34
von Sven Ackermann
Naja, es ist die 8068 der SNCB (oder eben ehemals SNCB). Wem sie nun gehört und wohin die Reise geht, würde mich aber auch interessieren :wink:

Re: Belgische V 60 auf Tieflader im WW unterwegs

Verfasst: So 1. Mär 2009, 23:09
von eta176
Ich leiste jetzt mal "Amtshilfe" beim Einstellen von drei Fotos,
die "siershahn" ja oben schon angekündigt hatte.

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Die ungewöhnliche Front mal größer:

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Bei der "Aufbockung" könnte ich mir vorstellen, dass evtl. nicht nur der Sonntag zu einem Halt
an der Raststätte Heiligenroth geführt hat. Wie war die Lok denn sonst noch gegen seitliches Kippen
gesichert?

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Im Juli 2007 war die Lok noch bei "Salzinne Works" in Namur:
http://alexgroverail.fotopic.net/p43522027.html

Re: Belgische V 60 auf Tieflader im WW unterwegs

Verfasst: So 1. Mär 2009, 23:51
von Frank Muth
Hallo,

der Tieflader steht seid Montag Abend dort, und seid Donnerstag ohne ZGM.

Gruß Frank

Re: Belgische V 60 auf Tieflader im WW unterwegs

Verfasst: Di 3. Mär 2009, 00:38
von eta176
Laut Aussage eines Beamten der Autobahnpolizei in Montabaur
ist von deren Seite kein Transportverbot erlassen worden und
man war dort auch nicht informiert, ob von Seiten der BAG
etwas in dieser Richtung veranlasst worden ist. Man vermutete
dort eher einen technischen Schaden. Allerdings war ich erstaunt,
dass man nichts zu dem Transport sagen konnte oder wollte und
z.B. den langen Aufenthalt mit ziemlichem Platzbedarf auf einem
ständig überfüllten Rastplatz mit einem "Schulterzucken" zur Kennt-
nis nimmt.
Gruß Hans-Peter

Re: Belgische V 60 auf Tieflader im WW unterwegs

Verfasst: Di 3. Mär 2009, 01:02
von Bahnminister
So Wie ich das auf den BIldern sehe genügt die Ladungssicherung den Mindestanforderungen.

Aufgrund des Breiten Auflagepunktes auf dem Tieflieger sowie die Sicherung durch insgesamt 4 Stahlketten (2 Vorne, 2 Hinten, überkreuzt) Ist die Lok gegen Umkippen und seitliches Runterrutschen gesichert.
Gegen Verrutschen nach Vorn und Hinten Schützt die Bündige Ladung an den Auflieger.

So habe ich das zumindest vor ein paar Jahren gelernt...

Re: Belgische V 60 auf Tieflader im WW unterwegs

Verfasst: Di 3. Mär 2009, 01:32
von eta176
Bahnminister hat geschrieben: Aufgrund des Breiten Auflagepunktes auf dem Tieflieger
sowie die Sicherung durch insgesamt 4 Stahlketten (2 Vorne, 2 Hinten, überkreuzt)
ist die Lok gegen Umkippen und seitliches Runterrutschen gesichert.
Hallo Bahnminister,
den "breiten Auflagepunkt" sehe ich nicht wirklich,
denn die teleskopierbare Basis des 4 Achs-Tiefladers
hat eine Breite deutlich unter 1435mm, denn alle drei
Achsen schweben frei, was der Lok-Konstrukteur so
nicht vorgesehen hat. Das ganze Lokgewicht liegt
vorn und hinten auf den Balken auf. Ich hätte da als
Transportverantwortlicher deutliche Magenschmerzen. :roll:
http://www.spedition-bohnet.de/deutsch/ ... 4_achs.htm

Obwohl, wenn man bedenkt, welche Maschinen und Züge
auf 1067mm Spurweite mit bis zu 160 km/h unterwegs sind :lol:

Re: Belgische V 60 auf Tieflader im WW unterwegs

Verfasst: Di 3. Mär 2009, 12:06
von Frank Muth
Hallo,

gestern Morgen war Sie noch da, aber am Abend nicht mehr.

schönen Tag noch,

Gruß Frank

Re: Belgische V 60 auf Tieflader im WW unterwegs

Verfasst: Di 3. Mär 2009, 12:34
von Bahnminister
Ich sag ja auch, es entspricht den "Mindestanforderungen nach Lehrbuch"

Sicher ist das bestimmt nicht im bezug auf die Ketten, weil die wirklich sehr Flach liegen.
MIndestanforderung

Bei dem Auflagepunkt genügt es meines Wissens nach, wenn der "nicht aufliegende Teil" des Transportgegenstandes geringer ist als der Auflagepunkt.
Bsp: Wenn ein Tieflieger eine Ladungsbreite von 1200mm hat, so darf an jeder Seite die Ladung max. 599 mm hinausragen (599 + 599 = 1198 = < 1200 mm)

So wurde mir das auf nem Seminar beigebracht.
Realistisch betrachtet wäre mein Beispiel eine äußerst Wacklige Angelegenheit, aber naja...