Seite 1 von 1

Limburger Lokführer kündigen Streik an

Verfasst: Do 26. Jul 2007, 14:55
von eta176
Ebenfalls in der NNP vom Donnerstag, 26.07. ist ein Bericht zu den von der GDL angekündigten Streiks im Bereich
rund um Limburg zu lesen. Die Lokführer-Gewerkschaft vertritt in Limburg die Interessen von 55 Lokführern und
etwa 30 Zugbegleitern. Die von vectus erbrachten Leistungen sind nicht betroffen. Allerdings könnte es auch dort
zu Behinderungen kommen, wenn etwa der Bahnhof Niedernhausen nicht mehr angefahren werden kann, weil dort
zu viele bestreikte Züge "geparkt" sind, meinte der Vorsitzende des Ortsgruppen-Verbandes Burkhard Gerhards.
Link nicht mehr verfügbar

Verfasst: Do 26. Jul 2007, 20:23
von westerwald-schlumpf
Na da sag ich doch schon mal "viel Spa?" :twisted: f?r die Reisenden und die Kollegen von vectus. Aber wie war das alte Sprichwort: " Nichts wird so hei? gegessen wie's gekocht wird! "
Also lassen wir uns einfach mal ?berraschen - ?ndern k?nnen wir ja sowieso nix dran.

Verfasst: Do 26. Jul 2007, 20:29
von Bad Camberger
Hab vollstes Verst?ndnis daf?r. W?hrend die Lokf?hrer Lohnk?rzungen von 10% hatten, wurde bei den wichtigen Bahnvorst?nden der Lohn um 415% angehoben. Das ist ungerecht und erweckt nicht gerade das Vertrauen der Angestellten.:twisted:

"M?hdorn" wundert sich bei einem millionenschweren Konto, was auf einmal mit den Lokf?hrern los ist.^^ :lol:

vollstes Verst?ndnis

Verfasst: Do 26. Jul 2007, 21:47
von gaNz-gebahNt
Als Betroffener, da ich Bahnpendler bin, habe ich dennoch vollstes Verst?ndnis daf?r. Okay, als Eisenbahnfreund dr?ckt man wohl eher ein Auge zu.

Aber selbst als Eisenbahnfreund habe ich Ende 2002 ein Jobangebot bei dem Konzern ausgeschlagen, obwohl ich wu?te, dass ich ggf. dann h?tte arbeitslos sein k?nnen.
Unter Herrn M. zu dienen, nein, das wollte ich nicht. Bei aller Liebe zur Bahn. Selbst wenn ich dort vielleicht nicht mit einem Almosen abgespeist worden w?re. Mit einem Almosen, das manch' einer bekommt, obwohl er sich an vorderster Front mit Informationsunzul?nglichkeiten rumschlagen muss. Ansprechpartner f?r den zahlenden Kunden ist. Oder wenn der, der vorn auf der Lok (oder im Steuerwagen) sitzt, auch noch 'ne Menge Verantwortung zu tragen hat.
Dass dann noch von oben propagiert wird, dass ja die deutschen Lokf?hrer im internationalen Vergleich viel mehr verdienen, ist schon mehr als ein Witz. Im Vergleich mit wem? Etwa mit Frankreich? Au contraire.
Aber diese Vergleiche hinken sowieso. Denn dort, wo die Lokf?hrer weniger verdienen, sind ja vielleicht auch die Lebenshaltungskosten geringer.
Ist das dem Vielflieger M. denn vielleicht schon 'mal aufgegangen ist?

Kommt der Streik?

Verfasst: Mo 6. Aug 2007, 11:11
von eta176
Aus Sicht eines Lokf?hrers von DB Regio beschreibt die NNP in der Ausgabe vom 06.08. die Bereitschaft zum Streik:
http://www.rhein-main.net/sixcms/list.p ... id=3900897
In der gleichen Ausgabe ist noch ein Artikel zur GDL-Ortsgruppe:
http://www.rhein-main.net/sixcms/list.p ... id=3901194

Streiks im Nah- und Fernverkehr untersagt

Verfasst: Do 9. Aug 2007, 13:41
von gaNz-gebahNt
ziemlich aktuell (au?er S-Bahn B und HH):
http://www.bahn.de/blitz/view/index.sht ... t_lid=2963

Verfasst: Do 9. Aug 2007, 15:00
von eta176
Der aktuelle Richterspruch gegen einen Streik kann und darf m.E vor den höheren deutschen Gerichten eigentlich keinen Bestand haben!
Wenn man politisch gewollt hat, dass Eisenbahner keine Beamten mehr sind, sondern der freien Marktwirtschaft unterliegen, kann man ihnen jetzt nicht das Recht auf Streik untersagen. Und da ist es m.E. völlig gleichgültig, ob es Reisende oder die Wirtschaft betrifft, ob es sich bei der Gewerkschaft um einen kleinen oder großen Interessenverband handelt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben aber miteinander zu verhandeln und müssen erreichen, dass es möglichst schnell zu einer Einigung kommt - auch unter Zuhilfenahme eines Schlichters.

Was in Italien oder Frankreich seit Jahren und Jahrzehnten möglich ist, nämlich der Streik zur Durchsetzung von Tarifforderungen oder besseren Arbeitsbedingungen muss auch in Deutschland möglich sein. Irgendwie hat man in der "Bananenrepublik Deutschland" noch nicht begriffen, dass es eine Bahnreform gegeben hat und es die früher viel geschmähte "Beamtenbahn" - zumindest in den Statusfragen - seit bald 15 Jahren nicht mehr gibt.

Verfasst: Do 9. Aug 2007, 16:45
von schimi
eta176 hat geschrieben:Der aktuelle Richterspruch gegen einen Streik kann und darf m.E vor den h?heren deutschen Gerichten eigentlich keinen Bestand haben!
Wenn man politisch gewollt hat, dass Eisenbahner keine Beamten mehr sind, sondern der freien Marktwirtschaft unterliegen, kann man ihnen jetzt nicht das Recht auf Streik untersagen. Und da ist es m.E. v?llig gleichg?ltig, ob es Reisende oder die Wirtschaft betrifft, ob es sich bei der Gewerkschaft um einen kleinen oder gro?en Interessenverband handelt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben aber miteinander zu verhandeln und m?ssen erreichen, dass es m?glichst schnell zu einer Einigung kommt - auch unter Zuhilfenahme eines Schlichters.

Was in Italien oder Frankreich seit Jahren und Jahrzehnten m?glich ist, n?mlich der Streik zur Durchsetzung von Tarifforderungen oder besseren Arbeitsbedingungen muss auch in Deutschland m?glich sein. Irgendwie hat man in der "Bananenrepublik Deutschland" noch nicht begriffen, dass es eine Bahnreform gegeben hat und es die fr?her viel geschm?hte "Beamtenbahn" - zumindest in den Statusfragen - seit bald 15 Jahren nicht mehr gibt.
F?r mich stellt das ganze auch einen Versto? gegen die Verfassung dar. Aber das Verfassungsgericht wird dar?ber bestimmt demn?chst verhandeln, und danach schauen wir mal.

Artikel 9 GG
[Vereinigungs-, Koalitionsfreiheit]
(3) Das Recht, zur Wahrung und F?rderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist f?r jedermann und f?r alle Berufe gew?hrleistet. Abreden, die dieses Recht einschr?nken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Ma?nahmen sind rechtswidrig. Ma?nahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs.2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 d?rfen sich nicht gegen Arbeitsk?mpfe richten, die zur Wahrung und F?rderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 gef?hrt werden.