Bislang konnte ich nur auf der Homepage von Limburg einen Hinweis zur Auslage finden.
Die "Bereitstellung der Pläne" zu den einzelnen PF-Abschnitten
auf der EBA-Homepage ist eine
echte Zumutung, da die (gezippten) Dateien noch einen immensen Daten-Umfang haben:
PFA Krs. Altenkirchen 962 MB
PFA Westerwaldkreis 1.524 MB = 1,5 GigaByte
PFA Landkreis LM-WEL 438 MB
PFA Rhein-Lahn-Kreis 356 MB
Auf der
EBA-Startseite als Suchbegriff eingeben: Oberwesterwaldbahn
[Limburg]
Oberwesterwaldbahn: Planfeststellungsbeschluss wird ausgelegt
Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Oberwesterwaldbahn - innerhalb der Limburger
Stadtgrenzen - mit den dazugehörigen Unterlagen liegt in der Zeit
vom 31. Mai bis einschließlich
13. Juni 2023 in der Information des Bürgerbüros der Stadt Limburg zu Einsichtnahme aus.
Der PFB mit den dazugehörigen Zeichnungen und Erklärungenseit [sei seit] dem 18. April [2023] auf
der Internetseite des EBA zur allg. Einsichtnahme veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung ersetzt die
Auslegung.
Zeitgleich wird als zusätzliches Informationsangebot der PFB mit den zugehörigen Unterlagen in der
Zeit
zwischen dem 31. Mai und dem 13. Juni 2023 an der Information des Bürgerbüros, Rathaus,
Werner-Senger-Straße 10, zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
https://www.limburg.de/Rathaus-Leben/Ak ... %2C2212.57
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Unter Unnau gefunden:
Bekanntmachung auf Veranlassung des Eisenbahn-Bundesamtes
Planfeststellung für das Bauvorhaben „Oberwesterwaldbahn,
PFA Westerwaldkreis, Geschwindigkeitserhöhung“,
Bahn-km 28,413 bis 59,309 der Strecke 3730 Limburg – Altenkirchen in den
Verbandsgemeinden Westerburg,
Bad Marienberg und Hachenburg.
Die Bekanntmachung in o. a. Planfeststellungsverfahren ist unter den amtlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinde
Nistertal veröffentlicht. Bitte lesen Sie dort nach.
Zitat:
Der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen Zeichnungen und Erklärungen ist aufgrund der COVID-19 Pandemie-
situation seit dem 18.04.2023 auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes zur allgemeinen Einsichtnahme veröffent-
licht. Diese Veröffentlichung ersetzt gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz die Auslegung.
Zeitgleich und als zusätzliches Informationsangebot liegt der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen Unterlagen
ab 31.05.2023 bis einschließlich 13.06.2023 in der
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4,
56470 Marienberg, Raum 210 zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine
persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
https://www.unnau.de/bekanntmachung-auf ... ndesamtes/
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