Man wird spätestens dann darüber reden, wenn das erste Gerichtsurteil gefällt ist, das entweder den Betreiber der "Anlage" oder den Grundstücksbesitzer in die Pflicht nimmt und dann geht das Dilemma erst richtig los, denn unsere Gerichte urteilen ja bekanntermaßen immer weltfremder.Westeifelbahner hat geschrieben: aber wer redet über die Risiken der Verantwortung für die Verkehrssicherheit von Radwegen die kilometerweit durch Flora und Faune verlaufen?
Gruß Westeifelbahner
Wenn dann erst einmal das obligatorische Kind durch einen heruntergefallenen Ast vom Fahrrad geholt wurde und mit Gehirnerschütterung im Krankenhaus gelandet ist und die sozialen Netzwerke sich ereifern, wird es während der Herbst- und Sturmzeit zu ersten Sperrungen kommen oder zu "Auf eigene Gefahr"-Regelungen.
Es kann alles nur noch bekloppter werden...