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Betriebseinschr?nkung f?r Dampflokomotiven

Verfasst: Do 13. Mär 2008, 17:44
von Reiner
Hallo,

folgenden Link hab ich bei DSO gefunden. Nach dem ?ffnen auf 123.0117A01 klicken.

http://www.db.de/site/shared/de/dateian ... __2009.pdf

Gru? Reiner

Betriebseinschränkung für Dampflokomotiven ( Tunnel )

Verfasst: Do 13. Mär 2008, 18:27
von eta176
Bevor jeder sucht, herunter lädt und öffnet - hier die wesentlichen Aussagen
(der Rest handelt von der Sperrung von SFS für Dampflok):

Für folgende lange Tunnel sind Fahrten mit Dampflokomotiven grundsätzlich ausgeschlossen:

- Kaiser-Wilhelm-Tunnel (bei Cochem) Strecken-Nr. 3010
- Schlüchterner Tunnel (Strecke Frankfurt - Fulda) Strecken-Nr. 3600
- Brandleitetunnel (bei Oberhof; Thüringen) Strecken-Nr. 6298
- Goldbergtunnel (bei Hagen) Strecken-Nr. 2819
- Rudersdorfer Tunnel (Strecke Hagen - Haiger) Strecken-Nr. 2800
- Königstuhltunnel (bei Heidelberg) Strecken-Nr. 4100
- Krähbergtunnel (Eberbach - Hanau) Strecken-Nr. 4113
- Staufenplatztunnel (in Düsseldorf) Strecken-Nr. 2324

Hiervon kann abgewichen werden, wenn der EVU die für diesen Tunnel zuständige Feuerwehr informiert.
Hinweis:
Mit dieser prophylaktischen Maßnahme soll verhindert werden, dass es zu Einsätzen aufgrund von
Fehlalarmen durch starke Rauchentwicklung kommt.

Notfallmanagement, Brandschutz
Betriebseinschränkungen für Dampflokomotiven 123.0117A01

Verfasst: Do 13. Mär 2008, 18:34
von Jörg Neidhöfer
Hallo,

was die Tunnel-Regelungen betrifft, hat sich seit der Ausgabe von 2004 also nichts ge?ndert.

Zu beachten ist wohl vor allem die Bedeutung des Wortes "grunds?tzlich". Denn "grunds?tzlich" gibt es nat?rlich auch Ausnahmen, wie man ja im letzten Absatz lesen kann. Die Behauptung (die ich in der Vergangenheit ?fters von selbsternannten "Eisenbahn-Experten" geh?rt habe), dass Dampfloks diese Tunnel gar nicht mehr befahren d?rfen, ist also falsch!