Stellwerke der Pellenz nicht denkmalwürdig
Verfasst: Fr 29. Feb 2008, 19:36
Nach dem Abriss des Stellwerkes in Mayen (Teile 1-3)
http://forum.rail-server.de/viewtopic.php?t=15145
http://forum.rail-server.de/viewtopic.php?t=15163
http://forum.rail-server.de/viewtopic.php?t=15201
und dem Brand in Plaidt
http://forum.rail-server.de/viewtopic.php?t=15130
haben "Knipser1" und "eta176" die "Untere Denkmalbehörde" des Landkreises Mayen-Koblenz nach
Möglichkeiten einer Unterschutzstellung der verbleibenden Stellwerke an der Pellenzstrecke befragt.
Dazu kam jetzt die Antwort aus Koblenz, die wir kommentarlos zitieren:
Der Gebietsreferent, Herr Dr. Karn, teilte [...] mit, dass die angesprochenen Stellwerke zur Eifelbahn mit der
Strecke Andernach-Mayen gehörten und bei der seinerzeitigen Erfassung der Kulturdenkmäler auch wahrge-
nommen, aber nicht in die Denkmalliste aufgenommen wurden. Auch wenn man den Stellwerkgebäuden den
für das frühe 20. Jh. typischen Anspruch auf eine landschaftsgebundene Bauweise bescheinigen kann - die sich
in erster Linie an der Materialverwendung und der "ländlich-malerischen" Anmutung festmachen lässt -, handelt
es sich doch um Typbauten konventioneller Prägung, die zudem im Umfeld heute isoliert wirken und sich damit
zu keinem anschaulichen "Gesamt-Ensemble" fügen. Mit der Erfassung der zur Strecke gehörenden Bahnhöfe
wurde der verkehrs- und architekturgeschichtlichen Bedeutung der Bahnlinie innerhalb der Region bereits
Rechnung getragen.
Eine Unterschutzstellung ist somit nicht erforderlich.
edit: äöü korrigiert
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haben "Knipser1" und "eta176" die "Untere Denkmalbehörde" des Landkreises Mayen-Koblenz nach
Möglichkeiten einer Unterschutzstellung der verbleibenden Stellwerke an der Pellenzstrecke befragt.
Dazu kam jetzt die Antwort aus Koblenz, die wir kommentarlos zitieren:
Der Gebietsreferent, Herr Dr. Karn, teilte [...] mit, dass die angesprochenen Stellwerke zur Eifelbahn mit der
Strecke Andernach-Mayen gehörten und bei der seinerzeitigen Erfassung der Kulturdenkmäler auch wahrge-
nommen, aber nicht in die Denkmalliste aufgenommen wurden. Auch wenn man den Stellwerkgebäuden den
für das frühe 20. Jh. typischen Anspruch auf eine landschaftsgebundene Bauweise bescheinigen kann - die sich
in erster Linie an der Materialverwendung und der "ländlich-malerischen" Anmutung festmachen lässt -, handelt
es sich doch um Typbauten konventioneller Prägung, die zudem im Umfeld heute isoliert wirken und sich damit
zu keinem anschaulichen "Gesamt-Ensemble" fügen. Mit der Erfassung der zur Strecke gehörenden Bahnhöfe
wurde der verkehrs- und architekturgeschichtlichen Bedeutung der Bahnlinie innerhalb der Region bereits
Rechnung getragen.
Eine Unterschutzstellung ist somit nicht erforderlich.
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